Verfahrensangaben

POT-01-HFR-013 Anästhesiegeräte

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kliniken HochFranken (Anstalt des öffentlichen Rechts)
t:092518720
Hofer Str. 40
95213
Münchberg
Deutschland
DE249
info@kliniken-hochfranken.de
092518720

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

POT Project on time GmbH & Co. KG
t:23326663409
Buchenweg 10
58285
Gevelsberg
Deutschland
DEA56
vergabe@projectontime.de
+49 23326663409
+49 23326663419
Weitere Auskünfte
POT Project on time GmbH & Co. KG
t:23326663409
Buchenweg 10
58285
Gevelsberg
Deutschland
DEA56
vergabe@projectontime.de
+49 23326663409
+49 23326663419
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
t:981531277
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33172100-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.

Die produktspezifische Ausschreibung ist vergaberechtlich zulässig. Nach Abwägung der widerstreitenden Belange überwiegen die Gründe für eine "Ein-Hersteller-Strategie". Die Festlegung auf die spezifischen Anästhesiegeräte stellt eine zulässige Produktvorgabe dar, da sie durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet ist (§ 31 VgV). Folgende Aspekte rechtfertigen die Produktvorgabe: Die Erweiterung der vorhandenen Ausstattung erfordert eine nahtlose Integration in das bestehende System. Dräger als Hersteller der ursprünglichen Anästhesiegeräte sowie weiterer Geräte in den Kliniken, die angebunden werden müssen, verfügt über das notwendige technischen Fertigkeiten und die Schnittstellen, um eine vollständige Kompatibilität und Interoperabilität das durch diese Erweiterung des Gesamtsystem zu gewährleisten. Somit werden potenzielle Kompatibilitätsprobleme verhindert. Entsprechend wird hierdurch ermöglicht die Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur effizient zu gewährleisten. Folglich kann ausschließlich durch die quantitative Erweiterung der Komponenten die wirtschaftliche Weiternutzung des vorhandenen Systems ermöglicht werden. Durch die Homogenität des Systems kann eine schnelle Fehleranalyse und entsprechende Wartung durchgeführt werden. Hierdurch kann der aktuelle Standard an Systemsicherheit gewährleistet werden. Diese Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und nicht willkürlich und dienen insbesondere der Aufrechterhaltung der Patientensicherheit durch die Aufrechterhaltung und Erweiterung einer klinikintern erprobten Lösung. Diese Entscheidung diskriminiert keine anderen Wirtschaftsteilnehmer in unzulässiger Weise. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen. Es liegt auch keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vor.

Die benötigte Spezifikation ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hofer Str. 40
95213
Münchberg
Deutschland
DE249

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Hofer Str. 45
95119
Naila
Deutschland
DE249

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Kosten

Kosten

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 26 UVgO vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.

- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.

- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.

- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

567.479,22
EUR
567.479,22
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Dräger Medical Deutschland GmbH, 23558 Lübeck
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Dräger Medical Deutschland GmbH
HRB 4310 HL Lübeck
Großunternehmen
Moislinger Allee 53-55
23558
Lübeck
Deutschland
DEF03
ausschreibungen@draeger.com
+49 800 882 882 0
+49 451 882-72002
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

19.05.2026

Angaben zum Angebot

1 - 572159
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung