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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
 

Auftraggeber-Daten

Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
Abruch,
 
LV-Bezeichnung:
Abruch, Entkernung, Maurer, Putz
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 3 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
25.09.2026
 
LV-Betrag:
0,00 EUR
 

Angebotssumme

0,00 EUR
 
zuzüglich 19.00 % Mehrwertsteuer:
0,00 EUR
 

Angebotssumme (Brutto)

 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Abruch, Abruch, Entkernung, Maurer, Putz
 
Titel
Bezeichnung
   
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste
2
ABRISS, ENTKERNUNG
2.1
Abbruch
3
MAURERARBEITEN
3.1
Innenwände
4
PUTZARBEITEN
4.1
Innenputz
5
ARBEITEN AUF NACHWEIS
5.1
Stundenlohnarbeiten
   
 





Leistungsverzeichnis

zum Vorhaben:

Sanierung von Büroräumen im Landratsamt Gotha
Büro Bereich Landrat



Los 1 Abbruch, Entkernung, Maurer, Putz








Auftraggeber: Landratsamt Gotha
2.1 Amt für Gebäude- und
Straßenmanagement

18. März-Straße 50
99867 Gotha

 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Abruch, Abruch, Entkernung, Maurer, Putz
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Abbriss, Entkernung, Maurer, Putz

1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB/B) gelten in der jeweils
letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem
Eröffnungs- /Einreichungstermin im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.

2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Als Besondere Vertragsbedingungen gelten die
Festlegungen auf Formblatt 214
(Besondere Vertragsbedingungen), Seite 1 bis 2, welche
der Ausschreibung zugeheftet
sind.

3. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu
führen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen
wöchentlich zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die
für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, Art, Umfang und Ort der
geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über
den Baufortschritt, Abnahmen, Behinderung und
Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

4. ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -ATV-
(VOB/C) gelten in der jeweils letzten Fassung, die
spätestens drei Monate vor dem
Eröffnungs-/Einreichungstermin im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.

5. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

5.1 Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
einzurechnen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers.

5.2 Kostenabgrenzung

Die Abrechnung von Bauwasser und Baustrom erfolgt nach
den Festlegungen in der Anlage zu den Besonderen
Vertragsbedingungen (Formblatt 214, Pkt. 10). Die
Kosten für den Verbrauch von anderen Energien und
Gasen sowie für das Heranführen von
Versorgungsleitungen ab bauseits gestelltem Anschluss
sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert
vergütet und müssen in die Einheitspreise eingerechnet
werden.
Arbeitsunterbrechungen innerhalb der Baustelle bedingt
durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden
nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass das
allgemein übliche Maß überschritten wird.

5.3 Abfallbeseitigung

Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial u. dgl. ist
vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen.
Der anfallende Baumüll bzw. Rest- und
Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer
regelmäßig bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung
zu entsorgen. Sollte dies nach
zweimaliger Aufforderung nicht erfolgen, erfolgt die
Entsorgung durch den Auftraggeber.
Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer in Abzug
gebracht.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird
verlangt.

6. ANGABEN ZUR LAGE UND ZU DEN BESONDERHEITEN DER
BAUSTELLE

6.1 Angaben zum Bestand und zu den geplanten
Baumaßnahmen

Das Gebäude des Landratsamts Gotha wurde in der Mitte
des 19. Jahrhunderts als militerische Kaserne
errichtet. Es handelt sich um einen 3-geschossigen
Massivbau mit einem modernen seitlichen Anbau.
Die geplante Baumaßnahme findet in einem begrenzten
Bereich des 1. Obergeschosses statt und beeinhaltet
die Zusammenlegung von zwei Büroräumen und die
Sanierung mehrerer Büroräume.

6.2 Angaben zur Lage der Baustelle und
Baustellenzufahrt

Das Gebäude liegt am westlichen Rand des Stadtzentrums
in der 18.-März-Straße 50.
Die Zufahrt direkt an das Gebäude ist über einen
zugehörigen Parkplatz möglich. Der Zugang zum Gebäude
kann über den Haupteingang an der 18.-März- Straße
sowie über einen Nebeneingang zum Parkplatzbereich
unter Berücksichtigung aller notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt
gemäß Bauablaufplan. Bis auf den in sich geschlossenen
Bereich der Baumaßnahme im 1. OG Flur 4 findet der
normale Bürobetrieb mit Besucherverkehr im Haus
weiterhin statt.
Die Lärm- und Schmutzbelästigung ist auf ein absolut
notwendiges Minimum zu beschränken.
Der direkte Baubereich und eventuelle
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind zum
Schutz der Angestellten und Besuchern wirksam
abzusperren. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind
einzukalkulieren.

