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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
 

Auftraggeber-Daten

Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
Malerarb
 
LV-Bezeichnung:
Malerarbeiten
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 3 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
25.09.2026
 
LV-Betrag:
0,00 EUR
 

Angebotssumme

0,00 EUR
 
zuzüglich 19.00 % Mehrwertsteuer:
0,00 EUR
 

Angebotssumme (Brutto)

 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Malerarb Malerarbeiten
 
Titel
Bezeichnung
   
1
TAPEZIERARBEITEN
1.1
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen
1.2
Tapezierarbeiten, Wände
2
MALER- UND LACKIERARBEITEN
2.1
Anstrich
2.2
Anstrich sonstige Bauteile
3
ARBEITEN AUF NACHWEIS
3.1
Stundenlohnarbeiten
   
 





Leistungsverzeichnis

zum Vorhaben:

Sanierung von Büroräumen im Landratsamt Gotha
Büro Bereich Landrat



Los 4 Malerarbeiten








Auftraggeber: Landratsamt Gotha
2.1 Amt für Gebäude- und
Straßenmanagement

18. März-Straße 50
99867 Gotha

 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Malerarb Malerarbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Malerarbeiten

1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB/B) gelten in der jeweils
letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem
Eröffnungs- /Einreichungstermin im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.

2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Als Besondere Vertragsbedingungen gelten die
Festlegungen auf Formblatt 214
(Besondere Vertragsbedingungen), Seite 1 bis 2, welche
der Ausschreibung zugeheftet
sind.

3. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu
führen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen
wöchentlich zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die
für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, Art, Umfang und Ort der
geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über
den Baufortschritt, Abnahmen, Behinderung und
Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.


4. ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -ATV-
(VOB/C) gelten in der jeweils letzten Fassung, die
spätestens drei Monate vor dem
Eröffnungs-/Einreichungstermin im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.

5. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

5.1 Baustelleneinrichtung

Die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte
Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen.

5.2 Kostenabgrenzung

Die Abrechnung von Bauwasser und Baustrom erfolgt nach
den Festlegungen in der Anlage zu den Besonderen
Vertragsbedingungen (Formblatt 214, Pkt. 10). Die
Kosten für den Verbrauch von anderen Energien und
Gasen sowie für das Heranführen von
Versorgungsleitungen ab bauseits gestelltem Anschluss
sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert
vergütet und müssen in die Einheitspreise eingerechnet
werden.
Arbeitsunterbrechungen innerhalb der Baustelle bedingt
durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden
nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass das
allgemein übliche Maß überschritten wird.

5.3 Abfallbeseitigung

Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial u. dgl. ist
vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen.
Der anfallende Baumüll bzw. Rest- und
Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer
regelmäßig bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung
zu entsorgen. Sollte dies nach
zweimaliger Aufforderung nicht erfolgen, erfolgt die
Entsorgung durch den Auftraggeber.
Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer in Abzug
gebracht.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird
verlangt.

6. ANGABEN ZUR LAGE UND ZU DEN BESONDERHEITEN DER
BAUSTELLE

6.1 Angaben zum Bestand und zu den geplanten
Baumaßnahmen

Das Gebäude des Landratsamts Gotha wurde in der Mitte
des 19. Jahrhunderts als militerische Kaserne
errichtet. Es handelt sich um einen 3-geschossigen
Massivbau mit einem modernen seitlichen Anbau.
Die geplante Baumaßnahme findet in einem begrenzten
Bereich des 1. Obergeschosses statt und beeinhaltet
die Zusammenlegung von zwei Büroräumen und die
Sanierung mehrerer Büroräume.

6.2 Angaben zur Lage der Baustelle und
Baustellenzufahrt

Das Gebäude liegt am westlichen Rand des Stadtzentrums
in der 18.-März-Straße 50.
Die Zufahrt direkt an das Gebäude ist über einen
zugehörigen Parkplatz möglich. Der Zugang zum Gebäude
kann über den Haupteingang an der 18.-März- Straße
sowie über einen Nebeneingang zum Parkplatzbereich
unter Berücksichtigung aller notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.

