Erbringung arbeitssicherheitstechnischer Aufgaben
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung der arbeitssicherheits-technischen Aufgaben gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz, insbesondere § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), und den sonstigen im Arbeitsschutz einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen, wie zum Beispiel dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Konkret müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitgestellt, Sicherheitsbegehungen inklusive der Prüfung von Lei-tern und Tritten regelmäßig durchgeführt, Gefährdungsbeurteilungen nach Bedarf erstellt und Arbeitssicherheitsaus-schusssitzungen sowie Jour-Fixe regelmäßig abgehalten werden. Die Leistungen müssen bundesweit für die unterschied-lichen Standorte der Audi BKK (siehe Standortliste (Anlage 6)) erbracht werden.
Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und findet keine weitere Berücksichtigung.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch die AG gekündigt wird. Nach einer Laufzeit von maximal vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
bundesweit an den Standorten der Audi BKK
Der Angebotspreis wird aus den nachgerechneten Angebotssummen gem. Preisblatt (Anlage 4) (Zeile 19; "Fiktive Gesamtsumme (brutto, inkl. USt.") ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mit dem Angebot hat der Bieter ein Konzept über die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung auf maximal vier DIN-A4 Seiten (Schriftart Calibri / Größe 11pt.) einzureichen. Unterkriterien zur Qualität siehe Kriterienkatalog (Anlage 3)
Im Rahmen der Erbringung der arbeitssicherheitstechnischen Aufgaben und der Erreichung der von der AG in diesem Zusammenhang gesteckten Ziele können während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen benötigt werden, z.B.:- Unfallanzeigenmanagement- Begleitung bei Behördenterminen und/oder -besuchen von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht - Erstellung und Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen können von der Vergabestelle gemäß § 56 VgV innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist nachgefordert werden. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Nachweis einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Drei Referenzen aus dem Bereich Erbringung arbeitssicherheitstechnischer Aufgaben.Die Referenzen müssen dem ausgeschriebenen Leistungsumfang und Leistungsspektrum vergleichbar sein.Die Angabe der ausschreibenden Vergabestelle als Referenz ist nicht zulässig.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.