6.3 Angaben zur Baustelleneinrichtung

Baustrom/Bauwasser/Baustellentoilette
Baustrom- und Bauwasseranschluss werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung
gestellt (Abrechnung siehe Pkt. 5.2).

Lager- und Aufenthaltsräume
Vom Auftraggeber können keinerlei Aufenthalts- und
Lagerräume zur Verfügung gestellt
werden. Der Auftragnehmer hat seinen gesamten
diesbezüglichen Bedarf über
entsprechende Baustellencontainer bzw. Bauwagen
abzusichern.
Diese Einrichtungen können nur in Abstimmung mit der
Bauleitung aufgestellt werden, da
die zur Verfügung stehenden Flächen sehr begrenzt sind.

Lagerflächen
Lagerflächen für Vorhaltematerial und Baustoffe stehen
ebenfalls nur in begrenztem
Umfang zur Verfügung. Die Zwischenlagerung von
größeren Baustoffmengen ist nicht möglich.

7. BESONDERE HINWEISE ZUR KALKULATION

Alle Einheitspreise verstehen sich, wenn nicht
ausdrücklich besonders beschrieben (z.B.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
nur einbauen" bzw. "gelieferte ... einbauen" u. ä.),
einschl. Lieferung der benötigten Materialien,
Transport, Zwischenlagerung und Einbau, einschl. evtl.
erforderlicher Hilfsmittel.

 
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
 
1.1
Baustelleneinrichtung
 
 
1.1.1
Einrichten/Räumen der Baustelle
Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten
der Baustelleneinrichtung für nachfolgend aufgeführte
Positionen.

Wird durch den Auftragnehmer eingeschätzt, das für die
nachfolgendend beschriebenen Leistungen spezielle
Maschinen, Krane, Bauaufzüge, besondere Geräte und
Werkzeuge, Gerüste etc. benötigt werden, sind diese
(einschl. Vorhaltung für die geplante Bauzeit) in
diese Position oder anteilig in die nachfolgenden
Positionen einzukalkulieren.

Das gleiche gilt für das Bereitstellen und Vorhalten
von evtl. erforderlichen Tagesunterkünften,
Lagercontainer etc.

Hinweise:
- Für die Kalkulation sind insbesondere die Angaben
zur Lage und den Besonderheiten der Baustelle (gemäß
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis) zu beachten.

- Baustrom- und Bauwasseranschluss sind vorhanden.

- Als Baustellentoilette können die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen auf der Etage genutzt werden,
jedoch ausschließlich für sanitäre Zwecke. Die
Entsorgung von anfallenden Bauresten, Schmutzwasser,
Farbresten etc. über die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen ist nicht zulässig. Welche der
vorhandenen Sanitäreinrichtungen genutzt werden
können, wird in Absprache mit der Bauleitung
festgelegt.

- Eine allgemeine Baustellenbeleuchtung
(Sicherheitsbeleuchtung) ist vorhanden.

- Anfallender Bauschutt kann über eine Schuttrutsche
durch eines der Fenster im Baustellenbereich in einen
Container im Innenhof verbracht werden.

- Standflächen für Schuttcontainer sind in
eingeschränktem Umfang vorhanden. Die Aufstellung muss
in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen.

- Lagerflächen im Außenbereich sind in eingeschränktem
Umfang vorhanden. Die Lagerung von Material kann nur
begrenzt und nur in Abstimmung mit der Bauleitung
erfolgen.

- Räume für die Lagerung von Material werden nicht zur
Verfügung gestellt.

- Es werden keine Räume für den Aufenthalt von
Personen zur Verfügung gestellt. Stellflächen
(unbefestigt) für Aufenthaltscontainer stehen in
eingeschränktem Umfang in Abstimmung mit der
Bauleitung zur Verfügung.

