Durchführung von Potenzialanalysen für Schüler*innen im Land Brandenburg in 2026. Die Potenzialanalyse ist eine Maßnahme im Rahmen des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses, die auf die Persönlichkeitsentwicklung zielt. Sie ist ein wichtiger erster Baustein in diesem Prozess an den Schulen im Land Brandenburg. Sie dient als Auftrag zu einer systematischen beruflichen Orientierung und der Hinführung zu den konkreten Anforderungen der Berufswelt. Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung (Rubrik Vergabeunterlagen Deutsches Vergabeportal).
Jährliche Vergaben zur Umsetzung der Potenzialanalyse im Land Brandenburg
Preis des Angebotes
Qualität wird gewertet
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Nachforderungen und Aufklärungen seitens der Vergabestelle erfolgenmit Fristsetzung, bei Nichteinreichung bzw. fehlender Aufklärung folgt ggf. der Ausschluss.
Trägerzulassung in Form der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)-Zertifizierung:Bieter muss über die gemäß §§ 176 Absatz 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung für denHauptstandort, vermerkt im Handelsregisterauszug, bezogen auf den Fachbereich 3 (Berufswahl und Berufsausbildung)nach § 5 Absatz 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Geschultes Personal in Form des Vordrucks Eignungsnachweises Personal: Bieter muss seine Eignung anhand des Nachweises des eingesetzten Personals darlegen.
Nachweise des Verantwortlichen für die Potenzialanalyse: Bieter muss die Eignung des Verantwortlichen anhand von Zertifikaten, Urkunden o.ä. nachweisen
Erklärung zu den Referenzen: Bieter muss Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren vorweisen, die bezüglich der Leistungsart und des angestrebten Leistungsumfangs mit der Ausschreibung vergleichbar sind. Die Projekte sind gemäß Vordruck Referenzen tabellarisch anzugeben. Bei Bewerbung auf die Lose mit der Zielgruppe BFS-GPlus muss der Bieter in Form von Projekten oder Referenzen beschreiben, dass er über eine entsprechende Eignung zum Umgang mit der Zielgruppe verfügt.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis über erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (formlos)
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (formlos)