Verfahrensangaben

Einführung, Migration und Wartung des Nachfolgesystems für die Risikomessung und -...

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

LfA Förderbank Bayern
DE 129523427
Königinstr. 17
80539
München
Deutschland
DE212
IT1
itbeschaffung@lfa.de
08921242210

Angaben zum Auftraggeber

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Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72267000-4
72263000-6
48812000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Auftraggeberin ist als öffentlich-rechtliche Förderbank verpflichtet ein System zur Risikomessung und -steuerung (im Nachfolgenden "Nachfolgeystem") eingerichtet zu haben. Dies ergibt sich insbesondere aus § 25 a KWG sowie der MaRisk (v.a. AT 7.2.). Dieses System muss die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen erfüllen und sich mithin stetig entsprechend dieser wandelnden Anforderungen weiterentwickeln.

Herstellerseitig wird die Wartung des derzeit im Einsatz befindlichen Systems (im Nachfolgenden "Vor-System") zum 31.12.2026 gekündigt. Das Vor-System (eingeführt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb) baut auf seit über 20 Jahren von der Auftraggeberin genutzten Altsystemen der Herstellerin des Vor-Systems bzw. inzwischen umfirmierten, oder mit der Herstellerin verschmolzen, Unternehmen, auf. Das Vor-System ist eng verflochten mit den benachbarten Systemen und Prozessen und kann für sich allein betrachtet die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen. Zur Vermeidung eines Widerspruchs zu den Pflichten und Anforderungen nach § 25a KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) besteht daher der Bedarf der Auftraggeberin dem Grunde nach jedoch zwingend und unverändert fort. Der Bedarf besteht demnach in einem nahtlosen Ersatz des Vor-Systems mit gleichen bzw. vergleichbaren Funktionalitäten und Schnittstellen zu benachbarten Systemen und Prozessen.

Hierfür muss das Nachfolgesystem nahtlos migriert werden und sich funktionsgleich zum Vor-System in die bestehende Systemlandschaft eingliedern, gewartet werden und auch zukünftige (aufsichts-)rechtlich erforderliche Funktionalitäten durch Modulergänzungen (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag) abdecken.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Um den Bedarf an ein zukunftssicheres, den regulatorischen Anforderungen entsprechendes System, innerhalb der IT-Infrastruktur und auch den eng angrenzenden weiteren regulatorisch erforderlichen Prozessen funktionsgemäß sicherzustellen, ist ein nahtloser Ersatz des Vor-Systems notwendig. Das Nachfolgesystem muss nahtlos migriert werden.

Die erforderliche Beschaffung lässt sich wie folgt gliedern.
- Systemkauf / Lizenzierung

- Migration
Vollständige Übernahme der Daten, Schnittstellen und Funktionen ohne Betriebsunterbrechung

- Wartung & Support
Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie der kontinuierlichen Software-Aktualisierung.

- Erweiterungsoptionen
Spätere funktionale Ergänzungen insbesondere regulatorische Module um auf künftige Anforderungsänderungen reagieren zu können (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag).

Die Herstellerin des Vor-Systems bietet ein webbasiertes Nachfolgesystem als strategischen Nachfolger für die Risikomessung und -steuerung an. Der mathematisch - analytische Rechenkern sowie die zugrundeliegenden Risikomodelle und Berechnungslogiken bleiben dabei identisch.

Umfang der Auftragsvergabe

1.293.814,63
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Königinstr. 17
80539
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Vertragliche Sicherung von Optionen für künftige funktionale Ergänzungen und regulatorische Module, die auf der neuen Plattform flexibel zugeschaltet werden können.
Da der Markt und die Regulierungen sich stetig verändern, muss das System über flexible Erweiterungsoptionen verfügen, um neue regulatorisch notwendige Bausteine/Module rechtzeitig zu integrieren. Diese Optionen hängen wesentlich von (aufsichts-)rechtlichen Entscheidungen ab, auf die die Auftraggeberin teils in kurzer Zeit flexibel reagieren muss.
Der Umfang dieser Optionen ist gegenwärtig nicht abschließend festzuhalten, da sich die jeweilige Funktionalität maßgeblich an den jeweils zugrundeliegenden (aufsichts-)rechtlichen Weisungen / Vorgaben misst.

Vertraglich ist daher die Option Ergänzungen, also die entsprechenden Lizenzen zu kaufen und in den Wartungs- und Supportvertrag aufzunehmen, festzuhalten.

Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Bedarfs der Auftraggeberin, da nur ein System, das konform mit (aufsichts-)rechtlichen Vorgaben ist und diese technisch abbildet und somit auch auf etwaige Veränderungen reagieren kann für den beschriebenen Bedarf zweckdienlich ist.

Mithin sind spätere funktionale Ergänzungen insbesondere regulatorische Module um auf künftige Anforderungsänderungen reagieren zu können als Option in den Verträgen zu integrieren (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag).

Der Auftragswert enthält eine entsprechende Schätzung.

Zusätzliche Angaben

Begründung gem. § 110 Abs. 1 GWB. Es handelt sich vorliegend um einen gemischten Auftrag der sowohl Dienstleistungen als auch Lieferleistungen umfasst. Nach § 110 Abs. 1 GWB ist auf den Hauptgegenstand des Auftrages abzustellen. Dieser fällt vorliegend auf den Dienstleistungs-Bestandteil.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
Die erforderliche Leistung / der Bedarf der Auftraggeberin kann aufgrund bestehender Ausschließlichkeitsrechte nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden. Das Vor-System wurde bereits im Jahr 2012 vergabekonform im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund nachweislich bestehender technischer Abhängigkeiten vergeben.

