Der Landkreis Göttingen plant die Sanierung der Fassade der berufsbildenden Schulen 2 - BBS 2 - in der Godehardstraße in Göttingen.Der Landkreis Göttingen möchte die mittlerweile veraltete und wärmetechnisch nicht mehr zeitgemäße Fassade der BBSII Göttingen aus den 1970er Jahren modernisieren. Die vorhandenen Fenster lassen sich zum Teil nicht mehr öffnen und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar.Die Fassadenfläche beträgt insgesamt ca. 9.400 m2, davon an der Aussenfassade ca. 4.900 m2 und in den Innenhöfen ca. 4.500 m2.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen der einzelnen Leistungen/Leistungsbilder im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Das Kriterium "Projektleitung, Projektumsetzung" ist untergliedert in:Projektleitung Objektplanung mit 10% /// Bauleitung Objektplanung mit 10% /// projektspezifische Aspekte zum Fassadenbau mit 10% /// projektspezifische Aspekte zu Sanierungsthemen mit 10 % /// projektspezifische Aspekte zur Nachhaltigkeit mit 10% /// projektspezifische Asp. zu Energieeffizienz, Folgekosten & Wartung mit 10%
Das Kriterium "Termine / Kosten / Qualitäten" ist untergliedert in:projektspezifische Terminsicherung, -steuerung, - einhaltung mit 5% /// Präsenz vor Ort mit 5% /// projektspezifisches Qualitäts- und Fördermittelmanagement mit 5% /// projektspezifische Methoden der Kostenverfolgung &-optimierung mit 5%
Das günstigste Honorarangebot erhält die volle Punktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Punktzahl (0). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 bewertet.Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen der einzelnen Leistungen/Leistungsbilder im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird..Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert..Den ausgewählten Bewerbenden - ab diesem Zeitpunkt Bietende genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal dtvp.de übersandt. Die Bietenden können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bietenden werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt..Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. DerNachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können. ///Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die gemachten Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende oder Bietende - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.///Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise entsprechend der Bekanntmachung bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wie hier die Textform gem. § 126b BGB. /// Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! /// Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist.///Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten./// Der Auftrageber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren auch bei weniger als 3 Angeboten (vgl. 5.1.9) durchzuführen.
Der Auftrageber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder Informationen einzuholen.Der Auftraggeber behält sich auch vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. /// Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt. /// Erklärung zu § 4 ABS. 1 NTVerG notwendig. /// Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig./// Die Erklärungen werden in den bereitgestellten Formblättern gemacht.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personen- und 5.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.
Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Planungsleistungen der Objektplanung im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI 2021MINDESTANFORDERUNG MINDESTUMSATZ: Nettoumsatz für Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude § 33 HOAI 2021, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) Mindestanforderung: 500.000 EUR p. a. im Mittel.Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch ein Referenzprojekt nachgewiesen. MINDESTANFORDERUNGEN: REFERENZPROJEKT // Objektplanung Gebäude:Eine Fassadensanierung im laufenden Betrieb des Gebäudes mit Baukosten der KG 300 >= 2 Mio. EUR netto in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, erbracht und abgeschlossen. Es dürfen nur Referenzprojekte aus den letzten FÜNF Jahren (Abschluß der letzten bearbeiteten Leistungsphase des Projektes zwischen 03/2021 und Bewerbungsschluss) benannt werden, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen. Das Referenzprojekt muss ergänzend zum Formblatt des Teilnahmeantrags auf max. einer DIN-A4-Seite im Format PDF mindestens mit einem Foto des fertiggestellten Gebäudes (ggfs. ergänzt durch Texte, Pläne o.ä., Auszug Bürobroschüre bspw.) dargestellt werden. Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.
NACHWEIS DER BERUFSZULASSUNGAls Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert.Gefordert ist der Nachweis der Berufszulassung durch die Beifügung von Diplom-, BSc., MSc. oder Kammereintragungsurkunden bzw. eine vergleichbare anderweitige Bestätigung. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S.22) entspricht.