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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
 

Auftraggeber-Daten

Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
Bodenbel
 
LV-Bezeichnung:
Bodenbelagsabeiten
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 3 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
25.09.2026
 
LV-Betrag:
0,00 EUR
 

Angebotssumme

0,00 EUR
 
zuzüglich 19.00 % Mehrwertsteuer:
0,00 EUR
 

Angebotssumme (Brutto)

 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Bodenbel Bodenbelagsabeiten
 
Titel
Bezeichnung
   
1
ABBRUCH, VORBEREITUNGEN
1.1
Abbruch Bodenbeläge
1.2
Vorbereitungsarbeiten
2
BODENBELAG
2.1
Linoleum
2.2
Textil
3
SONSTIGES ZU BODENBELAG
3.1
Sonstiges
4
ARBEITEN AUF NACHWEIS
4.1
Stundenlohnarbeiten
   
 





Leistungsverzeichnis

zum Vorhaben:

Sanierung von Büroräumen im Landratsamt Gotha
Büro Bereich Landrat



Los 5 Bodenbelagsarbeiten








Auftraggeber: Landratsamt Gotha
2.1 Amt für Gebäude- und
Straßenmanagement

18. März-Straße 50
99867 Gotha

 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Bodenbel Bodenbelagsabeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Bodenbelagsarbeiten

1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB/B) gelten in der jeweils
letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem
Eröffnungs- /Einreichungstermin im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.

2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Als Besondere Vertragsbedingungen gelten die
Festlegungen auf Formblatt 214
(Besondere Vertragsbedingungen), Seite 1 bis 2, welche
der Ausschreibung zugeheftet
sind.

3. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu
führen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen
wöchentlich zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die
für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, Art, Umfang und Ort der
geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über
den Baufortschritt, Abnahmen, Behinderung und
Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

4. ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -ATV-
(VOB/C) gelten in der jeweils letzten Fassung, die
spätestens drei Monate vor dem
Eröffnungs-/Einreichungstermin im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.

5. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

5.1 Baustelleneinrichtung

Die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte
Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen.

5.2 Kostenabgrenzung

Die Abrechnung von Bauwasser und Baustrom erfolgt nach
den Festlegungen in der Anlage zu den Besonderen
Vertragsbedingungen (Formblatt 214, Pkt. 10). Die
Kosten für den Verbrauch von anderen Energien und
Gasen sowie für das Heranführen von
Versorgungsleitungen ab bauseits gestelltem Anschluss
sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert
vergütet und müssen in die Einheitspreise eingerechnet
werden.
Arbeitsunterbrechungen innerhalb der Baustelle bedingt
durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden
nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass das
allgemein übliche Maß überschritten wird.

5.3 Abfallbeseitigung

Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial u. dgl. ist
vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen.
Der anfallende Baumüll bzw. Rest- und
Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer
regelmäßig bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung
zu entsorgen. Sollte dies nach
zweimaliger Aufforderung nicht erfolgen, erfolgt die
Entsorgung durch den Auftraggeber.
Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer in Abzug
gebracht.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird
verlangt.

6. ANGABEN ZUR LAGE UND ZU DEN BESONDERHEITEN DER
BAUSTELLE

6.1 Angaben zum Bestand und zu den geplanten
Baumaßnahmen

Das Gebäude des Landratsamts Gotha wurde in der Mitte
des 19. Jahrhunderts als militerische Kaserne
errichtet. Es handelt sich um einen 3-geschossigen
Massivbau mit einem modernen seitlichen Anbau.
Die geplante Baumaßnahme findet in einem begrenzten
Bereich des 1. Obergeschosses statt und beeinhaltet
die Zusammenlegung von zwei Büroräumen und die
Sanierung mehrerer Büroräume.

6.2 Angaben zur Lage der Baustelle und
Baustellenzufahrt

Das Gebäude liegt am westlichen Rand des Stadtzentrums
in der 18.-März-Straße 50.
Die Zufahrt direkt an das Gebäude ist über einen
zugehörigen Parkplatz möglich. Der Zugang zum Gebäude
kann über den Haupteingang an der 18.-März- Straße
sowie über einen Nebeneingang zum Parkplatzbereich
unter Berücksichtigung aller notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.

