Die Stadt Salzgitter möchte neuen Wohnraum schaffen, um die Attraktivität und Anziehungskraft der Stadt - besonders für junge Menschen und Familien - zu erhöhen und dem demographischen Wandel ein Stück weit entgegenzuwirken.Die gesamte ca. 11,7 ha umfassende Gebietsfläche liegt zentral in Salzgitter-Lebenstedt und wird aktuell durch die heterogen angrenzenden Nutzungen wie dem städtischen Festplatz, einem Gewerbegebiet, einer Wohnbebauung sowie Kleingarten- und Sportanlagen geprägt.Die Stadt Salzgitter erwartet vom Wettbewerbsergebnis eine Lösung für qualitativ hochwertige, zukunftsorientierte und klimaresiliente Wohn- und Freiflächen im Marienbruch unter Berücksichtigung der vielschichtigen Rahmenbedingungen.
Der Wettbewerb wird als offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt.Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Aufgabenstellung Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Eine Rechtsform eventueller Arbeitsgemeinschaften wird nicht vorgegeben.
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Liste der Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab.Idee und städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept /// Qualität der Baumassengliederung /// Wohnungstypologische Qualitäten /// Freiräumliche Qualitäten /// Funktionale Qualitäten /// Umsetzbarkeit und Bauabschnitte /// Einbindung und Vernetzung in die Umgebung /// Nachhaltigkeit und KlimaresilienzDem Preisgericht gehören (in alphabetischer Reihenfolge) an: FACHPREISRICHTER:INNEN - Michael Tacke, Stadtbaurat - Prof. Uwe Brederlau, Architekt & Stadtplaner - Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt - Prof. Dr. Ines Lüder, Architektin SACHPREISRICHTER:INNEN - Regina Blechner, Vors. Umwelt- und Klimaausschuss - Werner Müller, Ortsbürgermeister Ortschaft Nord - Christian Striese, Vors. Stadtplanungs- und BauausschussSTÄNDIG ANWESENDE STELLVERTRETENDE FACHPREISRICHTER:INNEN - Florian Hultsch, Architekt, - Franziska Depenbrock, LandschaftsarchitektinSTELLVERTRETENDE SACHPREISRICHTER:INNEN - Stefan Klein, Erster Bürgermeister - Laura Lettler, stv. Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss - Patricia Mair, stv. Vors. Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Teams aus Architekt:innen und / oder Stadtplaner:innen zusammen mit Landschaftsarchitekt:innen durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich daher an Gemeinschaften aus Stadtplaner:innen und / oder Architekt:innen zusammen mit Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und / oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken.Das gesamte Wettbewerbsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt und ist bis zu seinem Abschluss anonym.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. /// Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf ein anschließend mögliches Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren würde nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.///Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen.///Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf das anschließende Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt. Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird das Verfahren nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.
Die Anonymität der Arbeiten wäre bei einer Abgabe in diesem Vergabeportal nicht gewährleistet.Die in der Auslobung geforderten Leistungen sind anonym postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:carsten meier architekten stadtplaner bda, Campestraße 29, 38102 Braunschweig.Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender ebenfalls die Adresse des Empfängers anzugeben (siehe links).Bei der Verwendung öffentlicher oder privater Transportmittel ist der (eindeutig lesbare) Tagesstempel der Einlieferung bzw. das Datum auf der Empfangsbestätigung durch den Kurier maßgebend.
AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. // Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt. // Erklärung zu § 4 ABS. 1 NTVerG notwendig. /// Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig.
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich STADTPLANUNG, FREIANLAGEN. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in und/oder Stadtplaner:in für die Leistungen der städtebaulichen Planung gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen der Freianlagenplanung gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen. Fügen Sie entsprechende Nachweise bei.