Die LfA beabsichtigt, eine Personalmanagement-Software als Software as a Service (SaaS) einzuführen.
a) Cloud Leistung - Software as a Service Sachgebiete, die das Personalmanagementsystem abdecken soll, sind:- Stellen- und Organisationsmanagement- Bewerbermanagement- Onboarding- Personalbetreuung- Vergütung- Digitale Personalakte- Zeit- und Anwesenheitsmanagement- Personalentwicklung- Mitarbeitergespräche- Reisekostenmanagement- Offboarding- Aufgabenmanagement- Dokumentenmanagement- Workflow- Analysen und Statistiken- VertretungsregelungDie Gehaltsabrechnung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die Software als Produktiv- und als Testsystem zur Verfügung. Der Anbieter entwickelt das System laufend weiter. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber einen 2nd und 3rd Level Support zur Verfügung.Die jährliche Pauschale deckt jegliche Software insbesondere Betriebssysteme, Datenbanken, Webserver und Application Server, welche für den Betrieb der Standardsoftware während der gesamten Vertragslaufzeit erforderlich sind, sowie sämtliche Updates und Upgrades dieser Software ab.
b) Initiale Leistungen - Setup und sonstige LeistungenDie LfA benötigt einmalige Leistungen im Rahmen des Einführungsprojekts.
c) Leistungen auf Abruf - optionale LeistungDie LfA benötigt Personentage-Kontingente auf Abruf für Beratung, Änderung, Neuentwicklung und Schulungen.
d) Leistungen bei Vertragsende - optionale LeistungDer Anbieter unterstützt die LfA bei der Herstellung der Betriebsbereitschaft eines neuen Systems durch Datenmigration.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt entsprechend der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.04 (April 2018).
Dabei wird zunächst das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt (Leistungspunkte "L" / Gesamtpreis "P" = Leistungs-Preis-Verhältnis "Z").
L = Zuschlagskriterium "Qualität"; P = Zuschlagskriterium "Preis".
Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (führendes Angebot) wird ein Schwankungsbereich ermittelt, dessen untere Grenze 20 % unterhalb der Kennzahl Z des führenden Angebots liegt. Die obere Grenze entspricht der Kennzahl Z des führenden Angebots.Danach werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen. Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Das Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Leistungspunktzahl. Bei identischen Ergebnissen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigste Angebot. Bei wiederum identischen Ergebnissen greift ein Aus-losungsverfahren.
Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Angabe des Bieters im Preisblatt (Teil G) für die gesamte Projektlaufzeit.Dieser Gesamtpreis ("P") wird unverändert für die erweiterte Richtwertmethode verwendet. Eine Umrechnung in Punkte findet somit nicht statt.
Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der Leistungsbeschreibung (siehe Teil E der Vergabeunterlagen) und der in der Bewertungsmatrix für Zuschlagskriterien zur Ermittlung der Leistungspunkte (siehe Teil F der Vergabeunterlagen) dargestellten Kriterien.
Die Punktzahl pro Kriteriengruppe ergibt sich jeweils durch die Summe der gewichteten Punktwerte.Beispiel: Der gewichtete Punktwert für 1.1 ergibt sich beispielsweise durch das Produkt von vergebenem Punktwert für 1.1 sowie der angegebenen Gewichtung Kriteriengruppe 1 und Gewichtung Kriterium 1.1.Der gewichtete Punktwert für die anderen Nummern errechnet sich analog.Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 1000 Punkte.Am Ende dieses Bewertungsschrittes liegt für jedes Angebot eine Kennzahl für die Leistung (Gesamtsumme der Leistungspunkte "L") vor.
Folgende Kriteriengruppen werden herangezogen:KG1 - Qualität - Flexibilität (Gewichtungspunkte 1,5)KG 2 Technischer Wert - Zertifizierung (Gewichtungspunkte 0,5)KG 3 Ästhetik - Benutzbarkeit (Gewichtungspunkte 1,0)KG 4.1 - Zweckmäßigkeit - Abbildung Personalprozesse (Gewichtungspunkte 5,0)KG 5 - Innovation - Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz (Gewichtungspunkte 2,0)
Siehe Beschreibung der Beschaffung c) und d)
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Erkennen dieses Verstoßes bei der Vergabestelle zu melden.
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfeentscheidung ein Antrag auf Nachprüfung zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).