Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre).
Zur Absicherung der zeitkritischen Geschäftsprozesse der gematik GmbH (als Unternehmen) gegen ungeplante Unterbrechungen hat die gematik GmbH (gematik) ein Business Continuity Management System (BCMS) in Anlehnung an den BSI Standard 200-4 implementiert. Das gematik-interne BCMS umfasst die BCM-Prozesse, -Verantwortungen und -Organisation für die gematik Geschäftsprozesse und unterstützende Ressourcen des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Governance-Rolle.Wesentliche Elemente des gematik-internen BCMS sind die Business Impact Analyse (BIA), den Soll-Ist-Vergleich, die Vorbereitung und das Testen von Geschäftsfortführungspläne (GFP) sowie die Durchführung von Krisenstabsübungen. Diese Komponente des BCMS umfassen Regelaufgaben, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund begrenzter interner Ressourcen und zur Gewährleistung einer neutralen und unabhängigen Prüfung der Ergebnisse der BCM-Regelaufgaben müssen die vorhandenen Kapazitäten durch BCM-Beratungsleistungen ergänzt werden.Grundsätzlich ist vorgesehen, bei einem Auftragnehmer jährlich verschiedene Beratungsleistungen nach Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.
Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 362.000,- EUR (netto).
Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext BCM und die Leistungen sind in Übereinstimmung mit BSI Standard 200-4 zu erbringen. Der Auftraggeber wird die benötigten Leistungen im jeweiligen Einzelabruf konkretisieren, wobei keine Abrufverpflichtung besteht (bis auf den feststehenden Leistungsbestandteil der Onboardingphase). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 (zwei) Jahren (Erstvertragslaufzeit) und sie kann durch den Auftraggeber mittels einseitiger Erklärung um zwei weitere Jahre (auf maximal 4 Jahre) verlängert werden.
Der Auftragnehmer kann seine Leistungen grundsätzlich remote erbringen, außer in den in den Verträgen und deren Anlagen geregelten Fällen.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.
gem. §§123, 124 GWB
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.
Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungsleistungen im Kontext des BCM-Lifecycles oder der strategischen Weiterentwicklung des BCMS umfasst hat. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Leistungserbringung zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung und dem davorliegenden Zeitraum von 3 Jahren vollständig oder überwiegend stattgefunden hat.
Mindestanforderungen:- Es müssen 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind- Auftragsvolumen: Mindestauftragswert 40.000 EUR EUR (netto) je Referenz- Mindestens eine Referenz muss Leistungen ausweisen, die maßgeblich zur strategischen Weiterentwicklung eines Business?Continuity?Management?Systems beigetragen haben. Dies beinhaltet Arbeiten, die über die Lieferung einzelner BCM?Module hinausgehen und die Weiterentwicklung von Grundsatzentscheidungen, Rahmenwerken, Steuerungsmodellen oder BCMS?Strukturen betreffen.
Erklärung über den Bestand an Mitarbeitern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl für die letzten drei Geschäftsjahre (2023 - 2025) einzureichen.
Mindestanforderung: Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 6 Mitarbeiter betragen.
Erklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 und 2024) sowie für das Geschäftsjahr 2025 einzureichen.
Mindestanforderung: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 160.000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung
Beschäftigtenanzahl - Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 6 Mitarbeiter mit der für diesen Auftrag notwendigen Fachkunde betragen.
Referenzprojekte - Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungsleistungen im Kontext des BCM-Lifecycles oder der strategischen Weiterent-wicklung des BCMS umfasst hat. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Leistungserbringung zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung und dem davorliegenden Zeitraum von 3 Jahren vollständig oder überwiegend stattgefunden hat.
Mindestanforderungen:- Es müssen 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind- Auftragsvolumen: Mindestauftragswert 40.000 EUR EUR (netto) je Referenz- Mindestens eine Referenz muss Leistungen ausweisen, die maßgeblich zur strategischen Weiterentwicklung eines Business-Continuity-Management-Systems beigetragen haben. Dies beinhaltet Arbeiten, die über die Lieferung einzelner BCM-Module hinausgehen und die Weiterentwicklung von Grundsatzentscheidungen, Rahmenwerken, Steuerungsmodellen oder BCMS-Strukturen betreffen.
Umsatz - Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 160.000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung und Vertrag).