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Verfahrensangaben

Realisierungswettbewerb Wohnen im Ortskern Hannover-Davenstedt

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.04.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kirchliches ImmobilienManagement Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover
USt-IdNr: DE307859038
Brandstraße 25
30169
Hannover
Deutschland
DE929
kim.kk-h@evlka.de
+49 1754026573

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
carsten meier architekten stadtplaner bda
USt-ID: DE264451771
Campestraße 29
38102
Braunschweig
Deutschland
DE911
wbw@carstenmeier.com
+49 5312273437
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Kirchliche ImmobilienManagement des Ev.luth. Kirchenkreises Hannover plant eine Nachverdichtung auf dem ca. 4.220 m2 großen Grundstück der Gemeindegebäude der St. Johannes Kirchengemeinde in Hannover-Davenstedt. Sowohl das Gemeindehaus als auch das Pfarrhaus stehen zur Disposition und können sowohl zu Wohngebäuden umgeplant als auch zurückgebaut und durch neue Gebäude ersetzt werden. Neue Wohnkonzepte, insbesondere zum flächeneffizienten, suffizienten Wohnungsbau, die neben den wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten eine flexible Nutzbarkeit für unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen und die Möglichkeit zur sozialen Interaktion vorsehen, sind Ziel des Wettbewerbs.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 12 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Drei Büros wurden im Vorfeld gesetzt, neun Büros werden aus diesem Teilnahmewettbewerb ermittelt.
///
Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt der Auslober unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 in der HZ III und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 in der HZ III stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben.
///
Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Daher richtet sich die EU-Bekanntmachung zunächst ausschließlich an Architekturbüros, die im Falle der Teilnahme die kooperierenden Büros der Landschaftsarchitektur innerhalb einer Woche nach Aufforderung benennen müssen. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe daher Architekt:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen.
///
Es wurde ein Preissumme von 42.000,- EUR netto festgelegt.
///
Der Auftraggeber legt insbesondere in der Leistungsphase 8 Wert auf eine kurzfristige personelle Verfügbarkeit der planenden Personen. Im Falle eines ersten Preises und der nachfolgenden Verhandlung im Vergabeprozess hat der potentielle Auftragnehmer plausibel darzulegen, wie er dies sicherstellen wird.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Langrederstraße 9+11
30455
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 12 teilnehmenden Teams ausgelobt. Drei Büros wurden im Vorfeld gesetzt, neun Büros werden aus diesem Teilnahmewettbewerb ermittelt.
///
Dem Realisierungswettbewerb ist dieses Teilnahmeverfahren vorangestellt. Erfüllen mehr als neun Bewerbende die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Büros gelost.
///
Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Daher richtet sich die EU-Bekanntmachung zunächst ausschließlich an Architekturbüros, die im Falle der Teilnahme die kooperierenden Büros der Landschaftsarchitektur innerhalb einer Woche nach Aufforderung benennen müssen. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe daher Architekt:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen.
///
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHMRQ3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können. ///
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden, vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einer*m Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in und/ oder bevollmächtigten Vertreter:in zu signieren und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wir hier die Textform gem. § 126b BGB.
///
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
///
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
////
Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet das Los. Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 10 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als neun wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. // Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt. // Erklärung zu § 4 ABS. 1 NTVerG notwendig. /// Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

9

/// Busch & Takasaki Architekten BDA, Berlin/ Hannover, mit mesh landschaftsarchitekten, Hannover
/// gruppeomp Architektengesellschaft mbH BDA, Rastede/ Bremen/ Hannover, mit Kerck+Partner Landschaftsarchitekten, Hannover
/// pape+pape architekten, Kassel/ Berlin/ Hannover, mit nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB, Hannover.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Weiteres zur Qualifikation der Auftragnehmenden gem. § 75 VgV ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt:
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die zu erbringenden Leistungen der Objektplanung bzw. Freianlagenplanung.
Gefordert ist je Fachrichtung der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. RBBau für Personenschäden und für sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 2.000.000,- Euro (Architekturbüro) bzw. von mindestens 1.000.000,- Euro (Landschaftsarchitekturbüro) oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

A: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025):
Mindestanforderung: >= 200.000,- EUR p.a. im Mittel.
Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte. Maßgeblich für alle Referenzprojekte ist der Zeitpunkt der Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.03.2021, spätester Stichtag Bewerbungsschluss).
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A: Professionelle Kriterien für Architekt:innen
Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben für ein vergleichbares Gebäude (Neu- oder Umbau, Wohnungsbau im innerstädtischen Kontext* mit 4 oder mehr Wohneinheiten, Baukosten KG 300+400 >= 1 Mio Euro netto, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI).
* Als innerstädtischer Kontext ist nachzuweisen, dass das Referenzprojekt zu einer umgebenden Bebauung in Beziehung steht und umgebende Aspekte wie Traufhöhe und Geschossigkeit, Materialität, Gebäudetypologie thematisiert und berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1