Es müssen zwei Referenzen eingereicht werden, die die Mindestanforderungen erfüllen. Hierbei darf es sich um Projekte handeln, die zwar noch nicht abgeschlossen sind, aber bereits mindestens ein Jahr laufen und bei denen ein Großteil der beauftragten Leistungen bereits erbracht wurde. Werden weniger als zwei Referenzen eingereicht, führt dies zum Ausschluss.
Mindestanforderung der Referenz (A-Kriterium = Ausschlusskriterium; B-Kriterium=Bewertungskriterium)
A-Kriterium: Umsetzung einer vergleichbaren Maßnahme für professionelles Broadcast mit Cloud Production: Ja / Nein (Ausschluss)
A-Kriterium: Auftragsvolumen: Auftragsvolumen von mindestens EUR 120.000 netto pro Jahr / Auftragsvolumen von weniger als EUR 120.000 netto im Jahr (Ausschluss)
Weitere Referenzmerkmale:
B-Kriterium: Die Referenz umfasst die nebenstehenden Leistungen: Entwicklung eines Remote Production Systems unter Verwendung eines Hyperscalers (Cloud)/ Live-Übertragung von komplexen Events/ Support für eingesetzte Hard- und Software-Systeme
B-Kriterium: Die Referenz wurde im Zusammenhang mit Sportberichterstattung eingesetzt: Ja / Nein
Zeitraum der Leistungserbringung: 2025 (B-Kriterium) ---- 2023/2024 (B-Kriterium) --- 2021/2022 (B-Kriterium) - 2020 oder früher (Ausschluss/ A-Kriterium)
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass nicht mehr als zwei Referenzen gemäß der Bewertungsmatrix eingereicht werden sollten. Sollte ein Bewerber die Einreichung von mehr Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt. Bei der Wertung wird die Vergabestelle alle Referenzen anhand der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien bewerten und jeweils eine Punktzahl je Referenz ermitteln. Die Summe der erreichten Punktzahlen aller bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt (kaufmännische Rundung ohne Kommastelle). Es liegt also grundsätzlich im Interesse der Bewerber, nur die Referenzen vorzulegen, die im hohen Maße die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und gemäß Wertungsmatrix hohe Punktzahlen erzielen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, für die das Formblatt im Bewerbungsformular ausgefüllt wurde.
Die für die "Referenzprojekte" (Teil A der Bewertungsmatrix) erreichte Punktzahl wird mit der Punktzahl für "Anforderungen an die personelle Besetzung und Qualifikation des Projektteams" (Teil B der Bewertungsmatrix) addiert.
Hinweis: Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.