Immobilienmakler für die Veräußerung eines Grundstückes und Gebäudes am Standort München
Beauftragung eines qualifizierten und erfahrenen Immobilienmaklers zur professionellen Vermarktung und erfolgreichen Veräußerung des Objekts (Grundstück und Gebäude) am Standort München.
Dies umfasst unter anderen die Durchführung einer Markt- und Objektanalyse, die Erstellung eines Vermarktungskonzepts und eines Exposés, die Vermarktung, das Interessentenmanagement, das Durchführen von Besichtigungen, die Verhandlungsführung, die Begleitung bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages sowie die Übergabe des Objekts (Grundstück und Gebäude) an den Käufer.
Der detaillierte Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich nach Maßgaben der Vertragsunterlagen automatisch um jeweils sechs Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch die AG gekündigt wird. Für die ordentliche Kündigung drei Monate vor Vertragsende ist keine Angabe von Gründen erforderlich.
Zur Ermittlung des Angebotsendpreises (P) wird der im Angebotsvordruck (Anlage 2) angegebene Prozentsatz der Maklerpro-vision mit dem geschätzten Verkaufspreis von 3.431.000 Euro multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Leistungspunkte aller Bewertungskriterien (siehe Kriterienkatalog (Anlage 3))
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungsabgabe oder, sofern sie erst aus den in der zweiten Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ablauf der Bindefrist: 31.12.2026
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 VgV den Bieter auffordern, innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Von der Nachforderung ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen. Sie müssen außerdem nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine "Eigenerklärung zu Art. 5k_Ukraine" abgeben.
Der Bieter erklärt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass er in dem Staat, in dem sich sein Sitz befindet, in das entsprechende Handels- oder Berufsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist, soweit die Eintragung für den Bieter nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist.Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter erklärt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme je Versicherungsfall - für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR,- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR
und einer Versicherungssumme je Versicherungsjahr - für Personenschäden in Höhe von mindestens 4.000.000 EUR,- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 4.000.000 EUR
verfügt und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses unterhalten wird.
Hinweis: Sollte der Bieter bei Abgabe des Angebots noch nicht über die geforderte Versicherung verfügen, im Falle des Zuschlags aberbereit sein, eine solche Versicherung abzuschließen, kann ersatzweise eine Eigenerklärung eingereicht werden, mit der der Abschluss der Versicherung im Zuschlagsfall zugesichert wird. Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter erklärt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass er über eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) verfügt.
Internationale Bieter erklären nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass sie die gesetzlichen Berufszugangsvoraussetzungen ihres Landes erfüllen.
Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.