Die Ausführung der Malerarbeiten erfolgt gemäß
Bauzeitenplan.. Bis auf den in sich geschlossenen
Bereich der Baumaßnahme im 1. OG Flur 4 findet der
normale Bürobetrieb mit Besucherverkehr im Haus
weiterhin statt.
Die Lärm- und Schmutzbelästigung ist auf ein absolut
notwendiges Minimum zu beschränken.
Der direkte Baubereich und eventuelle
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind zum
Schutz der Angestellten und Besuchern wirksam
abzusperren. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind
einzukalkulieren.
Gerüste werden bauseits nicht bereitgestellt. Werden
für die auszuführenden Leistungen Gerüste benötigt,
sind diese in den EP einzukalkulieren.

Während der Durchführung der Bauarbeiten ist eine
Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden
Bauberatungen durch einen fachkundigen, kompetenten
Mitarbeiter (Bauleiter oder Polier) zwingend
erforderlich.

6.3 Angaben zur Baustelleneinrichtung

Baustrom/Bauwasser/Baustellentoilette
Baustrom- und Bauwasseranschluss werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung
gestellt (Abrechnung siehe Pkt. 5.2).
Als Baustellentoilette können die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen auf der Etage genutzt werden,
jedoch ausschließlich für sanitäre Zwecke. Die
Entsorgung von anfallenden Bauresten, Schmutzwasser,
Farbresten etc. über die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen ist nicht zulässig. Welche der
vorhandenen Sanitäreinrichtungen genutzt werden
können, wird in Absprache mit der Bauleitung
festgelegt.

Lager- und Aufenthaltsräume
Vom Auftraggeber können keinerlei Aufenthalts- und
Lagerräume zur Verfügung gestellt
werden. Der Auftragnehmer hat seinen gesamten
diesbezüglichen Bedarf über
entsprechende Baustellencontainer bzw. Bauwagen
abzusichern.
Diese Einrichtungen können nur in Abstimmung mit der
Bauleitung aufgestellt werden, da
die zur Verfügung stehenden Flächen sehr begrenzt sind.

Lagerflächen
Lagerflächen für Vorhaltematerial und Baustoffe stehen
ebenfalls nur in begrenztem
Umfang zur Verfügung. Die Zwischenlagerung von
größeren Baustoffmengen ist nicht möglich.
Standflächen für Schuttcontainer sind in
eingeschränktem Umfang vorhanden. Die Aufstellung muss
in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen.Die Lagerung
von Material kann nur begrenzt und nur in Abstimmung
mit der Bauleitung erfolgen. Räume für die Lagerung
von Material oder Aufenthalt von Personen werden nicht
zur Verfügung gestellt.

7. BESONDERE HINWEISE ZUR KALKULATION

Alle Einheitspreise verstehen sich, wenn nicht
ausdrücklich besonders beschrieben (z.B.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
nur einbauen" bzw. "gelieferte ... einbauen" u. ä.),
einschl. Lieferung der benötigten Materialien,
Transport, Zwischenlagerung und Einbau, einschl. evtl.
erforderlicher Hilfsmittel.
Wird durch den Auftragnehmer eingeschätzt, das für die
nachfolgendend beschriebenen Leistungen spezielle
Maschinen, Krane, Bauaufzüge, besondere Geräte und
Werkzeuge, Gerüste etc. benötigt werden, sind diese
(einschl. Vorhaltung für die geplante Bauzeit) in
diese Position oder anteilig in die nachfolgenden
Positionen einzukalkulieren.

 
1
TAPEZIERARBEITEN
 
1.1
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen
 
 
1.1.1
Schutz Fenster/Türen, PE-Folie
Schutzmaßnahme an Fenstern und Türen durch Abkleben
mit PE-Folie einschließlich Beseitigung nach
Abschluss der Arbeiten
   
       
    190  m²
 
 
1.1.2
Tapeten ablosen, entfernen
Vorhandene Tapeten einschl. anhaftender
Kleberückstände auf Wänden, Laibungen entfernen,
einschl. Entsorgung
Bauteil: Bestandsmauerwerk- oder Stb., mit und ohne
Putz
   
       
    660  m²
 
 
1.1.3
Grundierung Tiefgrund
Grundierung von Wandflächen mit Tiefgrund
Zweck: Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung
der Saugfähigkeit
Vorleistung: gereinigte mineralische Untergründe
Folgeleistung: Tapete
   
