Erneuerung der Mischpulte Antenne Brandenburg im Radiohaus
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb -im folgenden Auftraggeber (AG) genannt- beabsichtigt, die Mischpulte im Sendekomplex von Antenne Brandenburg zu erneuern. Dazu wird der AG einen Bieter -im folgenden Auftragnehmer (AN) genannt- mit der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen beauftragen.- Rückbau der alten nicht mehr benötigten Technik und Kabel im Studio und Geräteraum und der raumübergreifenden Verkabelung- Erneuerung der Mischpulthardware- Teilweise Erneuerung der Studiomöbel - Einbau der Studiotechnik in die Möbel und Racks in den Studios und im Geräteraum- Verkabelung der Geräte in den Racks im Studio und Geräteraum- Installation und betriebsfertige Übergabe aller Einrichtungen- Raumübergreifende Verkabelung- Anbindungen an die Schnittstellen des AG- Prüfung der gesamten Installation- Lieferung der kompletten Dokumentation mit ZeichnungenDer AG wird dazu einen Vertrag mit einem Auftragnehmer (AN) abschließen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.
Ergänzende Angabe zum Leistungszeitraum: Die Abnahme der Leistung erfolgt 34 Wochen nach Auftragserteilung.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJM5P7
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
Angabe von zwei Referenzprojekten für Hörfunkstudios vergleichbarer Art in den letzten 5 Jahren.
Angabe von zwei Referenzprojekten mit DHD Mischpulttechnik in den letzten 5 Jahren.
Erfüllung der angegebenen Eignungkriterien.