| Projekt: | GAEB 90 | LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen |
| LV: | Abruch, | Abruch, Entkernung, Maurer, Putz |
|
Titel
|
Bezeichnung
|
|
1 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM |
|
1.1 |
Baustelleneinrichtung |
|
1.2 |
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste |
|
2 |
ABRISS, ENTKERNUNG |
|
2.1 |
Abbruch |
|
3 |
MAURERARBEITEN |
|
3.1 |
Innenwände |
|
4 |
PUTZARBEITEN |
|
4.1 |
Innenputz |
|
5 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
|
5.1 |
Stundenlohnarbeiten |
| Projekt: | GAEB 90 | LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen |
| LV: | Abruch, | Abruch, Entkernung, Maurer, Putz |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Abbriss, Entkernung, Maurer, Putz
1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) gelten in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs- /Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. 2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Als Besondere Vertragsbedingungen gelten die Festlegungen auf Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen), Seite 1 bis 2, welche der Ausschreibung zugeheftet sind. 3. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen wöchentlich zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt, Abnahmen, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 4. ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -ATV- (VOB/C) gelten in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. 5. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 5.1 Baustelleneinrichtung Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. 5.2 Kostenabgrenzung Die Abrechnung von Bauwasser und Baustrom erfolgt nach den Festlegungen in der Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214, Pkt. 10). Die Kosten für den Verbrauch von anderen Energien und Gasen sowie für das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseits gestelltem Anschluss sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet und müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der Baustelle bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass das allgemein übliche Maß überschritten wird. 5.3 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Der anfallende Baumüll bzw. Rest- und Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer regelmäßig bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entsorgen. Sollte dies nach zweimaliger Aufforderung nicht erfolgen, erfolgt die Entsorgung durch den Auftraggeber. Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer in Abzug gebracht. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird verlangt. 6. ANGABEN ZUR LAGE UND ZU DEN BESONDERHEITEN DER BAUSTELLE 6.1 Angaben zum Bestand und zu den geplanten Baumaßnahmen Das Gebäude des Landratsamts Gotha wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts als militerische Kaserne errichtet. Es handelt sich um einen 3-geschossigen Massivbau mit einem modernen seitlichen Anbau. Die geplante Baumaßnahme findet in einem begrenzten Bereich des 1. Obergeschosses statt und beeinhaltet die Zusammenlegung von zwei Büroräumen und die Sanierung mehrerer Büroräume. 6.2 Angaben zur Lage der Baustelle und Baustellenzufahrt Das Gebäude liegt am westlichen Rand des Stadtzentrums in der 18.-März-Straße 50. Die Zufahrt direkt an das Gebäude ist über einen zugehörigen Parkplatz möglich. Der Zugang zum Gebäude kann über den Haupteingang an der 18.-März- Straße sowie über einen Nebeneingang zum Parkplatzbereich unter Berücksichtigung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt gemäß Bauablaufplan. Bis auf den in sich geschlossenen Bereich der Baumaßnahme im 1. OG Flur 4 findet der normale Bürobetrieb mit Besucherverkehr im Haus weiterhin statt. Die Lärm- und Schmutzbelästigung ist auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der direkte Baubereich und eventuelle Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind zum Schutz der Angestellten und Besuchern wirksam abzusperren. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind einzukalkulieren. 