Hiermit sind sämtliche am Auftragsgegenstand interessierte Wirtschaftsteilnehmer zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert (§ 15 Abs. 1 SektVO).
Die Formblätter für den Teilnahmeantrag stehen elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform DTVP (https://www.dtvp.de/) zum Download zur Verfügung. In jedem Fall werden interessierte Marktteilnehmer gebeten, sich auf der Vergabeplattform als Bewerber mit ihren Kontaktdaten zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung als Basisversion ist für die Bewerber kostenfrei. Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass die Bewerber Informationen zu Bewerber-/Bieterfragen erhalten.
Frist für den Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig und fristgerecht in elektronischer Form und ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform DTVP innerhalb der Frist für den Antrag zur Teilnahme einzureichen. Eine Einreichung per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Nachforderung von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags fehlende oder unvollständige Unterlagen, unter Einhaltung einer durch die Vergabestelle festgelegten Frist, teilweise nachzufordern oder den Bewerber zur Vervollständigung aufzufordern. Werden Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nicht beigebracht oder vervollständigt, führt dies zum Ausschluss am Teilnahmewettbewerb.
Nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erhalten ausschließlich die zugelassenen Bewerber eine gesonderte Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Hinweis: Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl geeigneter Bewerber gemäß den festgelegten Eignungskriterien erfolgt die Einladung zur Angebotsabgabe. In der ersten Verfahrensstufe sind keine Angebotsunterlagen einzureichen.