Es werden insgesamt drei Lose im Bereich der Unterstützung - technische Systemadministration gesucht. Los 1: SAP Basis Unterstützung, Los 2: Unterstützung Softwareentwicklung und Los 3: Unterstützung Softwareentwicklung Risk/Cont
Los 1:Die SAP-Basis Administration verantwortet, unter der Beachtung, dass die LfA den SAP-Betrieb ihres ERP- sowie ihres BW-Systems in die SAP-Cloud ausgelagert hat, den reibungslosen Betrieb unserer SAP-Systeme in enger Zusammenarbeit mit der SAP. Zu den zentralen Aufgaben im SAP-Basis-Umfeld gehört die tägliche Überwachung der SAP-Systemlandschaft, um einen performanten und fehlerfreien Betrieb sicherzustellen. Dabei werden regelmäßig die Standard-Basis-Transaktionen auf Fehlermeldungen geprüft - sowohl direkt in den relevanten SAP-Transaktionen als auch anhand eingehender Systemmeldungen per E-Mail, bzw. über ein aktives Auswerten der Reports in SAP for Me. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist das Einspielen von Hotfixes sowie SAP- und LfA-Fach-Releases, um die Systeme stets auf dem aktuellen und sicheren Stand zu halten. Dazu zählt auch die Analyse, Bewertung und das Abarbeiten von Schwachstellen im Baramundi-System, um die IT-Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Zu den Aufgaben in der SAP Basis gehören zudem Betrieb und Wartung des SAP Solution Managers (z.B. Einspielen von Security-Patches, Anlage neuer Änderungszyklen, Analyse von Transportproblemen).Neue eingehende Tickets (Incident-, Problem- und Change-Management) werden kontinuierlich bearbeitet.Quartalsweise werden gemeinsam mit der SAP System- und Mandantenkopien durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der LfA einerseits auf der Koordinierung der einzelnen Arbeitspakete auch unter Einbeziehung der SAP-Umsysteme und andererseits auf den Nacharbeiten in den SAP-Systemen liegt.
Los 2:- Analysen von Anforderungen- Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung)- Erstellung von IT-Konzeptionen und Testkonzepten- Umsetzung / Implementierung von kundeneigenen Entwicklungen o Open Text Team Developer - Entwicklung o ABAP-Entwicklung o Pl/Sql - Entwicklungen o C# - Entwicklungen o Schnittstellen o Pflege des Datenmodells- Test
Los 3:Die konkreten Leistungen umfassen:- Softwareentwicklung für das RISK/CONT System- Schnittstellenprogrammierung für Datenversorgung RISK/CONT aus operativen Systemen und Datenlieferung aus RISK/CONT an weitere dispositive Systeme- Erstellen von Fach-, DV-, Test-Konzepten- Klärung und Abstimmung fachlicher Anforderungen mit dem Fachbereich- Aufwandsschätzung für Umsetzungen aus fachlichen Anforderungen- Test- Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) im RISK/CONT System.- Erstellen und Pflege von Dokumentation der technischen Systeme und Prozesse für das RISK/CONT System.
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018, Schwankungsbereich 15%, Entscheidungskriterium Qualität
§ 160 GWBEinleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachforderungen sofern vergaberechtlich zulässig.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist.Bei Eintragungen in einem deutschen Handelsregister sind das zuständige Register und die Handelsregisternummer anzugeben. Die Vergabestelle ruft den Registerauszug selbst ab.Sofern keine Eintragung in einem deutschen Handelsregister vorliegt, ist ein entsprechender Nachweis (ggf. Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen oder ausländisches Register) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Die Anforderung erfolgt nur bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Der Nachweis kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von:
- pauschal 500.000,00 EUR für Personenschäden;- pauschal 500.000,00 EUR für Sachschäden;- pauschal 500.000,00 EUR für Vermögensschäden;
wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss. Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen sein. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert.
Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Zudem ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft oder ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese speziellen Ausführungsbedingungen erfüllen.
Die SAP-Basis Administration verantwortet, unter der Beachtung, dass die LfA den SAP-Betrieb ihres ERP- sowie ihres BW-Systems in die SAP-Cloud ausgelagert hat, den reibungslosen Betrieb unserer SAP-Systeme in enger Zusammenarbeit mit der SAP. Zu den zentralen Aufgaben im SAP-Basis-Umfeld gehört die tägliche Überwachung der SAP-Systemlandschaft, um einen performanten und fehlerfreien Betrieb sicherzustellen. Dabei werden regelmäßig die Standard-Basis-Transaktionen auf Fehlermeldungen geprüft - sowohl direkt in den relevanten SAP-Transaktionen als auch anhand eingehender Systemmeldungen per E-Mail, bzw. über ein aktives Auswerten der Reports in SAP for Me. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist das Einspielen von Hotfixes sowie SAP- und LfA-Fach-Releases, um die Systeme stets auf dem aktuellen und sicheren Stand zu halten. Dazu zählt auch die Analyse, Bewertung und das Abarbeiten von Schwachstellen im Baramundi-System, um die IT-Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Zu den Aufgaben in der SAP Basis gehören zudem Betrieb und Wartung des SAP Solution Managers (z.B. Einspielen von Security-Patches, Anlage neuer Änderungszyklen, Analyse von Transportproblemen).Neue eingehende Tickets (Incident-, Problem- und Change-Management) werden kontinuierlich bearbeitet.Quartalsweise werden gemeinsam mit der SAP System- und Mandantenkopien durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der LfA einerseits auf der Koordinierung der einzelnen Arbeitspakete auch unter Einbeziehung der SAP-Umsysteme und andererseits auf den Nacharbeiten in den SAP-Systemen liegt.
- Analysen von Anforderungen- Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung)- Erstellung von IT-Konzeptionen und Testkonzepten- Umsetzung / Implementierung von kundeneigenen Entwicklungen o Open Text Team Developer - Entwicklung o ABAP-Entwicklung o Pl/Sql - Entwicklungen o C# - Entwicklungen o Schnittstellen o Pflege des Datenmodells- Test
- Softwareentwicklung für das RISK/CONT System- Schnittstellenprogrammierung für Datenversorgung RISK/CONT aus operativen Systemen und Datenlieferung aus RISK/CONT an weitere dispositive Systeme- Erstellen von Fach-, DV-, Test-Konzepten- Klärung und Abstimmung fachlicher Anforderungen mit dem Fachbereich- Aufwandsschätzung für Umsetzungen aus fachlichen Anforderungen- Test- Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) im RISK/CONT System.- Erstellen und Pflege von Dokumentation der technischen Systeme und Prozesse für das RISK/CONT System.