Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die eigenverantwortliche Planung, Koordination und Durchführung von Umzugsleistungen für Büroeinrichtungsgegenstände des Bayerischen Rundfunks (BR) - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Leistungen werden auf Grundlage einzelner Abrufe innerhalb und zwischen den in der Leistungsbeschreibung genannten Standorten erbracht. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate.
Die Umzugsleistungen erfolgen innerhalb oder zwischen den nachfolgend genannten Standorten des Bayerischen Rundfunks (BR) - im Folgenden "Auftraggeber (AG)" genannt:
- Funkhaus, Arnulfstraße 42/44, 80335 München- Freimann, Floriansmühlstraße 60, 80939 München- Unterföhring, Rivastraße 1, 85774 Unterföhring- Nürnberg, Wallensteinstraße 117, 90431 Nürnberg
In Ausnahmefällen können auch Umzüge für weitere Standorte in Bayern, z. B. Regionalstudios, Korrespondentenbüros oder die Senderanlage Ismaning, abgerufen werden.
Die Höchst-Abnahmemenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 16.480 Stunden über die optionale Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Umzugsleistungen mit einem Auftragnehmer. Der künftige Auftragnehmer muss hierfür notwendiges Personal sowie die erforderlichen Transportfahrzeuge inkl. benötigter Transporthilfsmittel (z. B. Möbellift, Außenaufzug, Hebebühnen) bedarfsorientiert bereitstellen.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch höchstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Die Einsatzorte für die Umzugsleistungen sind ausschließlich in Bayern im Raum München zu erbringen. In Ausnahmefällen können auch Umzüge für weitere Standorte in Bayern, z.B. Regionalstudios, Korrespondentenbüros oder der Senderanlage Ismaning abgerufen werden.
Leistung
Preis
Zu den im Preisblatt (Anlage A) angegebenen Abnahmemengen an Personaleinsatz (Zeile 3-4), kann der Auftraggeber auch Fahrzeuge und weitere Transportmittel (Zeilen 12-15) sowie Verpackungsmaterial (Zeilen 20-22) abrufen.
voraussichtlich August 2030
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
keine
Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Anlage 8 - Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): gem. Mindestbedingungen
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Mindestbedingungen
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Mindestbedingungen
Nachweis Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Mindestbedingungen
Handelsregisterauszug - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln):Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR oder berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in deren Gewahrsam standen. Die Deckung umfasst insbesondere: - Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließanlagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,- Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,- Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bewachung) bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zutrittsmitteln beträgt 5 Mio. Euro je Schadenereignis.Ersatzweise: Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz ist spätestens vor Zuschlagserteilung durch den Bieter vorzulegen.
Vorlage eines Bonitätsnachweises - Zum Beispiel mittels Zeugnisses einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist
Mindestanforderung:- Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle einer Risikoklasse nicht höher als III) Hinweis:- Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.- Zur Verdeutlichung der Anforderungen dient die nachfolgende Übersicht (siehe Verfahrensunterlagen) verschiedener Bonitätsbewertungen/Scores einiger Prüfinstitute. Die Auflistung ist beispielhaft zu verstehen, enthält keine Präferenzen des Auftraggebers und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 8 dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen: Verlangt werden zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss Umzugsleistungen zum Gegenstand haben.Als vergleichbar gelten Referenzen die folgenden Anforderungen erfüllen:- Planung, Koordination und Durchführung von Umzugsleistungen für Büroeinrichtungsgegenstände,- Transport von Mobiliar und sonstiger Büroausstattung,- Durchführung von De- und Remontageleistungen an Möbeln oder Regalsystemen,- Einsatz eines verantwortlichen Projektleiters bzw. zentralen Ansprechpartners für die Koordination der Umzugsmaßnahmen,- Durchführung von Umzügen innerhalb eines Standorts oder zwischen mehreren Standorten eines Auftraggebers.
Die jeweilige Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Nachweis Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleich-wertiges Qualitätsmanagementsystem - Der Bieter hat ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Der Nachweis ist durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle zu erbringen. Andere Nachweise werden anerkannt, sofern der Bieter belegt, dass sein Qualitätsmanagementsystem insbesondere dokumentierte Prozesse, Zuständigkeiten, Qualitätskontrollen, den Umgang mit Abweichungen sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung umfasst und damit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 gleichwertig ist.