Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit in der IKT abzuschließen. Dabei fungiert der rbb als Federführer für die in Anlage 1 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ARD-Einrichtungen.
Initiiert durch das anstaltsübergreifende ARD-Struktur-Projekt (D)einSAP haben ARD und Deutschlandradio eine zentrale Anlaufstelle für Leistungen der Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) geschaffen. Ziel ist die barrierefreie Nutzbarkeit aller IKT-Services, basierend auf den Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV2.0) Auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages sollen Beratungs- und Unterstützungsleistungen beschafft werden können, um - die Umsetzung geltender gesetzlicher Vorgaben zu prüfen, - Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln bzw. Optimierung der Anwendungen auszusprechen,- ggf. notwendige Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln zu begleiten - alle Ergebnisse und durchgeführten Schritte auf Basis eines Kriterienkataloges mit ggf. Meilensteindefinition zu dokumentieren. Die Abrufe mit konkreten Leistungsinhalten, ggf. definierten Abnahmekriterien und Rahmenbedingungen wie Leistungszeitraum und -ort erfolgen durch den Auftraggeber in schriftlicher Form. Für die auszuschreibende Leistung soll ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 3 Jahren plus einer Option für eine einmalige Verlängerung um ein Jahr geschlossen werden.
Für die auszuschreibende Leistung soll ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 3 Jahren plus einer Option für eine einmalige Verlängerung um ein Jahr geschlossen werden.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ5U10
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
1. Für jede*n Mitarbeiter*in, sind min. 2 abgeschlossene Prüfaufträge zu webbasierten Anwendungen als Referenz einzureichen, die sowohl hinsichtlich der Komplexität der zu prüfende Anwendung als auch im Prüfauftrag vergleichbar sind. Maximal können 5 abgeschlossene Prüfaufträge als Referenz für jede:n Mitarbeiter:in eingereicht werden.2. Für Prüfteams (maximal 4 Personen) sind mindestens 4 abgeschlossene Prüfaufträge als Referenzen einzureichen, die sowohl hinsichtlich der Komplexität der zu prüfenden Anwendung als auch im Prüfauftrag vergleichbar sind. Der Nachweis der Referenzen bezieht sich in diesem Fall auf das Team als Ganzes, d. h. das angebotene Team muss als solches (in vergleichbarer Zusammensetzung) die genannten Prüfungen durchgeführt haben. Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend durch das Team.
- Alternativ zu den Referenzen zu webbasierten Anwendungen sind auch abgeschlossene Prüfaufträge zu mobilen Apps und desktopbasierten Anwendungen zulässig, so-fern diese eine vergleichbare Komplexität aufweisen.Zur Bewertung der Standardkonformität ist für jede dieser Referenzen im Profil unter Punkt 6.1 die jeweils angewendete technische Norm anzugeben sowie eine kurze Erläuterung zur Durchführung der Prüfung beizufügen.Auch hier sind mind. 2 abgeschlossene Prüfaufträge pro Mitarbeiter oder mind. 4 abgeschlossene Prüfaufträge je Team einzureichen.
- Der Abschluss der Referenzprüfaufträge darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.