Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (Bühnentechnik und Beleuchtungstechnik)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für die Bereiche Bühnentechnik und Beleuchtungstechnik.Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen
Los 1 Rahmenvertrag Leistungen Bühnentechnik - AÜG/optional WerkvertragLos 2 Rahmenvertrag Leistungen Beleuchtung - AÜG
Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Die Verträge enden am 31.03.2030.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind in Berlin und im Land Brandenburg zu erbringen, in seltenen Fällen außerhalb des Sendegebiets des rbb.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJMD9T
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Auswahlkriterien erfüllen.- Erlaubnis gemäß § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)- Nachweis von mindestens 3 Referenzen gemäß Formular in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Referenzen sind hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, soweit die Leistungen im Bereich der Film- oder Fernsehproduktion erbracht wurden und mindestens 3 Mitarbeiter die Leistung vor Ort erbracht haben.- Nachweis über bestehende Versicherungen gem. ZVB-L Nr. 7 und Nr. 24.- Vertraulichkeitserklärung