Rahmenvereinbarungen über Eventagenturleistungen und Messebau
Die gematik GmbH interagiert mit vielen Beteiligten des Gesundheitswesens. Die Rahmenvereinbarungen dienen der Kommunikation mit allen Zielgruppen der gematik GmbH. Durch die Rahmenvereinbarungen sollen Vertragspartner gebunden werden, die über einen längeren Zeitraum vertrauensvoll für die jeweiligen Leistungen des Loses zur Verfügung stehen.Durch die langfristige Zusammenarbeit werden Synergien und kürzere Projektlaufzeiten erwartet, da den Vertragspartnern die entsprechenden Unternehmensstrukturen, Arbeitsweisen, Besonderheiten und Ansprechpartner nach einiger Zeit vertraut sein werden, und damit Einarbeitungszeiten mittelfristig stark verkürzt werden können.Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von einem Jahr mit der Verlängerungsmöglichkeit um dreimal je einem Jahr (max. Laufzeit 4 Jahre).
Es sollen 2 Rahmenvereinbarungen geschlossen werden:
Los 1 - Leistungen EventagenturDer Höchstwert, bis zu dem Leistungen im Los 1 abgerufen werden können, beträgt 704.960,- EUR (netto) über die max. Laufzeit.
Los 2 - Rahmenvereinbarung Leistungen MessebauDer Höchstwert, bis zu dem Leistungen im Los 21 abgerufen werden können, beträgt 1.295.310,- EUR (netto) über die max. Laufzeit.
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum von einem Jahr ab dem 01.01.2026 beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt dreimal je ein Jahre zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Monate vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.
Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben.
Los 1 Rahmenvereinabrung Eventagentur:Es sind 2 unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Einen Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn diese auf einen Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr und einem ähnlichen Leistungsspektrum wie der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung bezieht. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn der Bieter mindestens 1 Jahr lang kontinuierlich Leistungen auf Basis eines solchen Dienstleistungsvertrages erbracht hat. Entscheidend für die Berechnung der 3-Jahres-Frist ist der Ablauf der Angebotsfrist.Mindestanforderungen: Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das Auftragsvolumen jeder Referenz muss einen Mindestauftragswert von 100.000 EUR (netto) betragen haben.
Los 2 Rahmenvereinabrung Messebau:Es sind 2 unternehmensbezogene Referenzprojekte (2 Messestände) für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Entscheidend für die Berechnung der 3-Jahres-Frist ist der Ablauf der Angebotsfrist.Mindestanforderungen: Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte über einen Messestand aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das Auftragsvolumen für jede Referenz muss einen Mindestauftragswert von 100.000 EUR (netto) betragen haben.Die Standgröße für jede Referenz muss mindestens 80 qm betragen haben.Die Ausstattung jeder Referenz muss mindestens Infocounter, Backoffice/Küche, Besprechungsecke und Fernkennungs-Banner beinhaltet haben.Neben den Angaben im Formblatt ist je Referenz eine 3D-Zeichnung oder ein Foto des fertigen Messestands als Anlage mit dem Angebot einzureichen.
Angaben zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die Angaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2022 bis 2024 zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Los 1 Rahmenvereinbarung Eventagentur:Mindestanforderungen: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 500.000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Los 2 Rahmenvereinbarung Messebau:Mindestanforderungen: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 750.000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Erklärung über den Bestand an Mitarbeitern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist für die drei Geschäftsjahre 2022 bis 2024 die durchschnittliche jährliche Beschäftigungsanzahl zu benennen.
Los 1 Rahmenvereinbarung Eventagentur:Mindestanforderung: die durchschnittliche jährliche Beschäftigungsanzahl muss jeweils mindestens 5 Mitarbeiter betragen.
Los 2 Rahmenvereinbarung Messebau:Mindestanforderung: die durchschnittliche jährliche Beschäftigungsanzahl muss jeweils mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Erklärung über das vorgesehene Team Projektmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zur Projektleitung und Stellvertretenden Projektleitung zu tätigen.
Los 1 Rahmenvereinbarung Eventagentur:Mindestanforderung: Der vorgesehene Projektleiter und Stellvertretende Projektleiter müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Eventagenturleistungen nachweisen können.
Los 2 Rahmenvereinbarung Messebau:Mindestanforderung: Der vorgesehene Projektleiter und Stellvertretende Projektleiter müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Messebaus und zugehörigem Projektmanagements nachweisen können.
Ergänzend zu den Angaben im Formblatt Eignungsformblatt ist zu den Personen des Teams jeweils ein Lebenslauf unter Benennung der wichtigsten Karrierestationen und Projekte als Anlage einzureichen.
Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung und Vertrag).
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Verlängerungsmöglichkeit um dreimal je einem Jahr (max. Laufzeit 4 Jahre).
Das Los 1 umfasst dabei folgende Hauptleistungsinhalte: Konzeption und Beratung, Planung und Projektmanagement, Durchführung und Betreuung, Technik hybride Formate, Nachhaltigkeit und Innovation, Logistik und Lagerung, Fremdleistungen, Sonderprojekte.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Verlängerungsmöglichkeit und dreimal je einem Jahr (max. Laufzeit 4 Jahre).
Das Los 2 umfasst dabei folgende Hauptleistungsinhalte: Bauliche Konzeption und Umsetzung inkl. Standbaupaketen für Messen und Veranstaltungen (Standbaupaket A bis D), technische Leistungen, Nachhaltigkeit und Innovation, Logistik und Lagerung, Fremdleistungen, Sonderprojekte