NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
Regelkontrolle - Stadtbäume Jena 2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kommunalservice Jena
Löbstedter Straße 56
07749
Jena
Deutschland
+49 364149890
+49 36414989105
ksj@jena.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GYT8FSQ6LD

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GYT8FSQ6LD/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Regelkontrolle - Stadtbäume Jena 2026

Umfang der Leistung
Regelkontrolle - Stadtbäume Jena 2026

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet Jena
07743
Jena

unterschiedliche Standorte im Stadtgebiet Jena

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Ausführung der Leistung innerhalb vier Monaten nach Auftragserteilung.

Laufzeit bzw. Dauer

4

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

4

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nachweis über Qualifikation als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur oder gleichwertig (von FLL anerkannt) und Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege.

Vorzulegende Nachweise:
FLL-Zertifizierung oder vergleichbar; Nachweis über Qualifikation als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur oder gleichwertig (von FLL anerkannt) und Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bonitätsprüfung

Zur Sicherstellung der finanziellen Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Eignungsprüfung eine Wirtschaftsauskunft von einem anerkannten Anbieter (Creditreform) eingeholt. Diese dient der Bewertung der Bonität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters.

Bieter, deren Bonitätsindex oder Score über einem Wert von 300 (Skala Creditreform 100 bis 600) liegt, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern keine ausreichende Gegendarstellung oder entsprechende Sicherheiten vorgelegt werden können.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:

entweder

- Angabe einer Praequalifikationsnummer über eine Praequalifikation
- Referenzliste über mind. drei ausgefuehrte Auftraege aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner oder Kontrolle von mind. 20.000 Baeumen
- Eigenerklaerung zum ThuerVgG, MiLoG und BMWK
- FLL-Zertifizierung

oder

- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz
- ausgefuellte Eigenerklaerung zur Eignung oder EEE Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung inkl. Referenzen über mind. drei ausgefuehrte Auftraege aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner oder Kontrolle von mind. 20.000 Baeumen
- Eigenerklaerung zum ThuerVgG, MiLoG und BMWK
- FLL-Zertifizierung

Beruft sich der Bieter zur Erfuellung des Auftrages auf die Faehigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Praequalifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht praequalifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklaerung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen.

Fuer naehere Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung nach ThuerVgG siehe Anlage 5 Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung zum ThuerVgG.

Die eingereichten Nachweise/Erklärungen muessen aktuell gültig sein.

Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß VOL/B und ZVB Stadt Jena (Anlage 2)

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.05.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Absenden Ihres Angebotes alle geforderten Unterlagen vollstaendig ausgefuellt und beigefuegt haben. Eine doppelte Einreichung von Angeboten ist zu vermeiden!

Das Kriterium für die Zuschlagserteilung ist der Angebotspreis.

Der angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 14 Abs. 1 Thueringer Vergabegesetz innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die

Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachpruefungsbehoerde),
Referat 250 - Vergabeangelegenheiten,
Jorge-Semprun-Platz 4,
99423 Weimar,
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de oder nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de

durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 14 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberuecksichtigte Angebote (§14 Absatz ThuerVgG).

Es gilt deutsches Recht.

Das Verfahren erfolgt anhand der UVgO sowie des ThuerVgG.

Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB).

Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de.

Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.

Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.

Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.

Bitte warten...