6.3 Angaben zur Baustelleneinrichtung Baustrom/Bauwasser/Baustellentoilette Baustrom- und Bauwasseranschluss werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt (Abrechnung siehe Pkt. 5.2). Lager- und Aufenthaltsräume Vom Auftraggeber können keinerlei Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat seinen gesamten diesbezüglichen Bedarf über entsprechende Baustellencontainer bzw. Bauwagen abzusichern. Diese Einrichtungen können nur in Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden, da die zur Verfügung stehenden Flächen sehr begrenzt sind. Lagerflächen Lagerflächen für Vorhaltematerial und Baustoffe stehen ebenfalls nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Zwischenlagerung von größeren Baustoffmengen ist nicht möglich. 7. BESONDERE HINWEISE ZUR KALKULATION Alle Einheitspreise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich besonders beschrieben (z.B. Ergänzung 61 des Ausschreibenden
nur einbauen" bzw. "gelieferte ... einbauen" u. ä.),
einschl. Lieferung der benötigten Materialien, Transport, Zwischenlagerung und Einbau, einschl. evtl. erforderlicher Hilfsmittel. |
|
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
|
|
Baustelleneinrichtung
|
|
1.1.1
|
Einrichten/Räumen der Baustelle
Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten
der Baustelleneinrichtung für nachfolgend aufgeführte Positionen. Wird durch den Auftragnehmer eingeschätzt, das für die nachfolgendend beschriebenen Leistungen spezielle Maschinen, Krane, Bauaufzüge, besondere Geräte und Werkzeuge, Gerüste etc. benötigt werden, sind diese (einschl. Vorhaltung für die geplante Bauzeit) in diese Position oder anteilig in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Das gleiche gilt für das Bereitstellen und Vorhalten von evtl. erforderlichen Tagesunterkünften, Lagercontainer etc. Hinweise: - Für die Kalkulation sind insbesondere die Angaben zur Lage und den Besonderheiten der Baustelle (gemäß Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis) zu beachten. - Baustrom- und Bauwasseranschluss sind vorhanden. - Als Baustellentoilette können die vorhandenen Sanitäreinrichtungen auf der Etage genutzt werden, jedoch ausschließlich für sanitäre Zwecke. Die Entsorgung von anfallenden Bauresten, Schmutzwasser, Farbresten etc. über die vorhandenen Sanitäreinrichtungen ist nicht zulässig. Welche der vorhandenen Sanitäreinrichtungen genutzt werden können, wird in Absprache mit der Bauleitung festgelegt. - Eine allgemeine Baustellenbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) ist vorhanden. - Anfallender Bauschutt kann über eine Schuttrutsche durch eines der Fenster im Baustellenbereich in einen Container im Innenhof verbracht werden. - Standflächen für Schuttcontainer sind in eingeschränktem Umfang vorhanden. Die Aufstellung muss in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. - Lagerflächen im Außenbereich sind in eingeschränktem Umfang vorhanden. Die Lagerung von Material kann nur begrenzt und nur in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. - Räume für die Lagerung von Material werden nicht zur Verfügung gestellt. - Es werden keine Räume für den Aufenthalt von Personen zur Verfügung gestellt. Stellflächen (unbefestigt) für Aufenthaltscontainer stehen in eingeschränktem Umfang in Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung. - Während der Durchführung der Bauarbeiten ist eine Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Bauberatungen durch einen fachkundigen, kompetenten Mitarbeiter (Bauleiter oder Polier) zwingend erforderlich. - Ist die oben geforderte Baustelleneinrichtung in den nachfolgenden Positionen anteilig enthalten ist ein Pauschalpreis von 0,00 EUR in die Bieterzeile einzutragen. |
| 1 | psch |
|
Summe 1.1 |
Baustelleneinrichtung |
|
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste
|
|
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau- Berufsgenossenschaft sind Bestandteil des Angebotes. Für die Ausführung der in diesem LV beschriebenen Leistungen werden bauseits keine Gerüste zur Verfügung gestellt. Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen gilt nach VOB/C als Nebenleistung, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. In welcher Form und Umfang Gerüstarbeiten notwendig sind, ist durch den Bieter eigenverantwortlich festzulegen. |
|
1.2.1
|
Schutz Innentür, 2,65 x 3,00 m, Nutzung als Baustellenzugang
Schutz der vorhandenen Alu-Glas-Innentür, verglast,
