Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung, Installation, Implementierung sowie den Betrieb eines neuen Bestrahlungsplanungssystems einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten sowie begleitender Service- und Supportleistungen. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung einer zukunftsfähigen, leistungsstarken und klinisch sicheren Bestrahlungsplanung in der Klinik für Strahlentherapie am Werner-Forßmann-Krankenhaus Eberswalde. Vor dem Hintergrund der bestehenden technischen Ausstattung, insbesondere des Betriebs von zwei Linearbeschleunigern des Herstellers Elekta GmbH sowie der Nutzung der Softwareplattform Elekta ONE, soll das neue System vollständig in die vorhandene Infrastruktur integriert werden und mit den bestehenden Modalitäten kompatibel sein.
Die derzeitige apparative Ausstattung der Klinik ermöglicht ein breites Spektrum moderner strahlentherapeutischer Behandlungen, unter anderem unter Einsatz von CT-gestützter 3D-Bestrahlungsplanung, intensitätsmodulierter Radiotherapie einschließlich VMAT, bildgeführter Strahlentherapie sowie Brachytherapie. Das neue Bestrahlungsplanungssystem soll diese Behandlungsverfahren unterstützen und als medizinisch zugelassene 3D-Planungssoftware für die perkutane Strahlentherapie mit Linearbeschleunigern für Photonen- und Elektronenenergien ausgelegt sein. Gegenstand der Beschaffung ist eine vollständig vernetzte Gesamtlösung, die sämtliche notwendigen Lizenzen, Schnittstellen und leistungsfähige Hardware umfasst, um einen stabilen und effizienten klinischen Betrieb zu gewährleisten.
Mit der Beschaffung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, neben der grundlegenden Leistungsfähigkeit in der Bestrahlungsplanung insbesondere den Einsatz moderner KI-gestützter Funktionen zu ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem fortschrittliche Segmentierungs- und Konturierungsalgorithmen sowie Deep-Learning-basierte Anwendungen zur Unterstützung und Optimierung der Bestrahlungsplanung. Die Lösung soll so ausgestaltet sein, dass auch künftig eine Erweiterung um zusätzliche KI-basierte Module möglich ist und damit eine nachhaltige Weiterentwicklung der Planungsprozesse gewährleistet werden kann. Durch die Einführung des neuen Bestrahlungsplanungssystems soll insgesamt eine qualitativ hochwertige, effiziente und zukunftssichere Patientenversorgung sichergestellt und zugleich das medizinische Fachpersonal von routinemäßigen Arbeitsschritten entlastet werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern einzureichen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Die Nachforderung im Verfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
Gemäß Eignungsbedingungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Auswahlkriterien gemäß Dokument "Eignungs- und Auswahlkriterien
Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)") für den Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeden Eignungsverleiher und jeden Unterauftragnehmer.
Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bewerber für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeden Eignungsverleiher.
Erklärung zur Eignungsleihe - Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe")
Bewerbergemeinschaftserklärung - Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung")
Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers - Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers")
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formblatt "Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)") - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formblatt "Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)")
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022")
Eigenerklärung zum Bieter - Eigenerklärung zum Bieter (Formblatt "EigenBie")
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmern - Eigenerklärung zu Unterauftragnehmern (Formblatt "ErklZuUnterAufEr")
3 Referenzen über die Lieferung, Installation und Implementierung eines Bestrahlungsplanungssystem für die klinische Strahlentherapie. - Darstellung von 3 geeigneten Referenzen über einen vergleichbar erbrachten Liefer- und Dienstleistungs- auftrag mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/ Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter/ Bewerber über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.Die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz zur Lieferung und Installation des Bestrahlungsplanungssystems muss mindestens folgende Kriterien erfüllen:a) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufgabenstellung hinsichtlich der in der Projektbeschreibung formulierten Aufgabenstellung.b) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufgabenstellung hinsichtlich einer Kompatibilität des Bestrahlungsplanungssystem zu Linearbeschleunigern des Herstellers Elekta GmbH und der übergeordneten Softwareplattform Elekta ONE.c) Installation und Implementierung der Software unter Berücksichtigung einer Zulassung des Systems mit seinen Schnittstellen und der Software als Medizinprodukt der Geräteklasse IIb nach Medical Device Regulation (MDR).d) Durchführung der Implementierungs- und Schulungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung des §4 und §11 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV, Fassung Februar 2025).e) Die Referenz darf nicht älter sein als 3 Jahre. Stichtag ist der 31.12.2022. Weiterhin muss sich die Installation aus der Referenz im klinischen Routinebetrieb befinden.f) Die Referenz muss sich innerhalb des Wirtschaftsraums der EU befinden.
3 Referenzen über den Service- und Support für ein Bestrahlungsplanungssystem der klinischen Strahlentherapie. - Darstellung von 3 geeigneten Referenzen über einen vergleichbar erbrachten Liefer- und Dienstleistungs- auftrag mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/ Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter/ Bewerber über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.Die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz zur Erbringung der Service- und Supportleistungen muss mindestens folgende Kriterien erfüllen:a) Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über Service- und Support für ein zuvor installierte und implementiertes Bestrahlungsplanungssystem.b) Inkludierung eines Softwarepflegevertrags für das Bestrahlungsplanungssystem.c) Vergleichbare Aufgabenstellung hinsichtlich des Vorhandenseins einer Service-/Wartungsorganisation des Bieters, die mit speziell ausgebildetem Personal und einer vorhandenen Organisation und Struktur den Service-, Support und die Wartung der Software inklusive der Schnittstellen unter Berücksichtigung der deutschen Sprache für jegliche Kommunikation durchführen kann.d) Die Referenz darf nicht älter sein als 5 Jahre. Stichtag ist der 31.12.2020. Weiterhin muss sich die Installation aus der Referenz im klinischen Routinebetrieb befinden.e) Die Referenz muss sich innerhalb des Wirtschaftsraums der EU befinden.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.