Dem Angebot sind drei geeignete Referenzen, an jeweils einem Standort, über früher ausgeführte, bzgl. Auftragsgegenstand und Auftragswert vergleichbare Liefer-
und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens vier Jahren beizufügen (maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Zeitraumes ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist); soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als vier Jahre zurückliegen. Als Referenzen können auch einschlägige Aufträge vom WDR oder anderen Rundfunkanstalten berücksichtigt werden, soweit sie formgerecht eingereicht werden und die geforderten Kriterien erfüllen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Umfang der Empfangsdienstleistungen: 3 Referenzen mit jeweils mindestens 4.500 h im Jahr je Referenz.
- Gefordert sind Referenzen zu Empfangsdienstleistungen, bei denen die Ein- und Ausgangskontrolle von Besuchern sowie auch die Personalkontrolle, Schlüsselausgaben, Schließgänge sowie Kontrollen des Außenbereichs, Überwachungsfunktion von technischen Anlagen nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse entsprechen dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) für Deutsch B2 und für Englisch A2.
- Einhaltung von Reaktionszeiten: Die vom Referenzgeber (=AG) vorgegebene Reaktionszeit zur Bereitstellung einer zusätzlichen Kraft für Sonderbewachungen insbesondere im Objektschutz, wurde im Rahmen der Auftragsdurchführung in mindestens 95% der Fälle eingehalten.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Ausführung/Leistungszeit
- Auftragswert/Umsatz in TEUR pro Jahr (keine Pflichtangabe)
- Auftragsvolumen in Einsatzstunden pro Jahr
- Bestätigung Leistungsumfang für Empfangsdienstleistungen gemäß Anlage Referenzen zur Prüfung der Vergleichbarkeit
- Einhaltungen von Reaktionszeiten gemäß Leistungsverzeichnis
- Mindest-Sprachkenntnisse nach GER: Deutsch B2, Englisch A2
- Kurzbeschreibung des Referenzauftrages
- Nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z.B. durch Darstellung, an welche Abteilung des
Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.