Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 14 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtige Vergabeentscheidung zu beanstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.