Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
Entweder
- Angabe einer Praequalifikationsnummer über eine Praequalifikation
- Referenzlisten (Anlage zu den Losen) über mind. 3 ausgeführte Projekt zwischen 2010 und 2025, welche in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bearbeitet wurden und bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht wurden und die Nettobausumme für Los I und II jeweils bei mindestens 200.000 EUR und Los III bei 350.000 EUR lag.
oder
- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz - ausgefüllte Eigenerklaerung zur Eignung (Anlage H) oder EEE Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung
- Referenzlisten (Anlagen zu den Losen) über mind. 3 ausgeführte Projekt zwischen 2010 und 2025, welche in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bearbeitet wurden und bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht wurden und die Nettobausumme für Los I und II jeweils bei mindestens 200.000 EUR und Los III bei 350.000 EUR lag.
Beruft sich der Bieter zur Erfuellung des Auftrages auf die Faehigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Praequalifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht praequalifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklaerung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Dokumente ausgefüllt einzureichen:
- ggf. Erklaerung Bieter-Arbeitsgemeinschaft (Anlage I)
- ggf. Verzeichnis Unterauftragnehmer (Anlage J)
- Angebotsschreiben (Anlage B)
- Erklaerung Mindestlohngestz (MiLoG) (Anlage C)
- Eigenerklaerung zum BMWK Rundschreiben (Anlage D)
- Eigenerklaerung Thüringervergabegesetz (ThürVgG) (Anlage E)
- ausgefüllten Honorarblättern der jeweiligen Lose (Los I Anlagen 3 bis 9 und Los II Anlagen 5 bis 9)
Fuer naehere Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung nach ThuerVgG siehe Anlage F Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung zum ThuerVgG.
Die eingereichten Nachweise/Erklärungen muessen aktuell gültig sein.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Absenden Ihres Angebotes alle geforderten Unterlagen vollstaendig ausgefuellt und beigefuegt haben. Eine doppelte Einreichung von Angeboten ist zu vermeiden!
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand der VgV sowie des ThuerVgG.
Es gelten die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB) und AVB Architekten- u. Ingenieurleistungen.
Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de.
Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.
Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen.
Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.