Verfahrensangaben

Bereitstellung und Betrieb einer PaaS mit einer SIEM Lösung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.01.2026
05.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

gematik GmbH
HRB 96351
Rosenthaler Straße 30
10178
Berlin
Deutschland
DE300
Rechtsabteilung / Vergabestelle
vergabestelle@gematik.de
+49 3040041-0
+49 30-40041111

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72411000-4
48730000-4
72268000-1
72416000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung und Betrieb einer PaaS mit einer SIEM Lösung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenständlich ist die Beschaffung einer neuen größeren Splunk Enterprise Lizenz inkl. Enterprise Security sowie eines vorgelagerten sog. Ingestion Layers als Plattform as a Service Lösung (nach-folgend zusammengefasst als PaaS SIEM Lösung benannt) geplant. Die PaaS SIEM Lösung muss für die Verarbeitung großer Mengen an Logdaten ausgelegt sein und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit (Verfügbarkeit) erfüllen. Weiterhin ist geplant, eine PaaS SIEM Lösung zu nutzen, die ein hohes Maß an Kontrolle durch die gematik gewährleistet und sicherstellt, dass die Speicherung und Verarbeitung aller Daten innerhalb der EU gemäß der der EU-Datenschutz-Grundordnung (DSGVO) erfolgt. Die Zugriffsmöglichkeiten durch Personen außerhalb der EU auf Daten innerhalb der PaaS SIEM Lösung sind technisch vollständig auszuschließen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate ab initialer Bereitstellung der SIEM PaaS mit einsei-tiger Verlängerungsoption um zweimal weitere 12 Monate.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60

Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate. Sie kann optional durch den Auftraggeber bis zu zwei mal um je 1 Jahr verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

36-60 Monate nach Veröffentlichung

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YTLLCP5T2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:
Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.
Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.

Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie den initialen Aufbau mit der Implementierungsbegleitung vergleichbarer PaaS Lösung, zusammen mit SIEM Lösungen bzw. deren Teilkomponenten (z.B. Splunk, Ingestion Layer), sowie dem kontinuierlichen Betrieb und der Bereitstellung einer solchen Plattform für Kunden als Leistungsinhalt umfasste.
Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn der Vertragsabschluss in diesem Zeitraum erfolgte und die vergleichbaren Leistungen mindestens schon 6 Monate beim Referenzgeber unter dem jeweiligen Vertrag erbracht wurden. Der 3-Jahres-Zeitraum beinhaltet dabei den Zeitraum 01.01.2022 bis zur Abgabe des Angebots.

Mindestanforderungen:
- Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Das Auftragsvolumen muss einen Mindestauftragswert von 100.000 EUR (netto) haben

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Unternehmensbezogene Umsatzangaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz des Unternehmens

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Leistungsbezogene Umsatzangaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen - Bereitstellung und Betrieb einer PaaS mit einer SiEM Lösung vergleichbar sind.

Mindestanforderung:
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 1.000.000 EUR (netto) pro Jahr betragen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis zur Einhaltung der BSI-C5-Kriterien (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss den Betreiber der PaaS Lösung - sofern er nicht selbst der Betreiber dieser ist - den Namen des Betreibers angeben. Zudem muss der Bieter - sofern er nicht selbst der Betreiber ist - den Betreiber zwingend als Unterauftragnehmer (Eignungsleihgeber) unter Ziff. VII. benennen und alle für diesen Fall geforderten Erklärungen abgeben.

Der Betreiber der PaaS Lösung hat zu erklären, dass er im Rahmen der Qualitätssicherung mit der von ihm angebotenen Platform-as-a-Service die BSI-C5-Kriterien (oder vergleichbare Kriterien) eingehalten haben. Einen entsprechenden Nachweis (bspw. ein entsprechendes BSI-C5-Testat, oder ein BSI-C5-Prüfbericht, oder einen anderen vergleichbar geeigneten BSI-C5-Reporting-Nachweis) hat der Bieter zur Plausibilisierung als Anlage zu dem Angebot beizufügen bzw. ist er unter der von ihm anzugebenden URL zu veröffentlichen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis ISO 27001 - Informationssicherheitsmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Betreiber der Paas Lösung muss erklären, dass sein Unternehmen über eine gültige Zertifizierung zur ISO 27001 - (Informationssicherheitsmanagementsystem) verfügt und hat eine Kopie des jeweiligen Zertifikats seinem Angebot als Kopie (PDF-Dokument) beizulegen.

Mindestanforderung:
Der Betreiber der angebotenen PaaS Lösung muss über die o.g. Zertifizierung verfügen. Das Zertifikat ist dem Angebot als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis ISO 22301 - Business Continuity Management (BCM) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Betreiber der Paas Lösung hat zu erklären, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 22301 (Business Continuity Management) im Bereich BCM verfügt und eine Kopie des Zertifikats seinem Angebot (PDF-Dokument) beizulegen.

Mindestanforderung:
Der Betreiber der PaaS-Lösung muss über eine ISO 22301-Zertifizierung verfügen. Das Zertifikat ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Liegt die geforderte Zertifizierung nicht vor, muss der Nachweis der Einhaltung dieser Anforderung an das BCM über den als Anlage beigefügten BCM-Fragenkatalog geführt werden.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zertifizierungen des Herstellers Splunk als Splunk Elite Partner oder höher (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistungen legt der Auftraggeber besonders hohen Wert auf Splunk-Spezialisierungen, die durch entsprechende Zertifizierungen nachzuweisen sind. Die Zertifizierungen sind von dem Bieter mit dem Angebot einzureichen.

Mindestanforderung:
Der Bieter muss über den genannten Partnerschaftsnachweis (Splunk Elite Partner oder höher ) des Herstellers Splunk - Splunk Elite Partner oder höher - verfügen. Der entsprechende Nachweis über den Partner-Status ist dem Angebot als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zertifizierungen des Herstellers der Ingestion Layer Lösung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistungen legt der Auftraggeber besonders hohen Wert auf Hersteller Spezialisierungen, die durch entsprechende Zertifizierungen nachzuweisen sind. Die Zertifizierungen sind mit dem Angebot einzureichen

Mindestanforderung:
Der Bieter muss über den höchsten Partnerschaftsstatus des Herstellers der Ingestion Layer Lösung verfügen. Der entsprechende Nachweis über den Partner-Status ist dem Angebot als Anlage beizufügen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung und Vertrag).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung