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Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Neubau Rettungswa...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.10.2025
13.10.2025 12:00 Uhr
04.11.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rheinisch-Bergischer Kreis
053780004004-31002-52
Am Rübezahlwald 7
51469
Bergisch-Gladbach
Deutschland
DEA2B
GMM@rbk-online.de
+49 220213-6105

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
postwelters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
DE269207041
Arndtstraße 37
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
info@post-welters.de
+49 231477348-60
+49 2315544-44
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71220000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Rheinisch-Bergische Kreis plant den Neubau einer Rettungswache mit angeschlossenem Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) im Stadtgebiet von Burscheid. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zukunftsfähigen, funktional klar gegliederten und architektonisch hochwertigen Einrichtung, die den aktuellen Anforderungen an eine moderne Notfallversorgung gerecht wird.
Gemäß § 6 des Rettungsgesetzes NRW ist der Kreis verpflichtet, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherzustellen - einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransport. Die derzeit gültige Bedarfsplanung weist hierfür im Versorgungsbereich Burscheid den Bedarf einer Rettungswache aus.
Im Jahr 2021 wurde hierzu ein Grundstück mit bestehender Immobilie in der Industriestraße 5 in Burscheid erworben. Seither wird ein Teil des Gebäudes als provisorische Rettungswache genutzt. Diese Interimslösung genügt jedoch weder funktional noch baulich den langfristigen Anforderungen und war vschon zu Beginn der Nutzung nur als Übergangslösung vorgesehen.
Nach Abwägung verschiedener Standort- und Nutzungskonzepte hat sich der Rheinisch-Bergische Kreis dazu entschieden, das Bestandsgebäude zurückzubauen und auf dem Grundstück einen Neubau zu realisieren. Dieser soll sowohl die neue Rettungswache als auch das Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) aufnehmen. Beide Nutzungseinheiten sind funktional voneinander zu trennen - entweder in baulich getrennten Gebäuden oder innerhalb eines gemeinsamen Baukörpers mit klarer funktionaler Trennung.
Das Raumprogramm umfasst ca. 950 m² Nutzungsfläche für die Rettungswache sowie zusätzlich 600 m² Nutzungsfläche für das IuK. Die besondere Herausforderung liegt in der Planung des Neubaus unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der bestehenden Rettungswache und des IuK während der Bauphase.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb richtet sich daher an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI. Eine Bewerbung ist möglich als Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen. Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist der/die Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) für die Leistungsphasen 1- 5. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
51399
Burscheid
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Die Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bereitschaft zur entwurflichen Einarbeitung von Änderungswünschen des Auftraggebers

siehe oben

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Arbeitsweise und Projektentwicklung

siehe oben

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Baukostenprognose

siehe oben

Gewichtung
12,50

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarforderung

siehe oben

Gewichtung
12,50
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI.
___________________________
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ55PA2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: 1. Markus Fischer, Kreisdirektor*in, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2. NN, Bürgermeister*in, Stadt Burscheid, 3. Thomas Hagen, Amtsleiter des Amtes für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz; Fachpreisgericht: 1. Prof. André Habermann, Architekt, Lemgo, 2. Claudia Heyer, Architektin, Gebäudemanagement Reinisch-Bergischer Kreis, 3. Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg, 4. Henrike Thiemann, Architektin, Münster
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die Mitglieder des Preisgerichts werden gemäß RPW 2013 benannt. Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen kann die endgültige Besetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Dies erfolgt kurzfristig nach der Wahl. Dies wird als Abweichung von der AKNW genehmigt.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 79.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 31.000 Euro; 2. Preis: 20.000 Euro; 3. Preis: 12.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebauliche Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität; Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________IIm Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Terminschiene: Bewerbungsschluss: 13.10.2025, 12:00 Uhr; Auslosung: 03.11.2025, Versand der Auslobungsunterlagen: 17.11.2025; Einführungskolloquium: 03.12.2025; Abgabe der Planunterlagen: 24.02.2026; Preisgerichtssitzung: 23.04.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab 15 KW 2026

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

10

1. Bär Stadelmann Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
2. Kplan AG, Siegen
3. Lindner Lohse Architekten BDA PartG mbB, Dortmund
4. Pussert Kosch Architekten PartGmbB BDA, Dresden
5. Struhk architektur GmbH, Braunschweig

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (6) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (8) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung (Russland-Sanktionen) vorliegen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und fünf Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1,5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe