Übernahme und Verwertung von Biogenen Abfällen der Stadt Jena
Übernahme und Verwertung von ca. 11.200 Tonnen biogenen Abfällen pro Jahr aus privaten Haushaltungen und sonstigen Herkunftsbereichen der Stadt Jena
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
losweise Vergabe von biogenen Abfällen
Der angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 62 Abs. 1 VgV und § 134 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachtpruefungsbehoerde), Referat 250 - Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar, e-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de oder nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 14 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachtpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberuecksichtigte Angebote.
Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen: entweder - Angabe einer Präqualifikationsnummer über eine Präqualifikation - Referenzliste über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner - Eigenerklärung zum ThuerVgG, MiLoG und BMWK - Nachweis über Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb oder - Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz - ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder EEE Einheitliche Europaeische Eigenerklärung inkl. Referenzen - Eigenerklärung zum ThuerVgG, MiLoG und BMWK - Nachweis über Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb Für nähere Erläuterungen zur Eigenerklärung nach ThuerVgG siehe Anlage 5 Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThuerVgG. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen. Es gilt deutsches Recht. Das Verfahren erfolgt anhand der VgV sowie des ThuerVgG. Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB). Die Unterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de. Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Wir möchten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich. Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschlüsselt gespeichert und können, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.
Jena - über die Vergabeplattform
keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen
Fehlende wesentliche Preisangaben können nicht nachgefordert werden und führen zwingend zum Ausschluss.
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nebst Anlagen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nebst Anlagen
gemäß VOL/B und ZVB Stadt Jena (Anlage 2)
Bei Bietergemeinschaften ist als Rechtsform nur die gesamtschuldnerisch haftende mit bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Keine