1. Vollständigkeit der Unterlagen
Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs sind von dem Bewerber unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die LfA unter genauer Benennung der Unklarheiten über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
2. Bewerberfragen
Alle Fragen müssen spätestens am 04.08.2025 im Vergabeportal, Rubrik "Kommunikation" eingegangen sein.
Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt, anonymisiert und in Form eines Fragen- und Antwortkataloges allen Bewerbern im Vergabeportal bis spätestens zum 07.08.2025 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Anders erlangte Informationen (z. B. durch direkte Projektmitarbeiter) erlangen keine Gültigkeit. Insbesondere sind Bewerber nicht berechtigt, unter Umgehung der Vergabestelle Kontakt zur LfA aufzunehmen. Auf solchem Wege erlangte Informationen beeinträchtigen die Wettbewerbsgrundlage und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
3. Vordrucke
Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
4. Registrierung
Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bewerber werden automatisch über Bewerberfragen und Antworten unterrichtet.
Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen.
5. Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch und ausschließlich über das Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Teilnahmeanträge" bis zum 14.08.2025, 10:00 Uhr einzureichen.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Teilnahmeanträge die über das Nachrichten-Tool des Projektraums (Rubrik "Kommunikation"), per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahrensablauf ausgeschlossen.
6. Sprache
Der Teilnahmeantrag sowie alle weiteren Dokumente des Verfahrens und sonstige Kommunikation sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
7. Nachforderungen
Vor Bewertung eines Teilnahmeantrags werden die in den Bewertungskriterien für den Teilnahmeantrag (Teil C) genannten formalen Ausschlusskriterien auf ihre Erfüllung geprüft. Hierbei wird keine Rangfolge gebildet, sondern nur geprüft, ob die Kriterien erfüllt sind oder nicht.
Teilnahmeanträge, die nicht alle diese Kriterien erfüllen, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrages werden seitens der LfA keine Nachforderungen erfolgen.