Nachweis einer Referenz für vergleichbare Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI § 52 mit den folgenden Mindestkriterien:
a. Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten fünf Jahren (05/2021 bis Bewerbungsfrist)
Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Ein Referenzobjekt muss zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt die Auftraggeberin nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerbende mehr als die eine geforderten Mindestreferenz einreichen. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerbenden alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. Falls Sie weitere Referenzen als die eine geforderte einreichen, dann füllen Sie bitte die Anlage 10 (Teilnahmeantrag) entsprechend aus. In diesem Fall wird bei der Wertung ein Mittelwert gebildet.
Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien folgendermaßen bewertet:
Kriterium: Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe (i.S. HOAI 2021 § 52 Tragwerksplanung)
- Baumaßnahme Honorarzone III - 6 Punkte
- Baumaßnahme Honorarzone II oder I - 0 Punkte
Kriterium: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6 i.S. HOAI 2021 § 55
- LPH 1 - 0,18 Punkte
- LPH 2 - 0,6 Punkte
- LPH 3 - 0,9 Punkte
- LPH 4 - 1,8 Punkte
- LPH 5 - 2,4 Punkte
- LPH 6 - 0,12 Punkte
Gesamt 6 Punkte
Kriterium: Projektgröße Bruttogrundfläche (BGF)
- über 600 qm- 6 Punkte
- über 300 qm - 3 Punkte
- bis 300 qm - 0 Punkte
Kriterium: anrechenbare Baukosten KG 300 und 400 (55 % 300er und 10% 400er) in EUR netto i.S. HOAI 2021 § 35
- über 1 Mio. - 6 Punkte
- über 500.000 - 3 Punkte
- bis 500.000 Mio. - 0 Punkte