Die AWIGO GmbH ("AWIGO") ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat.Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie zuständig für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung. Dabei handelt es sich um verschiedenste Abfallströme, insbesondere Restmüll-, Papier-, Bio- und Leichtverpackungsabfall.
Es ist beabsichtigt, für den Recyclinghof in Ankum für den Bereich der Grünabfallaufbereitung eine Trommelsiebmaschine zu beschaffen. Die Trommelsiebmaschine wird für das Sieben von geschredderten Grünabfall verwendet. Des Weiteren soll mit der Trommelsiebmaschine Kompost und holzige Biomasse gesiebt werden. Der Abschluss eines Wartungsvertrages über 48 Monate ist zwingend als Option mit anzubieten, mit Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate. Eine zusätzliche Siebtrommel ist ebenfalls mit anzubieten. Die angebotenen Siebtrommeln müssen kompatibel mit der Siebo6000E sein.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages über 48 Monate ist zwingend als Option mit anzubieten, mit Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate.
Die Siebmaschine wird elektrisch und nicht mit Diesel betrieben, dies trägt zur Minderung der lokalen Co2 Emissionen bei.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Fragen sind bis spätestens 31.03.2026 einzureichen.
3) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal "Deutsches Vergabeportal" einzureichen unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4) Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden.Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Darstellung der Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.3. Dem Angebot ist eine Erklärung nach § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beizufügen (vgl. Anlage 4))4. - Eigenerklärung zur Zusammenarbeit mit russischen Firmen, gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (vgl. Anlage 7)