       
    660  m²
 
 
1.1.4
Grundierung Haftgrund
Grundierung von Wandflächen mit Haftgrund
Zweck: Verbesserung der Untergrundhaftfähigkeit für
nachfolgenden Beschichtungsaufbau
Vorleistung: gereinigte Untergründe
Folgeleistung: Tapete
   
       
    22  m²
 
 
1.1.5
Vorbehandlung Putz, spacheln/schleifen/grundieren
Verputzte Wandflächen teilspachteln und schleifen als
Untergrundvorbehandlung für die Tapezierung, einschl.
Grundierung der Putzflächen
Flächenanteil: bis 30%
Raumhöhe: < 3,50 m
Grundierung: Tiefgrund
Putz: PII, PIV
   
       
    200  m²
 
 
1.1.6
Risse in Putzflächen schließen, teilflächig
Risse in vorhandener Putzflächen teilflächig
schließen,
hierzu Risse C-förmig weiten, mit Spachtelmasse
verfüllen und Gewebearmierung überspannen
Abrechnung: 20 % der gesamten Fläche
   
       
    40  m²
 
 
1.1.7
Putzschlitze schließen, bis 15 cm²
Schlitze in vorhandener Putzoberfläche schließen,
Schlitze mit Spachtelmasse schließen, mit
Gewebearmierung überpannen und beispachteln
Schlitzquerschnitt: bis 15 cm2
   
       
    15  m
 
 
1.1.8
Fehlstellen verputzen, bis 0,1 m²
größere Löcher und Fehlstellen duch Schließen mit
Spachtelmasse und angleichen an die Bestandsoberfläche
Fehlstelle: 0,01 bis 0,1 m2
   
       
    10  St
 
 
1.1.9
Fehlstellen verputzen, bis 0,2 m²
größere Löcher und Fehlstellen duch Schließen mit
Spachtelmasse und angleichen an die Bestandsoberfläche
Fehlstelle: 0,1 bis 0,2 m2
   
       
    10  St
 
 
1.1.10
Fehlstellen verputzen, bis 0,3 m²
größere Löcher und Fehlstellen duch Schließen mit
Spachtelmasse und angleichen an die Bestandsoberfläche
Fehlstelle: 0,2 bis 0,3 m2
   
       
    10  St
 
 
Summe 1.1
 
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen
1.2
Tapezierarbeiten, Wände
 
 
1.2.1
Raufasertapete, Wand
Raufasertapete, aus Papierlagenmit strukturbildenden
Holzspänen, auf vorbehandelte Flächen auf Stoß kleben,
zur nachfolgenden Beschichtung mit Dispersionsfarbe
Untergrund: Putz, vorbehandelt
Raumhöhe: <3,50
Körnung: RF nach BFS-Information 05-01
   
       
    870  m²
 
 
1.2.2
Raufasertapete, lineare Bauteile, Laibungen
Raufasertapete, aus Papierlagen mit strukturbildenden
Holzspänen, auf vorbehandelte Flächen auf Stoß kleben,
zur nachfolgenden Bschichtung mit Dispersionsfarbe
Bauteile: Stützen, Pfeiler, Lisenen, Laibungen und
dgl.
Tiefe: bis 25 cm
Untergrund: Putz, vorbehandelt
Raumhöhe: <3,50
Körnung: RF nach BFS-Information 05-01
   
       
    75  m
 
 
Summe 1.2
 
Tapezierarbeiten, Wände
 
Summe 1
 
TAPEZIERARBEITEN
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2
MALER- UND LACKIERARBEITEN
 
2.1
Anstrich
 
 
2.1.1
Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK 2
Innenbeschichtung von Wandflächen, mit Kunststoff-
Disperionsfarbe mit Grund- und Schlussbeschichtung
Vorleistung: Putz/GK, mit Tiefgrund oder
Rauhfasertapete neu oder Bestand mit intaktem
Altanstrich
Folgeleistung: endfertig
Beschichtungsstoff: Dipersionsfarbe, fungizidfrei
"Blauer Engel"
Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300
Oberfläche: matt bzw. stumpfmatt
Standardnutzung: Räume mit erhöhten
Anforderungen an
Strapazier-/Reinigungsfähigkeit
Farbton: weiß
   
       
    970  m²
 
 
2.1.2
Dispersionsbeschichtung, Überholungsanstrich, Decken
Innenbeschichtung von Deckenflächen als
Überholungsanstrich mit Kunststoff- Disperionsfarbe
als komplexes System, einschließlich
Unergrudnvorbereitung sowie aller erforderlichen
Grundierungen, Zwischen- und Deckanstriche, mit Grund-
und Schlussbeschichtung.