- Während der Durchführung der Bauarbeiten ist eine
Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden
Bauberatungen durch einen fachkundigen, kompetenten
Mitarbeiter (Bauleiter oder Polier) zwingend
erforderlich.

- Ist die oben geforderte Baustelleneinrichtung in den
nachfolgenden Positionen anteilig enthalten ist ein
Pauschalpreis von 0,00 EUR in die Bieterzeile
einzutragen.
   
       
    1  psch
 
 
Summe 1.1
 
Baustelleneinrichtung
1.2
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste
 
 
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau-
Berufsgenossenschaft sind Bestandteil des Angebotes.
Für die Ausführung der in diesem LV beschriebenen
Leistungen
werden bauseits keine Gerüste zur Verfügung gestellt.
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für
eigene
Leistungen gilt nach VOB/C als Nebenleistung, sofern
die zu
bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher
als 3,50 m
über der Standfläche des hierfür erforderlichen
Gerüstes liegt.
In welcher Form und Umfang Gerüstarbeiten notwendig
sind, ist
durch den Bieter eigenverantwortlich festzulegen.
 
 
1.2.1
Schutz Innentür, 2,65 x 3,00 m, Nutzung als Baustellenzugang
Schutz der vorhandenen Alu-Glas-Innentür, verglast,
gegen
mechanische Beschädigungen sowie Verschmutzungen durch
die
auszuführenden Bauarbeiten herstellen, vorhalten und
entfernen.
Die Tür wird während der Bauarbeiten als Zugang zur
Baustelle genutzt.
Türart: Alu-Glas-Innentür, zweiflüglig, mit
Oberlicht
Türgröße: ca. 2,65 x 3,00 m

Ausführungsort: Flur 4 zum Treppenhaus
   
       
    1  St
 
 
1.2.2
Schutz Innentür, 0,95 x 2,10 m, nicht genutzt
Schutz der vorhandenen Holz-Innentüren, gegen
mechanische Beschädigungen sowie Verschmutzungen durch
die
auszuführenden Bauarbeiten herstellen, vorhalten und
entfernen.
Die Türen sollen während der Bauarbeiten nicht genutzt
werden.
Türart: Holz, geschlossen
Türgröße: ca. 0,95 x 2,10 m

Ausführungsort: Büroräume, Flur 4
   
       
    3  St
 
 
1.2.3
Fensterflächen abkleben, Folie
Fensterflächen, einschl. Innenfensterbänke, während
der
auszuführenden Bauarbeiten mit geeigneter
transparenter Folie
abkleben, einschl. vorhalten und nach Beendigung der
Arbeiten
wieder beseitigen.
   
       
    23  m²
 
 
1.2.4
Türen abkleben, Folie
Innentüren, während der auszuführenden Bauarbeiten mit
geeigneter transparenter Folie abkleben, einschl.
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
beseitigen.
   
       
    8  m²
 
 
1.2.5
Heizkörper abkleben
Plattenheizkörper während der auszuführenden
Bauarbeiten mit
geeigneter Folie abkleben, einschl. vorhalten und nach
Beendigung
der Arbeiten wieder beseitigen
   
       
    15  m²
 
 
1.2.6
Schutzabdeckung Bodenflächen
Abdeckung von Bodenflächen (Linoleum) zum
Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen während
Abbruchmaßnahmen mit geeignetem Abdeckmaterial
(Vliesmatten oder Bautenschutzmatten).

Ausführungsorte: Räume 219, 220, 221, 222
   
       
    80  m²
 
 
Summe 1.2
 
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste
 
Summe 1
 
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2
ABRISS, ENTKERNUNG
 
2.1
Abbruch
 
 
2.1.1
Innenwand abbrechen, Mauerwerk bis 24 cm
Innenwand aus verputztem Mauerwerk, ohne
Schadstoffbelastung, Zuordnung RC 1 (nach EBV),
abbrechen. Leistung inkl. Transport und
Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle
hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen
Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht zu
erfolgen.
Leistung einschl. der Abstütz- und
Sicherhungsmaßnahmen im Bauwerk.
Wanddicke: bis 24 cm, mit beidseitigem Putz
Abfallschlüssel nach AVV: 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