Die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten erfolgt gemäß
Bauzeitenplan.. Bis auf den in sich geschlossenen
Bereich der Baumaßnahme im 1. OG Flur 4 findet der
normale Bürobetrieb mit Besucherverkehr im Haus
weiterhin statt.
Die Lärm- und Schmutzbelästigung ist auf ein absolut
notwendiges Minimum zu beschränken.
Der direkte Baubereich und eventuelle
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind zum
Schutz der Angestellten und Besuchern wirksam
abzusperren. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind
einzukalkulieren.
Gerüste werden bauseits nicht bereitgestellt. Werden
für die auszuführenden Leistungen Gerüste benötigt,
sind diese in den EP einzukalkulieren.

Während der Durchführung der Bauarbeiten ist eine
Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden
Bauberatungen durch einen fachkundigen, kompetenten
Mitarbeiter (Bauleiter oder Polier) zwingend
erforderlich.

6.3 Angaben zur Baustelleneinrichtung

Baustrom/Bauwasser/Baustellentoilette
Baustrom- und Bauwasseranschluss werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung
gestellt (Abrechnung siehe Pkt. 5.2).
Als Baustellentoilette können die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen auf der Etage genutzt werden,
jedoch ausschließlich für sanitäre Zwecke. Die
Entsorgung von anfallenden Bauresten, Schmutzwasser,
Farbresten etc. über die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen ist nicht zulässig. Welche der
vorhandenen Sanitäreinrichtungen genutzt werden
können, wird in Absprache mit der Bauleitung
festgelegt.

Lager- und Aufenthaltsräume
Vom Auftraggeber können keinerlei Aufenthalts- und
Lagerräume zur Verfügung gestellt
werden. Der Auftragnehmer hat seinen gesamten
diesbezüglichen Bedarf über
entsprechende Baustellencontainer bzw. Bauwagen
abzusichern.
Diese Einrichtungen können nur in Abstimmung mit der
Bauleitung aufgestellt werden, da
die zur Verfügung stehenden Flächen sehr begrenzt sind.

Lagerflächen
Lagerflächen für Vorhaltematerial und Baustoffe stehen
ebenfalls nur in begrenztem
Umfang zur Verfügung. Die Zwischenlagerung von
größeren Baustoffmengen ist nicht möglich.
Standflächen für Schuttcontainer sind in
eingeschränktem Umfang vorhanden. Die Aufstellung muss
in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen.Die Lagerung
von Material kann nur begrenzt und nur in Abstimmung
mit der Bauleitung erfolgen. Räume für die Lagerung
von Material oder Aufenthalt von Personen werden nicht
zur Verfügung gestellt.

7. BESONDERE HINWEISE ZUR KALKULATION

Alle Einheitspreise verstehen sich, wenn nicht
ausdrücklich besonders beschrieben (z.B.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
nur einbauen" bzw. "gelieferte ... einbauen" u. ä.),
einschl. Lieferung der benötigten Materialien,
Transport, Zwischenlagerung und Einbau, einschl. evtl.
erforderlicher Hilfsmittel.
Wird durch den Auftragnehmer eingeschätzt, das für die
nachfolgendend beschriebenen Leistungen spezielle
Maschinen, Krane, Bauaufzüge, besondere Geräte und
Werkzeuge, Gerüste etc. benötigt werden, sind diese
(einschl. Vorhaltung für die geplante Bauzeit) in
diese Position oder anteilig in die nachfolgenden
Positionen einzukalkulieren.

 
1
ABBRUCH, VORBEREITUNGEN
 
1.1
Abbruch Bodenbeläge
 
 
1.1.1
Abbruch Teppich
Abbruch von Bodenbelägen aus Teppich, verklebt,
einschließlich Kantenprofil, Sockelleisten aus
Teppichmaterial, Holz- Viertelstäbe und Entsorgung
nach AVV Schlüssel.
Die Holzsockelleisten bleiben im Bestand erhalten.
Der Untergrund ist von Kleberesten zu reinigen und zur
Aufnahme von neuem Bodelbelag vorzubereiten.
Untergrund: Estrich
Gesamtdicke: 3-4 mm
Nachfolgeleistung: neuer Linoleum oder Textilbelag

Ausführungsorte: Räume 207, 221, 223, 224, 225
   
       
    210  m²
 
 
1.1.2
Abbruch Bodenbelag, Linoleum/PVC
Abbruch von Bodenbelägen aus Linoleum bzw. PVC,
verklebt, einschließlich Holz- Viertelstäbe und
Entsorgung nach AVV Schlüssel.
Die Holzsockelleisten bleiben im Bestand erhalten.
Der Untergrund ist von Kleberesten zu reinigen und zur
Aufnahme von neuem Bodelbelag vorzubereiten.
Untergrund: Estrich
Gesamtdicke: 3-4 mm
Nachfolgeleistung: neuer Linoleum oder Textilbelag

