Dem Teilnahmeantrag sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, bzgl. Auftragsgegenstand und Auftragswert vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen, wovon mindestens eine Referenz alle nachstehenden Vergleichbarkeitskriterien (A1, A2, B1, B2, B3, B4) erfüllen muss.
Für die weiteren Referenzen gilt, dass sie der Wertung gemäß Ziffer 5 unterzogen werden.
Sollte ein Bewerber mehr als drei Referenzen einreichen, hat er mitzuteilen, welche zwei Referenzen der Wertung nach Ziffer 5 unterzogen werden sollen.
Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, wobei die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge ausschlaggebend für die Berechnung ist. Als Referenzen können auch einschlägige Aufträge
vom WDR oder anderen Rundfunkanstalten berücksichtigt werden, soweit sie formgerecht eingereicht werden und die geforderten Kriterien erfüllen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
Kriterienklasse A: Referenzkunde
A1. Der Referenzauftrag wurde für ein produzierendes und publizierendes Unternehmen der Medienbranche, eine Organisation der öffentlichen Hand oder eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt erbracht.
A2. Der Referenzauftraggeber verfügte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über ein durchschnittliches Jahresumsatz- oder Haushaltvolumen von mindestens 100 Mio. EUR.
Kriterienklasse B: Referenzprojekt
B1. Der Referenzauftrag umfasste die Konzeption und/oder Einführung eines integrierten Steuerungs-, Planungs-, Controlling- oder Corporate-Performance-Management-Systems.
B2. Der Referenzauftrag umfasste Beratungsleistungen im Umfang von mindestens 60 Personentagen.
B3. Der Referenzauftrag weist eine Beratung auf Geschäftsleitungs-, Vorstands-oder vergleichbarer Top-Management-Ebene nach.
B4. Der Referenzauftrag beinhaltet die Begleitung eines organisationsweiten Transformations- oder Veränderungsvorhabens mit Auswirkungen auf Prozesse, Governance-Strukturen, Rollenmodelle oder Steuerungsmechanismen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Leistungszeitraum des Projekts;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR und Anzahl der eingesetzten Beratungstage;
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Beschreibung der Rolle des Bewerbers und seiner Projektteammitglieder;
- Darstellung, welche der geforderten Vergleichbarkeitskriterien durch die Referenz erfüllt werden;
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Referenzen, die nicht vergleichbar sind, finden keine Berücksichtigung.
Sofern und soweit der Bewerber auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.