Ausführungsorte: 1. OG, R221/222, Türöffnungen in 222,
223, 224, 225
   
       
    28  m²
 
 
2.1.2
Innentür, Holz, 1-flüglig entfernen
Innentür mit Türfutter, ohne Schadstoffbelastung,
ausbauen, Leistung inkl. Transport und
Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle
hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen
Deklarations- Nachweis- und Dokumentationspflicht zu
erfolgen,
einschl. aller Schlösser, Beschläge,
Drückergarnituren, Dichtungen, Hinterfüllungen,
Material: Holz, Vollholz / Rohrenspan
Abfallschlüssel nach AVV: 170201
Altholzkategorie: A II
Wanddicke: bis 24 cm
Größe bis 2,20 m2
   
       
    14  St
 
 
2.1.4
Türfutter, Holz, einflüglig entfernen
Türfutter, ohne Schadstoffbelastung, ausbauen,
Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die
Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der
abfallrechtlichen Deklarations- Nachweis- und
Dokumentationspflicht zu erfolgen.
einschl. aller Beschläge, Dichtungen, Hinterfüllungen
Material: Holz, Vollholz / Holzwerkstoff
Abfallschlüssel nach AVV: 170201
Altholzkategorie: A II
Wanddicke: bis 24 cm
Größe Türöffnung: bis 2,50 m2
   
       
    4  St
 
 
2.1.5
Abbau Verschattungen, innen
Verschattungssystem, Sonnenschutz, innen, Stoff,
Vertikallamellen
an Wand, Decke oder Unterdecke befestigt,
einschließlich Schiene und Befestigungselemente, Winkel
ausbauen und entsorgen,
die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung
der abfallrechtlichen Deklarations- Nachweis- und
Dokumentationspflicht zu erfolgen,
Höhe: bis. 2,30 m ab OK Brüstung

Ausführungsorte: Räume 207, 208, 219, 220, 221, 222,
223, 224, 225, 226
   
       
    45  m
 
 
2.1.6
Abbruch Heizkörperverkleidung
Heizkörperverkleidung einschließlich oberer Abdeckung
in Höhe der Fensterbank ausbauen.
Holz- Holzwerkstoff im Innenbereich, ohne
Schadstoffbelastung, Unterkonstruktion aus Stahl
Rechteckhohlprofilen bis 2,00 x 2,00 cm winkelförmig
an Fußboden und Außenwand befestigt, ausbauen.
Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die
Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der
abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis- und
Dokumentationspflicht zu erfolgen.
Länge: bis 5,6 m
Breite bis: 25 cm
Höhe bis: 0,85 cm
Dicke: bis 4 cm
Altholzkategorie: A II

Ausführungsorte: Räume 223, 224, 225, 208
   
       
    22  m
 
 
2.1.7
Deckenbekleidung entfernen, Holz
Deckenbekleidung aus Holz und Holzwerkstoff
einschließlich Unterkonstruktion, ohne
Schadstoffbelastung, abbrechen. Leistung inkl.
Transport und Entsorgungskosten. Die Entsorgung
säntlicher Abfälle hat unter Erfüllung der
abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis- und
Dokumentationspflicht zu erfolgen.
Altholzkategorie A II
Abfallschlüssel nach AVV: 170201 Holz

Ausführungsorte: Räume 223, 224, 225
   
       
    90  m²
 
 
2.1.8
Deckenbekleidung Unterdecke abbrechen; GK
Plattenbekleidung aus Gipskarton an Decken mit
Unterkonstruktion aus Holz, ohne Schadstoffbelastung,
oder abgehangene Unterdecke abbrechen. Leistung inkl.
Transport und Enstsorgungskosten, getrennt nach
Material. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter
Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-,
Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen.

