| Projekt: | GAEB 90 | LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen |
| LV: | Malerarb | Malerarbeiten |
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Titel
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Bezeichnung
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1 |
TAPEZIERARBEITEN |
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1.1 |
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen |
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1.2 |
Tapezierarbeiten, Wände |
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2 |
MALER- UND LACKIERARBEITEN |
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2.1 |
Anstrich |
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2.2 |
Anstrich sonstige Bauteile |
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3 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
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3.1 |
Stundenlohnarbeiten |
| Projekt: | GAEB 90 | LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen |
| LV: | Malerarb | Malerarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Malerarbeiten
1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) gelten in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs- /Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. 2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Als Besondere Vertragsbedingungen gelten die Festlegungen auf Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen), Seite 1 bis 2, welche der Ausschreibung zugeheftet sind. 3. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen wöchentlich zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt, Abnahmen, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 4. ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -ATV- (VOB/C) gelten in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. 5. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 5.1 Baustelleneinrichtung Die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. 5.2 Kostenabgrenzung Die Abrechnung von Bauwasser und Baustrom erfolgt nach den Festlegungen in der Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214, Pkt. 10). Die Kosten für den Verbrauch von anderen Energien und Gasen sowie für das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseits gestelltem Anschluss sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet und müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der Baustelle bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass das allgemein übliche Maß überschritten wird. 5.3 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Der anfallende Baumüll bzw. Rest- und Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer regelmäßig bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entsorgen. Sollte dies nach zweimaliger Aufforderung nicht erfolgen, erfolgt die Entsorgung durch den Auftraggeber. Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer in Abzug gebracht. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird verlangt. 6. ANGABEN ZUR LAGE UND ZU DEN BESONDERHEITEN DER BAUSTELLE 6.1 Angaben zum Bestand und zu den geplanten Baumaßnahmen Das Gebäude des Landratsamts Gotha wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts als militerische Kaserne errichtet. Es handelt sich um einen 3-geschossigen Massivbau mit einem modernen seitlichen Anbau. Die geplante Baumaßnahme findet in einem begrenzten Bereich des 1. Obergeschosses statt und beeinhaltet die Zusammenlegung von zwei Büroräumen und die Sanierung mehrerer Büroräume. 6.2 Angaben zur Lage der Baustelle und Baustellenzufahrt Das Gebäude liegt am westlichen Rand des Stadtzentrums in der 18.-März-Straße 50. Die Zufahrt direkt an das Gebäude ist über einen zugehörigen Parkplatz möglich. Der Zugang zum Gebäude kann über den Haupteingang an der 18.-März- Straße sowie über einen Nebeneingang zum Parkplatzbereich unter Berücksichtigung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Die Ausführung der Malerarbeiten erfolgt gemäß Bauzeitenplan.. Bis auf den in sich geschlossenen Bereich der Baumaßnahme im 1. OG Flur 4 findet der normale Bürobetrieb mit Besucherverkehr im Haus weiterhin statt. Die Lärm- und Schmutzbelästigung ist auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der direkte Baubereich und eventuelle Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind zum Schutz der Angestellten und Besuchern wirksam abzusperren. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind einzukalkulieren. Gerüste werden bauseits nicht bereitgestellt. Werden für die auszuführenden Leistungen Gerüste benötigt, sind diese in den EP einzukalkulieren. Während der Durchführung der Bauarbeiten ist eine Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Bauberatungen durch einen fachkundigen, kompetenten Mitarbeiter (Bauleiter oder Polier) zwingend erforderlich. 6.3 Angaben zur Baustelleneinrichtung Baustrom/Bauwasser/Baustellentoilette Baustrom- und Bauwasseranschluss werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt (Abrechnung siehe Pkt. 5.2). Als Baustellentoilette können die vorhandenen Sanitäreinrichtungen auf der Etage genutzt werden, jedoch ausschließlich für sanitäre Zwecke. Die Entsorgung von anfallenden Bauresten, Schmutzwasser, Farbresten etc. über die vorhandenen Sanitäreinrichtungen ist nicht zulässig. Welche der vorhandenen Sanitäreinrichtungen genutzt werden können, wird in Absprache mit der Bauleitung festgelegt. Lager- und Aufenthaltsräume Vom Auftraggeber können keinerlei Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat seinen gesamten diesbezüglichen Bedarf über entsprechende Baustellencontainer bzw. Bauwagen abzusichern. Diese Einrichtungen können nur in Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden, da die zur Verfügung stehenden Flächen sehr begrenzt sind. Lagerflächen Lagerflächen für Vorhaltematerial und Baustoffe stehen ebenfalls nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Zwischenlagerung von größeren Baustoffmengen ist nicht möglich. Standflächen für Schuttcontainer sind in eingeschränktem Umfang vorhanden. Die Aufstellung muss in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen.Die Lagerung von Material kann nur begrenzt und nur in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. Räume für die Lagerung von Material oder Aufenthalt von Personen werden nicht zur Verfügung gestellt. 7. BESONDERE HINWEISE ZUR KALKULATION Alle Einheitspreise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich besonders beschrieben (z.B. Ergänzung 61 des Ausschreibenden
