Im Auftragsfall gelten die Unterlagen in folgender Reihenfolge:
1.) Leistungsverzeichnis und alle Unterlagen aus den Ausschreibung
2.) 512_Zusaetzliche_Vertragsbedinungen_NRW (VHB NRW)
3.) 513_EU_BVB_Tariftreue Mindestentlohnung (VHB NRW)
4.) das Angebot des Bieters / AN
Bieterfragen können bis zum 07.10.2025 gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt umgehend, spätestens aber bis zum 08.10.2025.
Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen sind auf Kosten des anbietenden Unternehmens zu zustellen.
Beachten Sie, dass eine Nichtbeachtung der formalen Vorgaben für die Angebotserstellung den Ausschluss des Angebots von der Bewertung zur Folge haben kann.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle ausschließlich über das Vergabeportal DTVP eingegangene Bieterfragen beantwortet werden können. Eine Übersendung der Fragen direkt per E-Mail oder Telefon an die Vergabestelle ist nicht zulässig. Das Angebot muss alle erforderlichen Informationen enthalten, die in der Angebotsaufforderung und den Vergabeunterlagen (inklusive Anlagen) gefordert werden. An den vorgegebenen Texten der Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes für erforderlich gehalten werden, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen.
Über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert werden nur Interessenten, die auf der e-Vergabeplattform DTVP registriert sind und die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben. Wenn die Vergabeunterlagen geändert oder ergänzt werden müssen, wird eine neue Version der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Unternehmen, die noch nicht am Vergabeverfahren angemeldet sind , haben sich dort über mögliche Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder zusätzliche Informationen eigenständig zu informieren. Grundlage für die Angebotserstellung ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen.
Etwaige Vorverträge, nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.