Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Druckdienstleistungen für sämtliche Unternehmensbereiche des Westdeutschen Rundfunks (WDR). Gesucht wird ein leistungsfähiger Druckdienstleister mit nachweislich langjähriger fachlicher Expertise, nachhaltiger Produktionsweise sowie hoher Flexibilität in der Umsetzung unterschiedlichster Druckaufträge.
Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang umfasst die Produktion, Weiterverarbeitung, Konfektionierung und Distribution von Printprodukten, insbesondere:
- Saisonbroschüren und Programmhefte (DIN Lang, A6, A5)
- Plakate/Poster (A3-A0)
- Faltblätter/Flyer (DIN Lang, A6, A5, A4)
- Karten (Autogrammkarten, Moderationskarten, Postkarten, Visitenkarten)
- Geschäftsausstattung (Briefbogen, Briefumschläge, Versandtaschen)
- Sonstiges - SD-Sätze, Aufkleber, Werbeartikel, Blöcke etc.
Der Schwerpunkt der Printproduktion liegt auf teils sehr kurzfristigen kleineren und mittleren Auflagen. Ein wesentlicher Teil der Druckaufträge ist im Digitaldruckverfahren zu realisieren. Die Formate reichen dabei vom Kleinstformat (50×90mm) bis zum Großformat (DIN A0). Die Druckprodukte variieren hinsichtlich ihrer Komplexität von einfachen bis hin zu hochwertigen Ausführungen mit unterschiedlichem Verarbeitungsgrad.
Die üblichen Reaktionszeiten für die Produktionsumsetzung und Anlieferung betragen 2 bis 5 Arbeitstage.
Vertragslaufzeit und Volumen:
Mit Zuschlagserteilung wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Der WDR behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal, um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit beträgt 618.800 EUR brutto. Grundlage dieser Schätzung ist die Anzahl der Abrufe und Einzelaufträge der vergangenen drei Jahre. Der tatsächliche Leistungsumfang richtet sich nach dem konkreten Bedarf des WDR.
Für die Grundlaufzeit von zwei Jahren wird eine verbindliche Abnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 160.000 EUR brutto definiert. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung.