Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf und zur Durchführung regelmäßiger Sicherheitsanalysen von TI-Anwendungen, TI-Diensten und gematik-Plattformen in Form von Penetrationstests und Konzeptanalysen
In der Leistungsbeschreibung wird der Auftrag detailliert beschrieben, die auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht werden sollen.
Der Schätzwert liegt bei 2.270.000 EUR und der Höchstwert bei 2.497.000 EUR, jeweils bezogen auf eine Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (inkl. Verlängerungsoption).Beim Schätzwert handelt es sich um das von der gematik geschätzte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für dieses Los unter der Rahmenvereinbarung gemäß § 3 VgV (Auftragswertschätzung).Beim Höchstwert handelt es sich um das von der gematik festgelegte, wertmäßigeGesamtvolumen der Einzelabrufe für diesen Rahmenvertrag, bei dessen Erreichender Rahmenvertrag - unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Laufzeit odervon einer Kündigung - keine weiteren Abrufe mehr getätigt werden können.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.
gem. § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG und § 21 SchwarzArbG
gem. §§ 123, 124 GWB
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Erklärung über den Bestand an Mitarbeitern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl für die letzten drei Geschäftsjahre (20## - 20##) einzureichen.
Mindestanforderung: Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens ## Mitarbeiter betragen.
Erklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (20## - 20##) einzureichen.
Mindestanforderung: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens ## EUR (netto) pro Jahr betragen.
Erklärung zu widerstreitenden Interessen bei der Auftragsdurchführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter die ausgeschriebenen Leistungen allein im Interesse des Auftraggebers und unabhängig von anderen, ggf. mit dem Auftrag verknüpften, marktstrategischen (eigenen oder Dritt-) Interessen erbringen wird.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.
Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie [...]. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren er-bracht, wenn [...]. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung und Vertrag).