Urheberrechte: Die Urheber- und Nutzungsrechte an dem Vor-System (inbs. Quellcode, Software Architektur und Schnittstellen) liegen ausschließlich bei der Herstellerin. Eine Übertragung dieser Rechte oder eine Bearbeitung durch Dritte ist vertraglich ausgeschlossen. Die Möglichkeit die Migration durch Drittanbieter durchführen zu lassen oder zur Lieferung einer vergleichbaren Alternativplattform und dabei Zugriff auf das Vor-Sytem zu nehmen, um bspw. vergleichbare Schnittstellen anzupassen ist vertraglich ausgeschlossen.

Technischer Lock-In: Das Vor-System bzw. dessen Vorgänger (Altsysteme) sind seit über 20 Jahren tief in die Kernbanken- und Datenlandschaft der Auftraggeberin integriert. Ein Drittanbieter kann aufgrund dieser engen Verzahnung keine eigenständige Lösung anbieten die sich, nahtlos an das Abschalten der Wartung des Vor-Systems gegliedert, in die Systemlandschaft einfügen würde. Hierfür wäre zwingend erforderlich, dass ein etwaiger Drittanbieter auf die geschützten proprietären Softwarebestandteile zugreifen könnte. Das Vor-Systems ist nicht für sich allein zu betrachten. Sondern (zumindest auch) in der Gesamtschau der benachbarten Prozesse und Systeme, die im Rahmen der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen zusammenwirken und ineinandergreifen. Diese Systemlandschaft muss in ihrer Gesamtschau einwandfrei laufen, wobei die einzelnen Anwendungen / Prozesse wie Zahnräder ineinander greifen. Dargestellt wird dies in Kürze anhand folgender Abhängigkeit:
Die Daten für das Vor-System werden aus den juristischen Beständen in zwei benachbarten Systemen gewonnen und dann in ein eigenentwickeltes System mit Hilfe eines Rechenkerns (wiederum ein anderes System) für die notwendige Anlieferung im Vor-System erzeugt und aufbereitet. Der Rechenkern erstellt für jeden Vertrag Cashflow, periodische Abgrenzung und Margen. Die erzeugten Strukturen entsprechen 1:1 den in dem Vor-System benötigten Dateien.

Alternativen / europaweite Markterkundung: Im Rahmen einer europaweiten Markterkundung hat sich die Auftraggeberin über dem Grunde nach vergleichbare Banksteuerungs-/Risikocontrolling Systeme informiert. Mit dem Ergebnis, dass es kein System gibt, dass das Vor-System nahtlos ersetzen könnte. Ein Wechsel zu dem System eines Drittanbieters würde aufgrund des technischen Lock-Ins und den bestehenden Urheberrechten einen kompletten Systembruch, massive Datenkonvertierungsrisiken, langwierige Umschulungen und eine kostenintensive Neuvalidierung aller Risikomodelle erfordern. In allen Fällen wäre daher ein kompletter Austausch des Vor-Systems erforderlich. Zudem müssten die bestehenden Datenversorgungsstrecken, bspw. die Eigenentwicklung der Auftraggeberin ersetzt bzw. umfassend angepasst werden. Um deren fortwährende regulatorische Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Sämtliche Folgeprozesse in benachbarten Systemen wären neu aufzubauen. Insbesondere das interne und externe Reporting, LSI-Stresstest, der umfangreiche und der aufwändige Kapitalplanungsprozess. Die bestehenden Anbindungen insbesondere an das Meldewesen müssten vollständig ersetzt werden, da diese explizit auf die Logik des Vor-Systems angepasst sind. Voraussichtlich wäre auch kein nahtloses Fortführen des Risikoreportings möglich, weshalb zumindest für eine Übergangszeit (von ca. 12-24 Monaten) Doppelpflegen und Doppellizenzierung nötig wären. Ein alternativer Anbieter für das Vor-System müsste also nicht nur das Vor-System umfangreich ersetzen. Zudem würde es auch dazu führen, dass die gesamte Vorverarbeitungskette ersetzt bzw. umfassend angepasst werden müsste.

Durch den Wechsel auf das Nachfolgesystem ist hingegen nur eine sogenannte "soft migration" notwendig, dabei bleiben die Berechnungslogiken und Datenstrukturen erhalten. Der technische Plattformwechsel ist daher mit minimalem Aufwand und Risiko möglich. Das Nachfolgesystem ist von der Herstellerin so programmiert, dass die bestehenden Anknüpfungspunkte und Funktionen technisch und rechnerisch wie gewohnt weiter laufen.

Diese Einschränkung auf das Nachfolgesystem ist Folge der historischen Systementwicklung und der bestehenden technischen sowie urheberrechtlichen Gegebenheiten. Die vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere § 97 Abs. 1 und 2 GWB, sind beachtet worden; eine sachlich gerechtfertigte, auftragsbezogene Entscheidung liegt vor. Die Einschränkung beruht einzig aus der historischen Systementwicklung ab 2000 und nicht aus einer nachträglichen, vermeidbaren Gestaltung der Leistungsbeschreibung.

Zusammenfassung:
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV sind kumulativ erfüllt, da sowohl urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte als auch ein technischer Lock-In vorliegen, keine vernünftige Alternative existiert und der Wettbewerb nicht künstlich eingeschränkt wurde. Von einem Teilnahmewettbewerb wird daher gemäß § 14 Abs. 6 VgV abgesehen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Mit der Veröffentlichung dieser freiwilligen ex ante Transparenzbekanntmachung wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB die Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags auf zehn Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung festgesetzt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

162516-2012

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026060061
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

msg for banking AG
DE143086469
Großunternehmen
Amelia-Mary-Earhart-Straße 14
60549
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

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Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

Pflegevertrag ORRP