Nicht offener einphasiger freiraumplanerisch-städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Umgestaltung Innenstadt von Burloer Straße bis Rathausplatz" in Rhede, nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, zur Vergabe von Leistungen des städtebaulichen Entwurfs gemäß AHO Nr 42 (Honorarzone III) Leistungsphasen 1-3 sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 (Honorarzone IV § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5, nebst weiteren für die Umsetzung erforderlichen Fachplanungen, wie zum Beispiel Beleuchtung. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen.
Die Stadt Rhede setzt schrittweise zahlreiche Maßnahmen des beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Innenstadt Rhede - | Perspektive 2035" um.Darunter fällt auch zum einen die städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung der südlichen Burloer Straße zwischen Markt und Gartenstraße (A.2) sowie zum anderen die freiraumplanerische Umgestaltung des Marktes mit dem Umfeld der St. Gudula-Kirche, dem Rathausplatz und dem dazwischen liegenden Stadtgelenk am Gildekamp (B.1).Diese beiden Maßnahmen sollen sinnvollerweise zusammengefasst werden. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Realisierungswettbewerbes gemäß RPW 2013 mit 12 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsteam aus Landschaftsarchitekt*in - Freianlagen und Stadtplaner*in für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber/in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich.
Insgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 500 Punkte; 2. Preis: 350 Punkte; 3. Preis: 200 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 150 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis (demnach erhält ein möglicher 4. Preis noch 50 Punkte, weitere Preise dann 0 Punkte).
siehe oben
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Eine Teilnahme ist folgendermaßen möglich: Landschaftsarchitekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Stadtplaner*innen.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Fachpreisgericht: Prof.in Ulrike Beuter - Landschaftsarchitektin, Dortmund; Ina Bimberg - Landschaftsarchitektin, Iserlohn; Heiner Farwick - Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Dirk Junker, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Osnabrück; Carsten Lang - Stadtplaner, Coesfeld; Sachpreisgericht: Jürgen Bernsmann - Bürgermeister Stadt Rhede, Christoph Terwiel - Fachbereichsleitung Bau und Ordnung, Stadt Rhede; Vorsitzende*r Ausschuss Stadtentwicklung, Planung und Umwelt, Stadt Rhede; Vorsitzende*r Ausschuss Ordnung, Verkehr und Wirtschaft, Stadt Rhede (Die beiden vorgenannten Personen stehen erst nach der konstituierenden Ratssitzung Anfang November fest.)_________________________________________________________Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 117.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 50% der Wettbewerbssumme (58.500 Euro) wird auf die Anzahl der Teilnehmenden verteilt als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet, bei 12 Teilnehmenden = 4.875 Euro je Teilnehmende; die anderen 50% werden wie folgt als Preise ausgeschüttet: 1. Preis: 23.400 Euro; 2. Preis: 17.550 Euro; 3. Preis: 11.700 Euro; 1 Anerkennung: 5.850 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.______________________________________________________________________Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): _______________________________________________________________________- Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität- Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner/die Gewinnerin. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerbenden sind verpflichtet, sich auf der Vergabeplattform über eingegangene Fragen und deren Beantwortung zu informieren. Fragen müssen bis spätestens 07.11.2025, 23:59 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder Anfragen per Mail werden nicht beantwortet._________________________________________________________________Terminschiene: Bewerbungsschluss: 17.11.2025 - 10:00 Uhr; Auslosung: 02.12.2025, Versand der Auslobungsunterlagen: 16.12.2025; Einführungskolloquium: 15.01.2025; Abgabe der Planunterlagen: 19.03.2026; Preisgerichtssitzung: 21.05.2025