Vorleistung: Putz/GK, Rauhfasertapete intaktem
Altanstrich
- Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit
prüfen
- Flächen säubern und lose Anstrichteile entfernen
- Grundierung der Schadstellen sowie ausgebesserten
Putz- Spachtelflächen mit Tiefgrund
Beschichtungsstoff: Dipersionsfarbe, fungizidfrei
"Blauer Engel"
Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300
Oberfläche: matt bzw. stumpfmatt
Deckenhöhe: bis 3,60 m
Farbton: weiß
   
       
    80  m²
 
 
2.1.3
Leibungsbeschichtung, Dispersion, NAK2
Leibungsbeschichtung, innen, mit Material wie
Wandbeschichtung
Beschreibung: Kunststoff-Dispersionsfarbe
Oberfläche: matt bzw. stumpfmatt
Nassabrieb: Klasse 2
Leibungstiefe: bis ca. 20cm
   
       
    75  m
 
 
2.1.4
Fugen mit Acryl schließen
Fugen in rißgefährdeten Bereichen
und bei Kellenschnitten in Putzflächen,
schließen,
mit Acryldichtstoff,
auf Anweisung der örtl. Bauleitung
Fugenbreite: bis ca. 1,0cm
   
       
    80  m
 
 
Summe 2.1
 
Anstrich
2.2
Anstrich sonstige Bauteile
 
 
2.2.1
Anstrich, Holzsockelleisten, H<15 cm
Neuanstrich und Renovierungsanstrich an
Holzsockelleisten, inkl. Viertelstäbe, aller
sichtbaren Flächen einschl. Viertelstäbe,
Untergrundvorbehandlung
- nicht haftende Anstriche entfernen/entlacken
- Fehlstellen spachteln
- Untergrund anschleifen
- Grund und Deckansstrich
Farbe: Kunstharzlack
Glanzgrad: Seidenmatt

Sockelhöhe: bis 15 cm
   
       
    230  m
 
 
2.2.2
Renovierungsanstrich, Heizungsrohrverkleidung, H<20 cm
Renovierungsanstrich an Heizungsrohrverkleidungen im
Sockelbereich, aller sichtbaren Flächen einschl.
Viertelstäbe (teilw. neu) , Untergrundvorbehandlung
- nicht haftende Anstriche entfernen/entlacken
- Fehlstellen spachteln
- Untergrund anschleifen
- Grund und Deckansstrich
Farbe: Kunstharzlack
Glanzgrad: Seidenmatt
Sockelhöhe: Abwicklung bis 30 cm
   
       
    60  m
 
 
Summe 2.2
 
Anstrich sonstige Bauteile
 
Summe 2
 
MALER- UND LACKIERARBEITEN
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
3
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
3.1
Stundenlohnarbeiten
 
 
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die
jeweilige
Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und
Gehaltskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge,
sowie
Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Der Nachweis ist tageweise zu führen und der
Bauleitung bei
jedem Baustellentermin vorzulegen.
 
 
3.1.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine
Textbeschreibung,
gelten folgende Verrechnungssätze
   
       
    5  h
 
 
3.1.2
Stundenlohnarbeiten Helfer
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine
Textbeschreibung,
gelten folgende Verrechnungssätze
   
       
    5  h
 
 
Summe 3.1
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 3
 
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen
LV: Malerarb Malerarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1
TAPEZIERARBEITEN
 
1.1
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen  
1.2
Tapezierarbeiten, Wände  
 
Summe 1
 
TAPEZIERARBEITEN
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2
MALER- UND LACKIERARBEITEN
 
2.1
Anstrich  
2.2
Anstrich sonstige Bauteile  
 
Summe 2
 
MALER- UND LACKIERARBEITEN
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
3
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
3.1
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 3
 
ARBEITEN AUF NACHWEIS
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Malerarb
 
1
TAPEZIERARBEITEN  
2
MALER- UND LACKIERARBEITEN  
3
ARBEITEN AUF NACHWEIS  
  LV  Malerarbeiten 0,00
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus 0,00
  in Höhe von 19.00 % 0,00
  Brutto-Summe