gegen mechanische Beschädigungen sowie Verschmutzungen durch die auszuführenden Bauarbeiten herstellen, vorhalten und entfernen. Die Tür wird während der Bauarbeiten als Zugang zur Baustelle genutzt. Türart: Alu-Glas-Innentür, zweiflüglig, mit Oberlicht Türgröße: ca. 2,65 x 3,00 m Ausführungsort: Flur 4 zum Treppenhaus |
| 1 | St |
|
1.2.2
|
Schutz Innentür, 0,95 x 2,10 m, nicht genutzt
Schutz der vorhandenen Holz-Innentüren, gegen
mechanische Beschädigungen sowie Verschmutzungen durch die auszuführenden Bauarbeiten herstellen, vorhalten und entfernen. Die Türen sollen während der Bauarbeiten nicht genutzt werden. Türart: Holz, geschlossen Türgröße: ca. 0,95 x 2,10 m Ausführungsort: Büroräume, Flur 4 |
| 3 | St |
|
1.2.3
|
Fensterflächen abkleben, Folie
Fensterflächen, einschl. Innenfensterbänke, während
der auszuführenden Bauarbeiten mit geeigneter transparenter Folie abkleben, einschl. vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen. |
| 23 | m² |
|
1.2.4
|
Türen abkleben, Folie
Innentüren, während der auszuführenden Bauarbeiten mit
geeigneter transparenter Folie abkleben, einschl. vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen. |
| 8 | m² |
|
1.2.5
|
Heizkörper abkleben
Plattenheizkörper während der auszuführenden
Bauarbeiten mit geeigneter Folie abkleben, einschl. vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen |
| 15 | m² |
|
1.2.6
|
Schutzabdeckung Bodenflächen
Abdeckung von Bodenflächen (Linoleum) zum
Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen während Abbruchmaßnahmen mit geeignetem Abdeckmaterial (Vliesmatten oder Bautenschutzmatten). Ausführungsorte: Räume 219, 220, 221, 222 |
| 80 | m² |
|
Summe 1.2 |
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste |
|
Summe 1 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
ABRISS, ENTKERNUNG
|
|
Abbruch
|
|
2.1.1
|
Innenwand abbrechen, Mauerwerk bis 24 cm
Innenwand aus verputztem Mauerwerk, ohne
Schadstoffbelastung, Zuordnung RC 1 (nach EBV), abbrechen. Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen. Leistung einschl. der Abstütz- und Sicherhungsmaßnahmen im Bauwerk. Wanddicke: bis 24 cm, mit beidseitigem Putz Abfallschlüssel nach AVV: 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Ausführungsorte: 1. OG, R221/222, Türöffnungen in 222, 223, 224, 225 |
| 28 | m² |
|
2.1.2
|
Innentür, Holz, 1-flüglig entfernen
Innentür mit Türfutter, ohne Schadstoffbelastung,
ausbauen, Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations- Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen, einschl. aller Schlösser, Beschläge, Drückergarnituren, Dichtungen, Hinterfüllungen, Material: Holz, Vollholz / Rohrenspan Abfallschlüssel nach AVV: 170201 Altholzkategorie: A II Wanddicke: bis 24 cm Größe bis 2,20 m2 |
| 14 | St |
|
2.1.4
|
Türfutter, Holz, einflüglig entfernen
Türfutter, ohne Schadstoffbelastung, ausbauen,
Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations- Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen. einschl. aller Beschläge, Dichtungen, Hinterfüllungen Material: Holz, Vollholz / Holzwerkstoff Abfallschlüssel nach AVV: 170201 Altholzkategorie: A II Wanddicke: bis 24 cm Größe Türöffnung: bis 2,50 m2 |
| 4 | St |
|
2.1.5
|
Abbau Verschattungen, innen
Verschattungssystem, Sonnenschutz, innen, Stoff,
Vertikallamellen an Wand, Decke oder Unterdecke befestigt, einschließlich Schiene und Befestigungselemente, Winkel ausbauen und entsorgen, die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations- Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen, Höhe: bis. 2,30 m ab OK Brüstung Ausführungsorte: Räume 207, 208, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226 |
| 45 | m |
|
2.1.6
|
Abbruch Heizkörperverkleidung
Heizkörperverkleidung einschließlich oberer Abdeckung
in Höhe der Fensterbank ausbauen. Holz- Holzwerkstoff im Innenbereich, ohne Schadstoffbelastung, Unterkonstruktion aus Stahl Rechteckhohlprofilen bis 2,00 x 2,00 cm winkelförmig an Fußboden und Außenwand befestigt, ausbauen. Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen. Länge: bis 5,6 m Breite bis: 25 cm Höhe bis: 0,85 cm Dicke: bis 4 cm Altholzkategorie: A II Ausführungsorte: Räume 223, 224, 225, 208 |
| 22 | m |
|
2.1.7
|
Deckenbekleidung entfernen, Holz
Deckenbekleidung aus Holz und Holzwerkstoff
einschließlich Unterkonstruktion, ohne Schadstoffbelastung, abbrechen. Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten. Die Entsorgung säntlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen. Altholzkategorie A II Abfallschlüssel nach AVV: 170201 Holz Ausführungsorte: Räume 223, 224, 225 |
| 90 | m² |
|
2.1.8
|
Deckenbekleidung Unterdecke abbrechen; GK
Plattenbekleidung aus Gipskarton an Decken mit
Unterkonstruktion aus Holz, ohne Schadstoffbelastung, oder abgehangene Unterdecke abbrechen. Leistung inkl. Transport und Enstsorgungskosten, getrennt nach Material. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen. Ausführungsort: Raum 226 |
| 30 | m² |
|
2.1.9
|
Montagewand abbrechen
Montagewand aus Metallständer- oder Holzprofilen,
beideitig mit Gipsplatten beplankt, mit Tapete abbrechen, mit Dämmeinlage abbrechen und entsoren. Wand- Boden und - Deckenanschlüsse bereinigen. Abbruch von Hand, erschütterungs- und staubarm Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu getrennt entsorgen, einschl. Entsorgungsnachweis Wandstärke: bis 25 cm Wandhöhe: bis 3,60 m |
| 11 | m² |
|
2.1.10
|
Verkofferung abbrechen, GK
Verkofferung von Rohrleitungen mit Unterkonstruktion
aus Holz oder Metall, ohne Schadstoffbelastung, mit Dämmeinlage abbrechen. Leistung inkl. Transport und Entsorgungskosten, getrennt nach Material. Dei Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der Abfallrechntlichen Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht zu erfolgen Abmessungen: bis 80 x 50 cm |
| 2 | m² |
|
Summe 2.1 |
Abbruch |
|
Summe 2 |
ABRISS, ENTKERNUNG |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
MAURERARBEITEN
|
|
Innenwände
|
|
3.1.1
|
Türöffnung schließen, IW bis 15cm
Türöffnung in Innenwand mit Hochlochziegeln schließen,
inkl. Verzahnung mit dem vorhandenen Mauerwerk, beidseitig oberflächenbündige Ausmauerung Material: wie Bestandsmauerwerk, Mz, KSV o.ä. F30-A Brandschutz: F30-A (DIN 4102) bzw. EI30 (EN 13501) Größe: bis 1,20 x 2,20 m Wanddicke: bis 15 cm Ausführungsort: Raum 220 |
| 3 | m² |
|
3.1.2
|
Türöffnung schließen, IW bis 30cm
Türöffnung in Innenwand mit Hochlochziegeln schließen,
inkl. Verzahnung mit dem vorhandenen Mauerwerk, beidseitig oberflächenbündige Ausmauerung Material: wie Bestandsmauerwerk, Mz, KSV o.ä. F30-A Brandschutz: F30-A (DIN 4102) bzw. EI30 (EN 13501) Größe: bis 1,20 x 2,20 m Wanddicke: bis 30 cm Ausführungsort: Raum 222 |
| 3 | m² |
|
3.1.3
|
Innenmauerwerk ausbessern, bis 25 cm
Innenmauerwerk aus Ziegel durch Austausch einzelner
Steine ausbessern. Die neuen Ziegel passend zum bestehenden Mauerwerk. Leistung einschl. Vorspritzen der ausgebesserten Fläche mit Zementmörtel. Wanddicke: bis 25 cm Höhe über Standfläche: bis 3,60 m Ausführungsort: Raum 221,222 |
| 8 | m² |
|
Summe 3.1 |
Innenwände |
|
Summe 3 |
MAURERARBEITEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
PUTZARBEITEN
|
|
Innenputz
|
|
4.1.1
|
Wandputz, PII, Q2 mit Untergrundvorbehandlung
Wandputz, im Innenbereich inkl.:
- Prüfung des Untergrunds - Abdeckung von Fenster, Türen etc. - erford. Vorbehandlung/Grundierung/Aufbrennsperre - Wandputz - Reinigung nach Ausführungsende zum Ausgleich von Unebenheiten, Verputz von vermauerten Türöffnungen, Stirnseiten von Wandflächen einschl. Anputzleiste, nachfolgend: Tapete oder Anstrich Vorbereitung Mauerwerk: Aufbrennsperre, Beton: Haftgrundbeschichtung Mörtelgruppe: PII nach DIN 18550 Druckfestigkeit: CSII nach DIN EN 998-1 Oberfläche: geglättet, Q2 Ausführungsort: Räume 222, Flur 4 |
| 10 | m² |
|
4.1.2
|
Wandputz, PIV, Q2 mit Untergrundvorbehandlung
Wandputz, im Innenbereich inkl.:
- Prüfung des Untergrunds - Abdeckung von Fenster, Türen etc. - erford. Vorbehandlung/Grundierung/Aufbrennsperre - Wandputz - Reinigung nach Ausführungsende zum Ausgleich von Unebenheiten, Verputz von vermauerten Türöffnungen, Stirnseiten von Wandflächen einschl. Anputzleiste, nachfolgend: Tapete oder Anstrich Vorbereitung: Mauerwerk: Aufbrennsperre Beton: Haftgrundbeschichtung Mörtelgruppe: PIV nach DIN 18550 Druckfestigkeit: >= 2 N/mm2 nach DIN 18550 Oberfläche: geglättet, Q2 Ausführungsort: Räume 224 |
| 8 | m² |
|
4.1.3
|
Deckenputz, PIV, Q2 mit Untergrundvorbehandlung
Deckenputz, im Innenbereich inkl.
