Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: Sachpreisgericht: 1. Alexander Alberts Bürgermeister der Gemeinde Issum, 2. Jessica Claasen, Schulleitung St. Nikolaus Schule Issum, 3. Sascha Kujath, SPD, Vorsitz Schul- und Sportausschuss, 4. Damaris an Mey, FB 2 - Planen, Bauen, Wohnen und Grünflächen, Gemeinde Issum, 5. Ralf Pottbeckers, CDU, Vorsitz Bau- und Umweltausschuss; Fachpreisgericht: 6. Barbara Pampe, Architektin, Leiterin Projektbereich Pädagogische Architektur bei der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn, 7. Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen, 8. Ernst-Christian Gerats, Architekt, Geldener Bau Gesellschaft mbH, Geldern, 9. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum, 10. Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln, 11. Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln
_______________________________________________________
Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 205.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 82.000 Euro; 2. Preis: 51.250 Euro; 3. Preis: 30.750 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
_______________________________________________________
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit
_______________________________________________________
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. ______________________________________________________
Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
_______________________________________________________IIm Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
_______________________________________________________Terminschiene: Bewerbungsschluss: 23.10.2026, 12 Uhr; Auslosung: 02.11.2026, Versand der Auslobungsunterlagen: 16.11.2026; Einführungskolloquium: 02.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 23.02.2027; Preisgerichtssitzung: 22.04.2027; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2027
_______________________________________________________
Der Wettbewerb richtet sich an Teams bestehend aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes muss keine Benennung der Bieteridentität erfolgen (d.h. Einzelbewerber*in, Bewerbergemeinschaft etc.). Diese erfolgt ausschließlich durch die Preisträger*innen im späteren Verhandlungsverfahren mit der Abgabe des Angebotes.
Die Zahl der teilnehmenden Teams wird auf 15 beschränkt. Diese teilnehmende Teams werden durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt.
________________________________________________________________
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*innen befugt ist.
Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
_______________________________________________________
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
_______________________________________________________
Die Bewerber*innen müssen im Teilnahmeantrag nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
(1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis);
(2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des teilnehmenden Teams (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt.
(3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
(4) Eigenerklärung, dass der/die Bewerber*in im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
(5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden.
(6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
(7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
(8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
(9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
_______________________________________________________
Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Mindestreferenzen werden als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens nachzuweisen sein.
_______________________________________________________
Aus allen Bewerbungen werden fünfzehn teilnehmende Teams und fünf Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmender oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Kreis der Teilnehmenden nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.