Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Lieferanten über die Belieferung des Studentenwerks Schleswig-Holstein mit Lebensmitteln für den Einsatz in Hochschulgastronomie und Kitas. Gegenstand sind verschiedene Warengruppen, die täglich an mehrere Betriebsstellen im Land Schleswig-Holstein geliefert werden sollen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung und Belieferung mit Lebensmitteln verschiedener Kategorien, darunter Frischeprodukte, Trockenwaren, TK-Produkte, Getränke und Spezialsortimente. Die Lieferung erfolgt an aktuell ca. 22 Standorte - einschließlich Hochschulmensen, Cafeterien und Kindertagesstätten - an bis zu 5 Tagen pro Woche. Die Lieferungen müssen den Anforderungen an Hygiene, Logistik, Kühlkette entsprechen. Die Verteilung der Artikel auf die Rahmenvertragspartner erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeit und einer Mindestabnahmemenge von 15 % des Gesamtwarenkorbs pro Bieter. Der jährliche Nettoumsatz wird mit ca. 2,5 Mio. EUR kalkuliert; das maximale Auftragsvolumen beträgt 13 Mio. EUR netto inkl. Aufstockung.
2 Optionen für jeweils 1 weiteres Jahr
Mensa 1Mensa 2Mensa GaardenSchwentinemensaDockside GaardenMuthesius Hochschule Kita OlshausenstraßeKita WissenschaftsparkKita GrenzstraßeCampus Krippe
Mensa LübeckKita LübeckMUKBits&Bytes
Mensa FlensburgCafeteria B-GebäudeKita Flensburg
Mensa Heide
Mensa Osterrönfeld
Cafeteria Wedel
Alle Artikel, die nicht gesondert verkostet werden müssen, werden zu 100% nach Preis bewertet.
Alle Artikel, für die eine Verkostung notwendig ist, werden mit 50% Preis und 50% Qualität bewertet. Die Qualität wird von einem Fachgremium anhand von Sensorik, Geschmack, Optik und Standzeit bewertet und mit dem Preis in Relation gesetzt.
Das Vergabeverfahren wird als EU-weites offenes Verfahren gemäß §§ 15 ff. VgV durchgeführt. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP). Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot auf Basis eines Preis-Verkostungs-Schemas (50 % Preis, 50 % Qualität auf Grundlage sensorischer Prüfung bzw. Artikel ohne Verkostung 100% Preis) .
Regelmäßige Lebensmittel-Belieferungen der gastronomischen Standorte des Studentenwerks zur Sicherstellung des Versorgunsauftrags
Maximal 3 Vertragsteilnehmer, um eine Zersplitterung in Kleinstlieferungen zu verhindern
Ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer kann gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, wenn seit der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). Auf die Wartefrist gemäß § 134 GWB wird hingewiesen.
Geschäftsräume des Studentenwerks Schleswig-Holstein
Marco Bartsch, Bereichsleiter EinkaufThorsten Berndt, Projektmitarbeiter Einkauf
Fehlende Unterlagen werden, soweit zulässig, über die Kommunikationsebene von DTVP aktiv nachgefordert.
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen
Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre ist anzugeben
Zertifikate sind auf Nachfrage einzureichen, werden als vorhanden vorausgesetzt
Haftpflichversicherungen werden gefordert und sind einzureichen
Eintragung in das Handelsregister erforderlich
Die Lieferung erfolgt auf Basis der Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung; Mindermengenzuschläge sowie separate Energie-/Mautkosten sind unzulässig. Der Auftragnehmer muss die Belieferung ohne Einschränkung der Artikelverfügbarkeit gewährleisten und eine Schnittstellenanbindung an das Warenwirtschaftssystem TL1 realisieren. Die Einhaltung hygienischer, logistischer und nachhaltiger Anforderungen ist zwingend. Die Artikel müssen vollständig, kühlkettenkonform und gemäß vereinbarter Fristen geliefert werden. Zudem ist ein deutschsprachiger Innendienst bereitzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßige Marktberichte, Nachhaltigkeitskonzepte sowie auf Anfrage Nachweise für Preisänderungen vorzulegen