Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet für die ARD und die Deutsche Welle in zwei Losen
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind.
Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen.
Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB.
Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Zwecke des ordnungsgemäßen Übergangs auf einen neuen Dienstleister um bis zu sechs Monate über die Laufzeit hinaus zu gleichen Konditionen und mit bei Bedarf erhöhtem Volumen verlängern.
Weitere Erfüllungsorte
Die Lose 1 und 2 sind inhaltlich und wertmäßig identisch. Bei der Angebotsabgabe ist daher kein konkretes Los (Los 1 oder Los 2) auszuwählen; der Bieter kann sich nur auf ein Los bewerben.
Für die Bewertung wird jeweils die Gesamtangebotsendsumme inkl. Umsatzsteuer zugrunde gelegt, die sich aus dem Angebotsformular für die gesamte Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis für das verbindliche Ausspielvolumen (A) von 2.500.000 TB. Angebote mit einem Preis oberhalb von 1,20 EUR/TB (zzgl. USt.) werden nicht berücksichtigt.
Die Rangfolge der Angebote ergibt sich aus der Höhe der Gesamtangebotssumme (Z) inkl. Umsatzsteuer, zz. 19%.
Die Zuordnung zu den Losen erfolgt entsprechend der Rangfolge der Angebote:- Los 1 wird dem Bieter mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt.- Los 2 wird dem Bieter mit der zweitniedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt.
Das verbindliche Ausspielvolumen je Los beträgt 2.500.000 TB, beginnend mit dem 01.09.2026 bis zum 31.08.2028.
Im Falle identischer Gesamtangebotsendsummen (Z) entscheidet die höhere Eignungsgüte der Referenz.
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Das Angebot muss die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerbnicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV.
Werden die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Dem Angebot sind geeignete Referenzen gemäß "Anlage 07 Referenzen" aus den letzten drei Jahren beizufügen. Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Medien-, Gaming- oder Nachrichtenumfeld oder vergleichbare Leistungen zur Verbreitung von AV-Inhalten einschließlich des erforderlichen Betriebs beschreiben. Als vergleichbare Leistung gilt insbesondere der Betrieb einer CDN-Plattform entweder als CDN-Plattformbetreiber oder als CDN-Dienstleister. Der Umsatz für eine CDN-Plattform muss in den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens EUR 2,0 Mio. exkl. Ust. gelegen habenDie Referenzen müssen mindestens eine Referenz für das Live-Streaming und eine weitere Referenz für das On-Demand-Streaming umfassen. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:- Name und Anschrift des Auftraggebers - Nach Möglichkeit Auftragswert/Umsatz in Euro - Ausführung/Leistungszeit (genaue Angaben von Monats- und Jahreszahl) - Nach Möglichkeit Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes inkl. Angaben zur maximalen und durchschnittlichen Ausspielbandbreite sowie zum ungefähren Ausspielvolumen pro Monat - Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigen-anteil/ Nachunternehmereinsatz - Inhalt und Umfang der Betriebsleistungen inklusive der Supportleistungen - Verfügbarkeitsanforderungen Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen. Die Anlage ist mit "Beiblatt - Referenzen" zu bezeichnen, durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzen zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachtunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird: Personenschäden 2.000.000,00 EURSachschäden 1.000.000,00 EURallgemeine Vermögensschäden 100.000,00 EUR Weiter ist zu erklären, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
In der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie der Umsatz aus Leistungen anzugeben, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert anzugeben.Folgender Mindestumsatz muss vorliegen:Im für dieses Verfahren vergleichbaren Geschäftsumfeld 2,0 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt. jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Bieter, deren Mindestumsatz unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.Bei Bietergemeinschaften kann der Nachweis des Mindestumsatzes wie folgt erbracht werden:- entweder durch ein einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft, das den geforderten Mindestumsatz eigenständig erreicht,- oder durch die Zusammenrechnung der Umsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, sofern diese in Summe den geforderten Mindestumsatz erreichen oder überschreiten.Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Mindestumsatz, einzeln oder in Summe, unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.Für Nachunternehmer gelten die Regelungen gleichlautend.
Grundsätzlich erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen den Einsatz von umweltschonenden Prozesse, die darauf ausgerichtet sind den Energieverbrauch zu senken und CO2-Emmissionen zu verringern. Es sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt und die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung umweltschonende Sachmittel zum Einsatz kommen, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz beim Streaming und in den Rechenzentren kontinuierlich verbessert wird, wie die Ziele geprüft werden und wo der Zielerreichungsgrad publiziert wird. Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen. Die Beschreibung dieser Maßnahmen sind in einer selbst zu erstellten Anlage beizufügen und zwingend einzureichen. Die Beschreibung darf drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten, wobei bildhafte Darstellungen zulässig sind. Bieter, die keine Beschreibung zum Umweltmanagement einreichen, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Teststellung gem. Ziffer 4.3.4 zur Überprüfung der Funktionen durchzuführen. Ziel der Teststellungen ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren.Gilt der Test als nicht bestanden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die alle Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen. Darüber hinaus kommen nur Angebote in die Wertung, die einen Preis von 1,20 EUR/TB zzgl USt. unterschreiten. Dabei ist es den Bietern nur gestattet ein Angebot einzureichen.