- Prüfung des Untergrunds - Abdeckung von Fenster, Türen etc. - erford. Vorbehandlung/Grundierung/Aufbrennsperre - Wandputz - Reinigung nach Ausführungsende nachfolgend: Tapete oder Anstrich Vorbereitung Mauerwerk: Aufbrennsperre Beton: Haftgrundbeschichtung Mörtelgruppe: PIV nach DIN 18550 Druckfestigkeit: >= 2 N/mm2 nach DIN 18550 Oberfläche: geglättet, Q2 Ausführungsorte: Räume 221, 222 |
| 5 | m² |
|
4.1.4
|
Unterputz, je 10mm
Unterputz als Ausgeleich von Unebenheiten bis zu 3 cm.
Die Abrechnung erfolgt je 10 mm Stärke. Material: PIV oder PII (DIN 18550) Aufmaß der Mehrstärke durch Messraster vor Beginn der Ausführung. |
| 4 | m² |
|
4.1.5
|
Grundierung, stark saugend
Grundierung/Aufbrennsperre für stark saugende oder
unterschiedlich saugende Untergründe zu Aufnahme eines Putzsystems Untergrund: Porosiertes Ziegel- und Kalksandstein.MW o.ä. Folgeleistung: Putz PII-PIV |
| 10 | m² |
|
4.1.6
|
Haftgrundbeschichtung Beton
Haftgrundanstrich mit Quarzsnd zu
Haftvermittlung/Grundierung schacht/nicht saugender Untergründe zu Aufnahme eines Putzsystems Untergrund: Betonoberflächen, schwach bzw. nicht saugend Folgeleistung: Putz PIV |
| 4 | m² |
|
4.1.7
|
Spritzbewurf, nicht voll deckend
Spritzbewurf als Putzgrundvorbereitung, nicht voll
deckend als Haftgrundvermittler bei weinig saugenden Untergründen Mauerwerk, Beton nachfolgend: Putz PII Mörtelgruppe: PIII (DIN 18550) |
| 5 | m² |
|
Summe 4.1 |
Innenputz |
|
Summe 4 |
PUTZARBEITEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
ARBEITEN AUF NACHWEIS
|
|
Stundenlohnarbeiten
|
|
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge, sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Der Nachweis ist tageweise zu führen und der Bauleitung bei jedem Baustellentermin vorzulegen. |
|
5.1.1
|
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine Textbeschreibung, gelten folgende Verrechnungssätze |
| 5 | h |
|
5.1.2
|
Stundenlohnarbeiten Helfer
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine Textbeschreibung, gelten folgende Verrechnungssätze |
| 5 | h |
|
Summe 5.1 |
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 5 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| Projekt: | GAEB 90 | LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen |
| LV: | Abruch, | Abruch, Entkernung, Maurer, Putz |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM
|
|
1.1
|
Baustelleneinrichtung | |
|
1.2
|
Sicherungsarbeiten, Schutzgerüste |
|
Summe 1 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
2
|
ABRISS, ENTKERNUNG
|
|
2.1
|
Abbruch |
|
Summe 2 |
ABRISS, ENTKERNUNG |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
3
|
MAURERARBEITEN
|
|
3.1
|
Innenwände |
|
Summe 3 |
MAURERARBEITEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
4
|
PUTZARBEITEN
|
|
4.1
|
Innenputz |
|
Summe 4 |
PUTZARBEITEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
5
|
ARBEITEN AUF NACHWEIS
|
|
5.1
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 5 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Abruch,
|
|
1
|
BAUSTELLENEINRICHTUNG und SCHUTZMASSNAHM | |
|
2
|
ABRISS, ENTKERNUNG | |
|
3
|
MAURERARBEITEN | |
|
4
|
PUTZARBEITEN | |
|
5
|
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| LV | Abruch, Entkernung, Maurer, Putz | 0,00 |
| Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus | 0,00 |
|
| in Höhe von 19.00 % | 0,00 | |
| Brutto-Summe |