Ausführungsort: Raum Flur 4
   
       
    80  m²
 
 
Summe 1.1
 
Abbruch Bodenbeläge
1.2
Vorbereitungsarbeiten
 
 
1.2.1
Untergrund schleifen
Bestandsuntergrund zur Haftungsverbesseruung bei
Bedarf anschleifen und absaugen, anfallende Stoffe
sammeln und entsorgen
Untergrund: Estrich

Ausführungsorte: Räume 207, 221, 223, 224, 225, 226,
Flur 4
   
       
    290  m²
 
 
1.2.2
Untergrund grundlieren
Untergrund zur Aufnahme von Bodenbelag mit geeignetem,
auf das nachfolgende Bodensystem abgestimmten
Grundierung vorbehandeln

Ausführungsorte: Räume 207, 221, 223, 224, 225, 226,
Flur 4
   
       
    290  m²
 
 
1.2.3
Untergrund vollflächig spachteln und schleifen
Vorhandenen Untergrund vollflächig spachteln und
schleifen, nach Verlegeanforderung nachfolgender Belag

Ausführungsorte: Räume 207, 221, 223, 224, 225, 226,
Flur 4
   
       
    290  m²
 
 
1.2.4
Fehlstellen schließen, Estrich
Estrichfehlstellen in Bestandsestrich wie folgt
schließen:
- Aus vorhandenen Fehlstellen lockere Materialien lösen
- die Ausbruchstellen aufrauen
- Löcher schleifen
- Untergrund reinigen, Haftgrund herstellen
- Mit geeignetem Kunstharzbodenmaterial auffüllen
- Bauschutt entsorgen nach AVV-Schlüssel
   
       
    40  m²
 
 
1.2.5
Bodenschlitze schließen, B=150-300 mm
Bodenschlitze in Bestandsestrich wie folgt schließen:
- Aus vorhandenen Bodenaussparungen lockere Materialien
entfernen
- Untergrund reinigen, Haftgrund herstellen
- Höhenanpassung benachbarter Flächen durch
Ausgleichsspachtel
- Mit geeignetem Kunstharz- bzw. kunststoffvergütetem
Zementestrichbodenmaterial auffüllen
Breite der Streifen: über 150 bis 300 mm
Höhe: bis 20 mm
   
       
    20  m
 
 
Summe 1.2
 
Vorbereitungsarbeiten
 
Summe 1
 
ABBRUCH, VORBEREITUNGEN
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2
BODENBELAG
 
2.1
Linoleum
 
 
2.1.1
Linoleumbelag, bis 2,5 mm, Klasse 34
Linoleumbodenbelag, Bahnenware, nach DIN EN ISO 24011
einschl. Schmelzdraht der Fugen und Stößen,
Allgemein Bauaufsichtliche Zulassung für Verwendung in
Aufenthaltsräumen .

Belagdicke: 2,5 mm
Bahnenbreite: 2 m
Rücken: Jute
Untergrund: Estrich fertig gespachtelt
Beanspruchungsklasse: Objekt 34 (sehr stark) nach
DIN EN ISO 10874
Trittschallverbesserung: min. 5 db nach EN ISO 10140
Aufladespannung: max. 2 kV
permanent antistatisch
Brandverhalten: Cfl-s1 nach DIN EN 13501
Eignung Stuhlrollen: Typ W
Eignung Fußbodenheizung: ja
Rutschsicherheit: R9 nach ASR1.5/ DGUV Regel 108-003
Gleitwiderstand: DS mind. 0,30 nach DIN EN 13893
Oberfläche: marmoriert
Oberflächenvergütung: werkseitiges Oberflächenfinish
Farbe: grau nach Wahl AG
Lichtechtheit: 6 EN-ISO 105-B02
Weitere Anforderungen: antibakteriell,
hemikalienbeständigkeit: keine Veränderung von
Materialeigenschaften bei kurzzeitiger Einwirkung von
verdünnten Säuren, Ölen und Fetten.

Hersteller / Fabrikat: Forbo. Linoflex
oder gleichwertig

angebotenes Fabrikat: '.............................'

