Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit).
Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht:
Reinigung der Sanitärräume: Die Sanitärräume werden ab dem 01.05.2025 in einem vereinbarten Turnus gereinigt, um eine hygienische Nutzung während des Übergangszeitraums sicherzustellen.
Reinigung von Möbeln nach Anlieferung und Aufstellung: Nach Anlieferung und Aufstellung der Möbel in den Büroflächen erfolgt eine einmalige oder nach Bedarf vereinbarte Reinigung, um die Möbel in einen einsatzbereiten Zustand zu versetzen. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den Parteien abgestimmt.
Vergütung der Leistungen im Übergangszeitraum: Die im Übergangszeitraum erbrachten Leistungen werden gesondert gemäß der in Anlage Regiearbeiten, enthalten in 03.01_Kalkulationsdatei Los 1 und Los 2 - UHR+Glasreinigung (Anlage 03.01), festgelegten Preise abgerechnet. Ab dem 01.07.2025 gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen für die regelmäßige Unterhaltsreinigung.
Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen.
Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.04.2031.