Bereitstellung und Betrieb einer KI-Plattform
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.09.2025
23.09.2025 12:00 Uhr
23.09.2025 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

gematik GmbH
HRB 96351
Friedrichstr. 136
10117
Berlin
Deutschland
DE300
Rechtsabteilung / Vergabestelle
vergabestelle@gematik.de
+49 3040041-0
+49 30-40041111

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48810000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die gematik steht vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden zukunftsfähig zu machen und die digitale Transformation voranzutreiben. Eine dreijährige KI-Lösung ist dabei ein zentraler Baustein, um interne Prozesse nachhaltig zu optimieren, die Produktivität zu steigern und Mitarbeitende mit einer Schlüsselkompetenz für die digitale Arbeitswelt auszustatten. Das Ziel dieser Beschaffung ist die langfristige Bereitstellung einer KI-Lösung für die Mitarbeitenden der gematik.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die benötigte KI-Plattform soll als eine Software-as-a-Service Lösung für die Laufzeit von 24 Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr bereitgestellt werden. Zum Start der Leistung werden 350 Nutzer-Lizenzen benötigt, wobei die Anzahl der Nutzer-Lizenzen dabei bis zum Ende der Vertragslaufzeit auf max. 600 Nutzer erweitert werden kann. Zusätzlich muss vom Auftragnehmer ein monatliches Kontingent zur API-Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der KI-Plattform. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr zu.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu, während der Vertragslaufzeit die Anzahl der Nutzerlizenzen nach seinem Ermessen auf maximal 600 Nutzerlizenzen zu erhöhen. Er kann dabei sukzessive und mehrmals von diesem Optionsrecht - abhängig von dem jeweils konkreten Bedarf - Gebrauch machen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YTCXTHHRH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 6) Der Auftraggeber fordert mit dem Angebot unter anderem folgende Informationen: - Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG. - Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen). - Angaben zur Eintragung im Handelsregister. - Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland). -Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 04 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 04 Ziffer VII.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 04 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage 06)). Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage 04) eingereicht werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

38
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebots, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.

Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Bereitstellung und den Betrieb einer KI-Plattform in Form einer Software-as-a-Service-Lösung für ein Unternehmen zum Gegenstand hatte, bei dem mindestens 400 Mitarbeitende die KI-Plattform auch verwenden können. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Bereitstellung der KI-Plattform in diesem Zeitraum erfolgte und sie mindestens schon 6 Monate beim Referenzgeber im Einsatz war. Der 3-Jahres-Zeitraum beinhaltet dabei das bereits angefangene Jahr 2025 (bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung) sowie die Jahre 2022, 2023 und 2024.

Mindestanforderungen:
- Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Im jeweiligen Referenzprojekt muss die Datenhaltung bzw. -verarbeitung innerhalb der EU bzw. dem EWR stattgefunden haben.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatzangaben des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzangaben (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens:
Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatzangaben zu vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen - Bereitstellung und Betrieb einer KI-Plattform - vergleichbar sind - muss in den letzten drei Jahren mindestens 500.000 EUR (netto) pro Jahr betragen (Mindestanforderung).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung -
Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen. Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug - Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatzangaben des Unternehmens - Umsatzangaben (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatzangaben zu vergleichbaren Leistungen - Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind - - Bereitstellung und Betrieb einer KI-Plattform - vergleichbar sind muss mindestens 500.000 EUR (netto) pro Jahr betragen. (Mindestanforderung)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Bereitstellung und den Betrieb einer KI-Plattform in Form einer Software-as-a-Service-Lösung für ein Unternehmen zum Gegenstand hatte, bei dem mindestens 400 Mitarbeitende die KI-Plattform auch verwenden können. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Bereitstellung der KI-Plattform in diesem Zeitraum erfolgte und sie mindestens schon 6 Monate beim Referenzgeber im Einsatz war. Der 3-Jahres-Zeitraum beinhaltet dabei das bereits angefan-gene Jahr 2025 (bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung) sowie die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Mindestanforderungen:
- Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Im jeweiligen Referenzprojekt muss die Datenhaltung bzw. -verarbeitung innerhalb der EU bzw. dem EWR stattgefunden haben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Kein weiteren Angaben

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung