Ziel ist der Abschluss eines Vertrages zur technischen Gebäudebewirtschaftung pro Los mit einem Auftragnehmer.
Der Bayerische Rundfunk ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit einer fast 100-jährigen Geschichte und Tradition. Die Programme sind gesetzlich der Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Regionalität verpflichtet. Der BR besitzt die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, ist der BR mit mehreren Sendern und Fernsehstudios in Bayern vertreten. Hierzu gehören die Liegenschaften, die auch Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Die Technische Gebäudebewirtschaftung wird in drei (3) Losen ausgeschrieben.Dem Bieter steht es frei, auf alle oder nur auf bestimmte Lose zu bieten (siehe entsprechend strukturierte Leistungsverzeichnisse).
Die Vertragslaufzeit beträgt drei (3) Jahre.Der AG kann die Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Jahren bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich bis zu zwei (2)-mal um jeweils zwölf (12) Monate verlängern (ein-seitige Option des AG). Der Vertrag endet mithin - bei vollständiger Optionsausübung - spätestens nach fünf (5) Jahren.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang berücksichtigt alle planbaren und nicht planbaren Leistungen.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Elemente des TGM, wie sie z. B. in der DIN 32736 im Allgemeinen und der DIN 31051 im Besonderen für die Instandhaltung definiert sind, insbesondere:-Überwachung und Betrieb der technischen Infrastruktur der aufgeführten Liegenschaften-Wartung, Inspektion und Teilleistungen der Instandsetzung von baulichen und technischen Anlagen der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276-Notrufbereitschaft / Störungsdienst-Übernahme und Einhaltung der Betreiberverantwortung durch Durchführung bzw. Steuerung / Begleitung gesetzlicher / behördlicher Prüfungen an technischen Anlagen-Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Sanierung bzw. Ersatzbeschaffung-Energiemanagement (jedoch nur Zählerauslesung und Übermittlung der Zählerstände) -Mangelanspruchsmanagement
Die Teilleistungen des IGM können kurz wie folgt beschrieben werden:-Reinigungsdienste für die Technikzentralen
Die Teilleistungen des KGM sind insbesondere:-Unterstützung bei der Kostenplanung und -kontrolle, z.B. beim Erstellen und laufenden Kontrollieren des jährlichen Wirtschaftsplans-Erfassen und Pflegen von Bestands- und Verlaufsdaten im CAFM-System speedikon C des AG
Sofern nicht anders erwähnt, gelten die Ausführungen in dieser Leistungsbeschreibung für alle drei (3) Lose bzw. für alle Liegenschaften gleichermaßen.
Der AG kann die Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Jahren bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich bis zu zwei (2)-mal um jeweils zwölf (12) Monate verlängern (ein-seitige Option des AG). Der Vertrag endet mithin - bei voll-ständiger Optionsausübung - spätestens nach fünf (5) Jahren.
April 2031
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Bieter können in jedem Leistungsverzeichnis und Angebotsschreiben Abschläge (Bündelrabatte) eintragen, die sie gewähren, wenn der Zuschlag auf 2 oder 3 Lose er-teilt wird.Diese Abschläge (Bündelrabatt) geht wie folgt in die Bewertung der Angebote ein:Der Bündelrabatt wird von der Nettoangebotssumme der jeweiligen Lose abgezogen. Diese Angebote gehen als "zusätzliches Hauptangebot" in die Bewertung ein. Es wird gem. Kapitel 4.4.1 für jedes Angebot die Gesamtpunktzahl ermittelt.Unter allen Hauptangeboten eines Loses wird ein Ranking der Gesamtpunktezahl er-stellt.
Nach der Erstellung dieses Rankings in den Losen 1 und 2 und 3 wird ermittelt ob die Angebote eines Bieters in den Losen jeweils die höchste Gesamtpunktezahl erreicht hat.Nur wenn dies der Fall ist, besteht die Voraussetzung für die Bezuschlagung der zusätzlichen Hauptangebote eines Bieters. Der Zuschlag erfolgt dann auf die Angebote zu Los 1 und Los 2 und ggf. Los 3 dieses Bieters, welche jeweils für sich bewertet die höchste Gesamtpunktezahl haben.
Keine
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung Ersatzweise: Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
2 Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (neueste Fassung) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregister-auszug)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversi-cherung sind: - EUR 10.000.000,00 für Personen- und Sachschäden;- EUR 5.000.000,00 für reine Vermögensschäden;- EUR 500.000,00 für Schlüsselschäden.Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann seitens des Versicherungsgebers auf das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen begrenzt werden.
Ersatzweise: Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit