Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Installation einer urologischen Röntgendurchleuchtungsanlage sowie der Abschluss des dazugehörigen Service- und Wartungsvertrags.
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Installation einer urologischen Röntgendurchleuchtungsanlage sowie der Abschluss des dazugehörigen Service- und Wartungsvertrags. Über diese Ausschreibung erfolgt die Ersatzbeschaffung der urologischen interventionellen Röntgendurchleuchtungsanlage für den Eingriffsraum der Funktionsstelle mit Zubehör. Es wird ebenfalls ein Service-/Wartungs- sowie Softwarepflegevertrag für die Anlage beauftragt.
Die Ausschreibung ist in folgende Titel aufgeteilt:Titel 1: Urologischer interventioneller RöntgenarbeitsplatzTitel 2: Service-/ Wartungsvertrag (Vollwartung) für 10 Jahre
Der Ausführungsstandort für die Positionen aus dieser Ausschreibung ist:GLG Werner-Forßmann-Klinikum Eberswalde mbHRudolf-Breitscheid-Straße 10016225 Eberswalde
Die Anlage muss in folgenden Räumlichkeiten angeliefert, installiert und in Betrieb genommen werden:Haus: Haus 5Ebene: 3Raumnummer:: 05.3.076Raumbezeichnung: Röntgen/ESWL
Anzubieten ist ein volldigitaler urologischer Fluoroskopiearbeitsplatz für Interventionen,Durchleuchtungen und Aufnahmen in der Urologie bei Kindern und Erwachsenen. Die Anlagemuss hinsichtlich der Anlagenbedienung, der Verstellbarkeit und der Ausführung derUntersuchungstischplatte speziell für die Durchführung von urologischen Interventionennachweislich konstruiert und nach MDR als Medizinprodukt zugelassen sein.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.
- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Die Nachforderung im Verfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung"). Mindestanforderung: Der Jahresumsatz muss mindestens 1.400.000,- EUR pro Jahr betragen haben.
Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen (Formblatt "Referenzen") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter/Bewerber verfügt über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. (Formblatt "Referenzen")
Kriterien gemäß Bekanntmachung
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.