Die ARD berichtet live von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit anstehenden Bundestags-, Landtags-, Bürgerschafts- und Europawahlen direkt aus den jeweiligen Landesparlamenten bzw. anderen politisch relevanten Orten. Um ein einheitliches optisches Erscheinungsbild im Rahmen der jeweiligen Berichterstattung zu realisieren, wurde eine in der ARD gemeinschaftlich nutzbare Set-Dekoration und eine kleinere, alternative Set-Dekoration für mögliche parallele Wahlberichterstattungen entworfen und hergestellt. Diese Dekorationen werden an den Produktionsorten, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten, durch Mitarbeitende der auftraggebenden Landesrundfunkanstalt identisch aufgebaut.
Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung der benötigten Medientechnik im Rahmen von Einzelabrufen der ausführen-den Landesrundfunkanstalt (LRA) innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Der WDR schreibt die Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten aus:
- Bayerischer Rundfunk (BR)
- ARD Hauptstadtstudio Berlin (rbb)
- Hessischer Rundfunk (hr)
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Radio Bremen (rb)
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
- Saarländischer Rundfunk (SR)
- Südwestrundfunk (SWR)
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken.
Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen.
Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen. Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.