Ausführungsort: Raum 226
   
       
    30  m²
 
 
2.1.9
Montagewand abbrechen
Montagewand aus Metallständer- oder Holzprofilen,
beideitig mit Gipsplatten beplankt, mit Tapete
abbrechen, mit Dämmeinlage abbrechen und entsoren.
Wand- Boden und - Deckenanschlüsse bereinigen.
Abbruch von Hand, erschütterungs- und staubarm
Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu
getrennt entsorgen, einschl. Entsorgungsnachweis
Wandstärke: bis 25 cm
Wandhöhe: bis 3,60 m
   
       
    11  m²
 
 
2.1.10
Verkofferung abbrechen, GK
Verkofferung von Rohrleitungen mit Unterkonstruktion
aus Holz oder Metall, ohne Schadstoffbelastung, mit
Dämmeinlage abbrechen. Leistung inkl. Transport und
Entsorgungskosten, getrennt nach Material. Dei
Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der
Abfallrechntlichen Deklarations-, Nachweis- und
Dokumentationspflicht zu erfolgen
Abmessungen: bis 80 x 50 cm
   
       
    2  m²
 
 
Summe 2.1
 
Abbruch
 
Summe 2
 
ABRISS, ENTKERNUNG
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
3
MAURERARBEITEN
 
3.1
Innenwände
 
 
3.1.1
Türöffnung schließen, IW bis 15cm
Türöffnung in Innenwand mit Hochlochziegeln schließen,
inkl. Verzahnung mit dem vorhandenen Mauerwerk,
beidseitig oberflächenbündige Ausmauerung
Material: wie Bestandsmauerwerk, Mz, KSV o.ä. F30-A
Brandschutz: F30-A (DIN 4102) bzw. EI30 (EN 13501)
Größe: bis 1,20 x 2,20 m
Wanddicke: bis 15 cm

Ausführungsort: Raum 220
   
       
    3  m²
 
 
3.1.2
Türöffnung schließen, IW bis 30cm
Türöffnung in Innenwand mit Hochlochziegeln schließen,
inkl. Verzahnung mit dem vorhandenen Mauerwerk,
beidseitig oberflächenbündige Ausmauerung
Material: wie Bestandsmauerwerk, Mz, KSV o.ä. F30-A
Brandschutz: F30-A (DIN 4102) bzw. EI30 (EN 13501)
Größe: bis 1,20 x 2,20 m
Wanddicke: bis 30 cm

Ausführungsort: Raum 222
   
       
    3  m²
 
 
3.1.3
Innenmauerwerk ausbessern, bis 25 cm
Innenmauerwerk aus Ziegel durch Austausch einzelner
Steine ausbessern. Die neuen Ziegel passend zum
bestehenden Mauerwerk. Leistung einschl. Vorspritzen
der ausgebesserten Fläche mit Zementmörtel.
Wanddicke: bis 25 cm
Höhe über Standfläche: bis 3,60 m

Ausführungsort: Raum 221,222
   
       
    8  m²
 
 
Summe 3.1
 
Innenwände
 
Summe 3
 
MAURERARBEITEN
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
4
PUTZARBEITEN
 
4.1
Innenputz
 
 
4.1.1
Wandputz, PII, Q2 mit Untergrundvorbehandlung
Wandputz, im Innenbereich inkl.:
- Prüfung des Untergrunds
- Abdeckung von Fenster, Türen etc.
- erford. Vorbehandlung/Grundierung/Aufbrennsperre
- Wandputz
- Reinigung nach Ausführungsende
zum Ausgleich von Unebenheiten, Verputz von
vermauerten Türöffnungen,
Stirnseiten von Wandflächen einschl. Anputzleiste,
nachfolgend: Tapete oder Anstrich
Vorbereitung
Mauerwerk: Aufbrennsperre,
Beton: Haftgrundbeschichtung
Mörtelgruppe: PII nach DIN 18550
Druckfestigkeit: CSII nach DIN EN 998-1
Oberfläche: geglättet, Q2

Ausführungsort: Räume 222, Flur 4
   
       
    10  m²
 
 
4.1.2
Wandputz, PIV, Q2 mit Untergrundvorbehandlung
Wandputz, im Innenbereich inkl.:
- Prüfung des Untergrunds
- Abdeckung von Fenster, Türen etc.
- erford. Vorbehandlung/Grundierung/Aufbrennsperre
- Wandputz
- Reinigung nach Ausführungsende
zum Ausgleich von Unebenheiten, Verputz von
vermauerten Türöffnungen,
Stirnseiten von Wandflächen einschl. Anputzleiste,
nachfolgend: Tapete oder Anstrich
Vorbereitung:
Mauerwerk: Aufbrennsperre
Beton: Haftgrundbeschichtung
Mörtelgruppe: PIV nach DIN 18550
Druckfestigkeit: >= 2 N/mm2 nach DIN 18550
Oberfläche: geglättet, Q2

