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Verfahrensangaben

Fassadensanierung BBS 2 Göttingen

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Göttingen
DE308703297
Reinhäuser Landstraße 4
37083
Göttingen
Deutschland
DE91C
Fachbereich Gebäudemanagement
vgv@carstenmeier.com
+49 5312273437

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
carsten meier architekten stadtplaner bda
USt-ID: DE264451771
Campestraße 29
38102
Braunschweig
Deutschland
DE911
vgv@carstenmeier.com
+49 5312273437
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Göttingen plant die Sanierung der Fassade der berufsbildenden Schulen 2 - BBS 2 - in der Godehardstraße in Göttingen.
Der Landkreis Göttingen möchte die mittlerweile veraltete und wärmetechnisch nicht mehr zeitgemäße Fassade der BBSII Göttingen aus den 1970er Jahren modernisieren. Die vorhandenen Fenster lassen sich zum Teil nicht mehr öffnen und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar.
Die Fassadenfläche beträgt insgesamt ca. 9.400 m2, davon an der Aussenfassade ca. 4.900 m2 und in den Innenhöfen ca. 4.500 m2.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen der einzelnen Leistungen/Leistungsbilder im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Godehardstraße 11
37081
Göttingen
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektleitung, Projektumsetzung

Das Kriterium "Projektleitung, Projektumsetzung" ist untergliedert in:
Projektleitung Objektplanung mit 10% /// Bauleitung Objektplanung mit 10% /// projektspezifische Aspekte zum Fassadenbau mit 10% /// projektspezifische Aspekte zu Sanierungsthemen mit 10 % /// projektspezifische Aspekte zur Nachhaltigkeit mit 10% /// projektspezifische Asp. zu Energieeffizienz, Folgekosten & Wartung mit 10%

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Termine / Kosten / Qualitäten

Das Kriterium "Termine / Kosten / Qualitäten" ist untergliedert in:
projektspezifische Terminsicherung, -steuerung, - einhaltung mit 5% /// Präsenz vor Ort mit 5% /// projektspezifisches Qualitäts- und Fördermittelmanagement mit 5% /// projektspezifische Methoden der Kostenverfolgung &-optimierung mit 5%

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Das günstigste Honorarangebot erhält die volle Punktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Punktzahl (0). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 bewertet.
Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen der einzelnen Leistungen/Leistungsbilder im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert.
.
Den ausgewählten Bewerbenden - ab diesem Zeitpunkt Bietende genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal dtvp.de übersandt. Die Bietenden können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bietenden werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHMCDU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können.
///
Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die gemachten Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende oder Bietende - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
///
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise entsprechend der Bekanntmachung bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wie hier die Textform gem. § 126b BGB.
///
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
///
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist.
///
Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
/// Der Auftrageber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren auch bei weniger als 3 Angeboten (vgl. 5.1.9) durchzuführen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftrageber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder Informationen einzuholen.
Der Auftraggeber behält sich auch vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig.
///
Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt.
///
Erklärung zu § 4 ABS. 1 NTVerG notwendig.
///
Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig.
///
Die Erklärungen werden in den bereitgestellten Formblättern gemacht.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personen- und 5.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens-
und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Planungsleistungen der Objektplanung im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI 2021
MINDESTANFORDERUNG MINDESTUMSATZ:
Nettoumsatz für Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude § 33 HOAI 2021, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) Mindestanforderung: 500.000 EUR p. a. im Mittel.
Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die technische Leistungsfähigkeit wird durch ein Referenzprojekt nachgewiesen.
MINDESTANFORDERUNGEN:
REFERENZPROJEKT // Objektplanung Gebäude:
Eine Fassadensanierung im laufenden Betrieb des Gebäudes mit Baukosten der KG 300 >= 2 Mio. EUR netto in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, erbracht und abgeschlossen. Es dürfen nur Referenzprojekte aus den letzten FÜNF Jahren (Abschluß der letzten bearbeiteten Leistungsphase des Projektes zwischen 03/2021 und Bewerbungsschluss) benannt werden, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen. Das Referenzprojekt muss ergänzend zum Formblatt des Teilnahmeantrags auf max. einer DIN-A4-Seite im Format PDF mindestens mit einem Foto des fertiggestellten Gebäudes (ggfs. ergänzt durch Texte, Pläne o.ä., Auszug Bürobroschüre bspw.) dargestellt werden. Die hier genannte zu erreichende Mindestpunktzahl 1 dient nur der systembedingten Darstellung einer Mindestanforderung und ist keine Wertungszahl, die addiert oder gesteigert werden kann.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

NACHWEIS DER BERUFSZULASSUNG
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert.
Gefordert ist der Nachweis der Berufszulassung durch die Beifügung von Diplom-, BSc., MSc. oder Kammereintragungsurkunden bzw. eine vergleichbare anderweitige Bestätigung. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S.
22) entspricht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung