Die GKHi Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (Auftraggeberin) betreut für die Stadt Bockenem die Erweiterung der Grundschule Bornum am Harz. Das Projekt soll kurzfristig umgesetzt werden. Die Nutzungsfläche der Erweiterung, inkl. der Funktionsräume, Mensa und Küche, Verwaltung/ Personal, Nebenräume und Verkehrsflächen beträgt insgesamt ca. 950 m² (NUF).Die notwendigen Planungsleistungen der Generalplanung sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen in der- Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9;- Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6 und- Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9,- Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9 sowie- Bauphysik, hier Wärmeschutz/ Energiebilanzierung und Bauakustik gem. Anlage 1.2 HOAI,- Fachplanung bauordnungsrechtlicher Brandschutz in Anlehnung Heft 17 AHO.///Die Leistungen der Generalplanung umfassen alle erforderlichen o.g. Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grundschule.///Die GKHi hat anhand einer Machbarkeitsstudie ein vorgegebenes Raumprogramm und den Flächenbedarf von 950 m² NUF ermitteln lassen. Auf dieser Basis wurden die Kosten für die Erweiterung auf ca. 3.800.000,00 EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 (gem. DIN 276) geschätzt und als obere Kostengrenze für diese Kostengruppen gesamt festgelegt. Die Kosten für das Grundstück (KG 100). Herrichten und Erschließen (KG 200), Ausstattung und Kunstwerke/ Einrichtung (KG 600), die Baunebenkosten (KG 700) und die Finanzierungskosten (KG 800) sind im Kostenrahmen nicht enthalten.///Die Beauftragung erfolgt als Pauschalhonorarvertrag auf der Basis der genannten Kostenobergrenze.
Das Kriterium "Projektumsetzung, Projektteam" ist untergliedert in: - Projektleitung Objektplanung mit 10% - Projektleitung TGA mit 5% - Projektteam & -organisation mit 5% - projektspezifische Aspekte zum Schulbau mit 10% - projektspezifische Aspekte zum kostengünstigen Bauen mit 5% - projektspezifische Aspekte zur Energieversorgung mit 5%
Das Kriterium "Termine / Kosten / Qualitäten" ist untergliedert in: - projektspezifische Terminsicherung, -steuerung, - einhaltung mit 5% - Präsenz vor Ort mit 5% - projektspezifisches Qualitätsmanagement mit 5% - projektspezifische Methoden der Kostenoptimierung & -verfolgung mit 5%
Das günstigste Angebot erhält die volle Bewertungspunktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Bewertungspunktzahl (0). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet.Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit der geringsten Bewertungspunktzahl bewertet. Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung (40%) multipliziert.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seitens der Auftraggeberin erfolgen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Die oder der Auftragnehmende ist im Falle des Abrufs der Leistungen durch die Auftraggeberin verpflichtet, die Leistungen, auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen bestehtnicht.Stufe 1: LPH 1-4Stufe 2: LPH 5-7Stufe 3: LPH 8-9
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können. ///Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise entsprechend der Bekanntmachung bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wie hier die Textform gem. § 126b BGB./// Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! /// Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist.Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. ///BEWERBUNGSVERFAHRENDie Auswahl der Bietenden aus den Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch LOSVERFAHREN unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt. Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.///Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbungen entscheidet das Los.///Den ausgewählten Bewerbenden - ab diesem Zeitpunkt Bietende genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal dtvp.de übersandt. Die Bietenden können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bietenden werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.///Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. DerNachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Die Auswahl der Bietenden aus Bewerber/innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.///Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die / der Bewerber/in bzw. die Bewerbendengemeinschaft für das Verfahren geeignet.///Falls die Zahl der Bewerber/innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/innen überschreitet, werden die Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber/innen ausgewählt.Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.