Ausführungsort: Räume 224
   
       
    8  m²
 
 
4.1.3
Deckenputz, PIV, Q2 mit Untergrundvorbehandlung
Deckenputz, im Innenbereich inkl.
- Prüfung des Untergrunds
- Abdeckung von Fenster, Türen etc.
- erford. Vorbehandlung/Grundierung/Aufbrennsperre
- Wandputz
- Reinigung nach Ausführungsende
nachfolgend: Tapete oder Anstrich
Vorbereitung
Mauerwerk: Aufbrennsperre
Beton: Haftgrundbeschichtung
Mörtelgruppe: PIV nach DIN 18550
Druckfestigkeit: >= 2 N/mm2 nach DIN 18550
Oberfläche: geglättet, Q2

Ausführungsorte: Räume 221, 222
   
       
    5  m²
 
 
4.1.4
Unterputz, je 10mm
Unterputz als Ausgeleich von Unebenheiten bis zu 3 cm.
Die Abrechnung erfolgt je 10 mm Stärke.
Material: PIV oder PII (DIN 18550)
Aufmaß der Mehrstärke durch Messraster vor Beginn der
Ausführung.
   
       
    4  m²
 
 
4.1.5
Grundierung, stark saugend
Grundierung/Aufbrennsperre für stark saugende oder
unterschiedlich saugende Untergründe zu Aufnahme eines
Putzsystems
Untergrund: Porosiertes Ziegel- und
Kalksandstein.MW o.ä.
Folgeleistung: Putz PII-PIV
   
       
    10  m²
 
 
4.1.6
Haftgrundbeschichtung Beton
Haftgrundanstrich mit Quarzsnd zu
Haftvermittlung/Grundierung schacht/nicht saugender
Untergründe zu Aufnahme eines Putzsystems
Untergrund: Betonoberflächen, schwach bzw. nicht
saugend
Folgeleistung: Putz PIV
   
       
    4  m²
 
 
4.1.7
Spritzbewurf, nicht voll deckend
Spritzbewurf als Putzgrundvorbereitung, nicht voll
deckend
als Haftgrundvermittler bei weinig saugenden
Untergründen
Mauerwerk, Beton
nachfolgend: Putz PII
Mörtelgruppe: PIII (DIN 18550)
   
       
    5  m²
 
 
Summe 4.1
 
Innenputz
 
Summe 4
 
PUTZARBEITEN
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
5
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
5.1
Stundenlohnarbeiten
 
 
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die
jeweilige
Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und
Gehaltskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge,
sowie
Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Der Nachweis ist tageweise zu führen und der
Bauleitung bei
jedem Baustellentermin vorzulegen.
 
 
5.1.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine
Textbeschreibung,
gelten folgende Verrechnungssätze
   
       
    5  h
 
 
5.1.2
Stundenlohnarbeiten Helfer
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine
Textbeschreibung,
gelten folgende Verrechnungssätze
   
       
    5  h
 
 
Summe 5.1
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 5
 
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Abruch, Abruch, Entkernung, Maurer, Putz
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
 
1.1
Baustelleneinrichtung  
1.2
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste  
 
Summe 1
 
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2
ABRISS, ENTKERNUNG
 
2.1
Abbruch  
 
Summe 2
 
ABRISS, ENTKERNUNG
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
3
MAURERARBEITEN
 
3.1
Innenwände  
 
Summe 3
 
MAURERARBEITEN
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
4
PUTZARBEITEN
 
4.1
Innenputz  
 
Summe 4
 
PUTZARBEITEN
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
5
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
5.1
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 5
 
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Abruch,
 
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM  
2
ABRISS, ENTKERNUNG  
3
MAURERARBEITEN  
4
PUTZARBEITEN  
5
ARBEITEN AUF NACHWEIS  
  LV  Abruch, Entkernung, Maurer, Putz 0,00
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus 0,00
  in Höhe von 19.00 % 0,00
  Brutto-Summe