Ausführungsorte: Räume 208, 226, Flur 4
   
       
    130  m²
 
 
Summe 2.1
 
Linoleum
2.2
Textil
 
 
2.2.1
Teppichbelag, Schlinge, 100% Polyamid
Textiler Bodenbelag DIN EN 1307, Teppich-Bahnenware,
als gewebte Schlinge,
gemustert, Nutzschicht aus Recyclinggarn

Herstellungsart ISO 2424: Getuftet
Oberseitengestaltung ISO 2424: Schlinge
Material der Nutzschicht ISO 2424: 100 % Polyamid
Trägermaterial ISO 2424: PES
Rückenausrüstung ISO 2424: Textiler Zweitrücken
Polnutzschicht: 100% Polyamid
Noppenzahl ISO 1763: ca. 18.000/m2
Gesamtdicke mm: ca. 5,9
Poleinsatzgewicht g/m2: ca. 700
Grundmaterialgewicht g/m2 ca. 490
Gesamtgewicht g/m2 ca. 2.000
Polnutzschichtgewicht g/m2: ca. 450
Polrohdichte g/cm3: ca. 0,196
Stuhlrolleneignung: Intensive Nutzung
Komfortwert: LC2
Trittschallverbesserung (dB): 27
Brandverhalten DIN EN 1350-1: Cfl-S1
Zertifikat: Blauer Engel
max. Aufladung DIN EN 1815 Bl.2: <2,0 KV
Wasserechtheit DIN EN ISO 105-E 01: mind. Note 4
Lichtechtheit DIN EN ISO 105-B 02: mind. Note 5

Weitere Merkmale: Allergikergeeignet, recycelbar, frei
von PVC und Bitumen, frei von Formaldehyd, Reduzierung
von Feinstaub in der Atemluft, frei von schädlichen
Emissionen und Gerüchen, einfach zu reinigen nur mit
Wasser

liefern und auf verlegereifem Untergrund in
fachgerechter Ausführung mit geeigneten Klebstoffen
vollflächig verkleben,
einschl. aller Materialien und Nebenarbeiten.
Ausführung gemäß VOB DIN 18365
einschl. Anarbeiten an Durchdringungen, Einbauten usw.

Hersteller / Fabrikat: Object Carpet / Eco Solo
oder gleichwertig

angebotenes Fabrikat: '.............................'

Ausführungsorte: Räume 207, 221, 223, 224, 225
   
       
    160  m²
 
 
Summe 2.2
 
Textil
 
Summe 2
 
BODENBELAG
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
3
SONSTIGES ZU BODENBELAG
 
3.1
Sonstiges
 
 
3.1.1
Übergangsprofil, Metall
Übergangsschienen aus Metall,
Material: Aluminium
liefern und einbauen

Ausführungsorte: Räume 207, 222, 223, 224, 225
   
       
    8  m
 
 
3.1.2
Verfugung, elastisch, Silikon
Verfugung, elastisch, Silikon
Elastische Verfugung mit 1-Komponenten-Dichtstoff aus
Silikonbasis, Fuge glatt gestrichen, inkl. notwendiger
Flankenvorbehandling an Anschlussflächen und
Hinterlegen der Fugenhohlräume mit geeignetem
Hinterstopfmaterial
   
       
    25  m
 
 
Summe 3.1
 
Sonstiges
 
Summe 3
 
SONSTIGES ZU BODENBELAG
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
4
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
4.1
Stundenlohnarbeiten
 
 
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die
jeweilige
Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und
Gehaltskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge,
sowie
Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Der Nachweis ist tageweise zu führen und der
Bauleitung bei
jedem Baustellentermin vorzulegen.
 
 
4.1.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine
Textbeschreibung,
gelten folgende Verrechnungssätze
   
       
    5  h
 
 
4.1.2
Stundenlohnarbeiten Helfer
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine
Textbeschreibung,
gelten folgende Verrechnungssätze
   
       
    5  h
 
 
Summe 4.1
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 4
 
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Bodenbel Bodenbelagsabeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1
ABBRUCH, VORBEREITUNGEN
 
1.1
Abbruch Bodenbeläge  
1.2
Vorbereitungsarbeiten  
 
Summe 1
 
ABBRUCH, VORBEREITUNGEN
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2
BODENBELAG
 
2.1
Linoleum  
2.2
Textil  
 
Summe 2
 
BODENBELAG
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
3
SONSTIGES ZU BODENBELAG
 
3.1
Sonstiges  
 
Summe 3
 
SONSTIGES ZU BODENBELAG
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
4
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
4.1
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 4
 
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Bodenbel
 
1
ABBRUCH, VORBEREITUNGEN  
2
BODENBELAG  
3
SONSTIGES ZU BODENBELAG  
4
ARBEITEN AUF NACHWEIS  
  LV  Bodenbelagsabeiten 0,00
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus 0,00
  in Höhe von 19.00 % 0,00
  Brutto-Summe