Lieferung und Montage von 50 Bürodrehstühlen
Beschaffung von 50 Bürodrehstühlen. Die Beschaffung soll Lieferung und Montage, Aufbau und Ausrichtung in den entsprechenden Räumen beinhalten.
Offenes Verfahren mit hinreichend begründeter DringlichkeitAufhebung der vorangegangenen Vergabeverfahren über die Bekanntmachungsnummer
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"Auf folgende Punkte wird hingewiesen:- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 14 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtige Vergabeentscheidung zu beanstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Vorlage der Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen
gem. § 57 VgV, gem. § 5 Abs. 3 ThürVgG
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen auf Anforderung der Vergabestelle, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen.