Dem Teilnahmeantrag sind pro Los mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge
berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Ausschlusskriterien gestellt:
Für Los 1:
- Mindestens ein öffentlich-rechtliches Prüfungsmandat
- Mindestens ein Prüfungsmandat von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Für Los 2:
- Mindestens ein öffentlich-rechtliches Prüfungsmandat
- Mindestens ein Prüfungsmandat einer großen Kapitalgesellschaft
- Mindestens ein Prüfungsmandat, bei denen Zahlungseingänge in sehr hoher Anzahl (Massendatenverarbeitung mit mind. 1.000.000 Zahlungseingänge) zu berücksichtigen waren
Für Los 3:
- Mindestens ein öffentlich-rechtliches Prüfungsmandat
- Mindestens ein Prüfungsmandat von Kapitalgesellschaften im Medienbereich
Sollte ein Bewerber Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgeben, können Referenzen auch doppelt eingereicht werden, sofern und soweit die einzelnen Anforderungen erfüllt werden.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages
- Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Sollte die Angabe der einzelnen Auftraggeber aus datenschutz- bzw. berufsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, steht es dem Bewerber frei, dem Teilnahmeantrag alternativ eine anonymisierte Referenzliste beizufügen. Die o.g. Angaben müssen darin - mit Ausnahme des Namens des Auftraggebers sowie einer Ansprechperson - enthalten sein. Der Auftraggeber ist in diesem Fall möglichst genau zu umschreiben.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.