nur einbauen" bzw. "gelieferte ... einbauen" u. ä.),
einschl. Lieferung der benötigten Materialien, Transport, Zwischenlagerung und Einbau, einschl. evtl. erforderlicher Hilfsmittel. Wird durch den Auftragnehmer eingeschätzt, das für die nachfolgendend beschriebenen Leistungen spezielle Maschinen, Krane, Bauaufzüge, besondere Geräte und Werkzeuge, Gerüste etc. benötigt werden, sind diese (einschl. Vorhaltung für die geplante Bauzeit) in diese Position oder anteilig in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. |
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TAPEZIERARBEITEN
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Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen
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1.1.1
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Schutz Fenster/Türen, PE-Folie
Schutzmaßnahme an Fenstern und Türen durch Abkleben
mit PE-Folie einschließlich Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten |
| 190 | m² |
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1.1.2
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Tapeten ablosen, entfernen
Vorhandene Tapeten einschl. anhaftender
Kleberückstände auf Wänden, Laibungen entfernen, einschl. Entsorgung Bauteil: Bestandsmauerwerk- oder Stb., mit und ohne Putz |
| 660 | m² |
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1.1.3
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Grundierung Tiefgrund
Grundierung von Wandflächen mit Tiefgrund
Zweck: Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung der Saugfähigkeit Vorleistung: gereinigte mineralische Untergründe Folgeleistung: Tapete |
| 660 | m² |
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1.1.4
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Grundierung Haftgrund
Grundierung von Wandflächen mit Haftgrund
Zweck: Verbesserung der Untergrundhaftfähigkeit für nachfolgenden Beschichtungsaufbau Vorleistung: gereinigte Untergründe Folgeleistung: Tapete |
| 22 | m² |
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1.1.5
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Vorbehandlung Putz, spacheln/schleifen/grundieren
Verputzte Wandflächen teilspachteln und schleifen als
Untergrundvorbehandlung für die Tapezierung, einschl. Grundierung der Putzflächen Flächenanteil: bis 30% Raumhöhe: < 3,50 m Grundierung: Tiefgrund Putz: PII, PIV |
| 200 | m² |
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1.1.6
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Risse in Putzflächen schließen, teilflächig
Risse in vorhandener Putzflächen teilflächig
schließen, hierzu Risse C-förmig weiten, mit Spachtelmasse verfüllen und Gewebearmierung überspannen Abrechnung: 20 % der gesamten Fläche |
| 40 | m² |
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1.1.7
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Putzschlitze schließen, bis 15 cm²
Schlitze in vorhandener Putzoberfläche schließen,
Schlitze mit Spachtelmasse schließen, mit Gewebearmierung überpannen und beispachteln Schlitzquerschnitt: bis 15 cm2 |
| 15 | m |
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1.1.8
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Fehlstellen verputzen, bis 0,1 m²
größere Löcher und Fehlstellen duch Schließen mit
Spachtelmasse und angleichen an die Bestandsoberfläche Fehlstelle: 0,01 bis 0,1 m2 |
| 10 | St |
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1.1.9
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Fehlstellen verputzen, bis 0,2 m²
größere Löcher und Fehlstellen duch Schließen mit
Spachtelmasse und angleichen an die Bestandsoberfläche Fehlstelle: 0,1 bis 0,2 m2 |
| 10 | St |
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1.1.10
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Fehlstellen verputzen, bis 0,3 m²
größere Löcher und Fehlstellen duch Schließen mit
Spachtelmasse und angleichen an die Bestandsoberfläche Fehlstelle: 0,2 bis 0,3 m2 |
| 10 | St |
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Summe 1.1 |
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen |
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Tapezierarbeiten, Wände
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1.2.1
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Raufasertapete, Wand
Raufasertapete, aus Papierlagenmit strukturbildenden
Holzspänen, auf vorbehandelte Flächen auf Stoß kleben, zur nachfolgenden Beschichtung mit Dispersionsfarbe Untergrund: Putz, vorbehandelt Raumhöhe: <3,50 Körnung: RF nach BFS-Information 05-01 |
| 870 | m² |
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1.2.2
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Raufasertapete, lineare Bauteile, Laibungen
Raufasertapete, aus Papierlagen mit strukturbildenden
Holzspänen, auf vorbehandelte Flächen auf Stoß kleben, zur nachfolgenden Bschichtung mit Dispersionsfarbe Bauteile: Stützen, Pfeiler, Lisenen, Laibungen und dgl. Tiefe: bis 25 cm Untergrund: Putz, vorbehandelt Raumhöhe: <3,50 Körnung: RF nach BFS-Information 05-01 |
| 75 | m |
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Summe 1.2 |
Tapezierarbeiten, Wände |
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Summe 1 |
TAPEZIERARBEITEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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MALER- UND LACKIERARBEITEN
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Anstrich
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2.1.1
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Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK 2
Innenbeschichtung von Wandflächen, mit Kunststoff-
Disperionsfarbe mit Grund- und Schlussbeschichtung Vorleistung: Putz/GK, mit Tiefgrund oder Rauhfasertapete neu oder Bestand mit intaktem Altanstrich Folgeleistung: endfertig Beschichtungsstoff: Dipersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel" Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Oberfläche: matt bzw. stumpfmatt Standardnutzung: Räume mit erhöhten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit Farbton: weiß |
| 970 | m² |
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2.1.2
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Dispersionsbeschichtung, Überholungsanstrich, Decken
Innenbeschichtung von Deckenflächen als
Überholungsanstrich mit Kunststoff- Disperionsfarbe als komplexes System, einschließlich Unergrudnvorbereitung sowie aller erforderlichen Grundierungen, Zwischen- und Deckanstriche, mit Grund- und Schlussbeschichtung. Vorleistung: Putz/GK, Rauhfasertapete intaktem Altanstrich - Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen - Flächen säubern und lose Anstrichteile entfernen - Grundierung der Schadstellen sowie ausgebesserten Putz- Spachtelflächen mit Tiefgrund Beschichtungsstoff: Dipersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel" Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Oberfläche: matt bzw. stumpfmatt Deckenhöhe: bis 3,60 m Farbton: weiß |
| 80 | m² |
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2.1.3
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Leibungsbeschichtung, Dispersion, NAK2
Leibungsbeschichtung, innen, mit Material wie
Wandbeschichtung Beschreibung: Kunststoff-Dispersionsfarbe Oberfläche: matt bzw. stumpfmatt Nassabrieb: Klasse 2 Leibungstiefe: bis ca. 20cm |
| 75 | m |
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2.1.4
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Fugen mit Acryl schließen
Fugen in rißgefährdeten Bereichen
und bei Kellenschnitten in Putzflächen, schließen, mit Acryldichtstoff, auf Anweisung der örtl. Bauleitung Fugenbreite: bis ca. 1,0cm |
| 80 | m |
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Summe 2.1 |
Anstrich |
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Anstrich sonstige Bauteile
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2.2.1
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Anstrich, Holzsockelleisten, H<15 cm
Neuanstrich und Renovierungsanstrich an
Holzsockelleisten, inkl. Viertelstäbe, aller sichtbaren Flächen einschl. Viertelstäbe, Untergrundvorbehandlung - nicht haftende Anstriche entfernen/entlacken - Fehlstellen spachteln - Untergrund anschleifen - Grund und Deckansstrich Farbe: Kunstharzlack Glanzgrad: Seidenmatt Sockelhöhe: bis 15 cm |
| 230 | m |
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2.2.2
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Renovierungsanstrich, Heizungsrohrverkleidung, H<20 cm
Renovierungsanstrich an Heizungsrohrverkleidungen im
Sockelbereich, aller sichtbaren Flächen einschl. Viertelstäbe (teilw. neu) , Untergrundvorbehandlung - nicht haftende Anstriche entfernen/entlacken - Fehlstellen spachteln - Untergrund anschleifen - Grund und Deckansstrich Farbe: Kunstharzlack Glanzgrad: Seidenmatt Sockelhöhe: Abwicklung bis 30 cm |
| 60 | m |
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Summe 2.2 |
Anstrich sonstige Bauteile |
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Summe 2 |
MALER- UND LACKIERARBEITEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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ARBEITEN AUF NACHWEIS
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Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge, sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Der Nachweis ist tageweise zu führen und der Bauleitung bei jedem Baustellentermin vorzulegen. |
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3.1.1
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Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine Textbeschreibung, gelten folgende Verrechnungssätze |
| 5 | h |
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3.1.2
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Stundenlohnarbeiten Helfer
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf Anweisung der
Bauleitung auszuführen sind, siehe allgemeine Textbeschreibung, gelten folgende Verrechnungssätze |
| 5 | h |
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Summe 3.1 |
Stundenlohnarbeiten |
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Summe 3 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| Projekt: | GAEB 90 | LRA Gotha, Sanierung von Büroräumen |
| LV: | Malerarb | Malerarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
TAPEZIERARBEITEN
|
|
1.1
|
Abtapezieren und vorbereitende Maßnahmen | |
|
1.2
|
Tapezierarbeiten, Wände |
|
Summe 1 |
TAPEZIERARBEITEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
2
|
MALER- UND LACKIERARBEITEN
|
|
2.1
|
Anstrich | |
|
2.2
|
Anstrich sonstige Bauteile |
|
Summe 2 |
MALER- UND LACKIERARBEITEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
3
|
ARBEITEN AUF NACHWEIS
|
|
3.1
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 3 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Malerarb
|
|
1
|
TAPEZIERARBEITEN | |
|
2
|
MALER- UND LACKIERARBEITEN | |
|
3
|
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| LV | Malerarbeiten | 0,00 |
| Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus | 0,00 |
|
| in Höhe von 19.00 % | 0,00 | |
| Brutto-Summe |