Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.01.2026
30.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Saarländische Investitionskreditbank AG
DE 138116897
Postfach 10 27 22
66027
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabe@voeb-service.de
+49 228 8192-134

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

VÖB-Service GmbH
DE 122268041
Godesberger Allee 88
53175
Bonn
Deutschland
DEA22
Abteilung Vergabemanagement & Software Service
vergabe@voeb-service.de
+49 228 8192-134
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 681 501-4994
+49 681 501-3506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79210000-9
79211200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen inkl. Vorprüfung Kredite sowie Prüfung der EFRE-Fonds.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses inklusive der Vorprüfung der vergebenen Kredite sowie einer Prüfung der Einhaltung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.

Gegenstand des Vertrages ist zunächst die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026.
Optional kann der Vertrag dreimal verlängert werden und umfasst somit eventuelle Folgegeschäftsjahre bis einschließlich der Prüfung des Abschlusses zum 31. Dezember 2029.
Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden.

Prüfungsorganisation und Mitwirkungsleistungen
Die SIKB fördert die Leistungserbringung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch angemessene Mitwirkungshandlungen.

Die SIKB stellt den Prüfern die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Schriftstücke und sonstigen Daten zur Verfügung und ermöglicht den Prüfern zu ihren Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu ihren Geschäftsräumen. Die SIKB stellt den Prüfern im erforderlichen Umfang in ihren Geschäftsräumen sachkundige Auskunftspersonen sowie notwendige Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, zur Verfügung. Die SIKB stellt für die Prüfer, soweit erforderlich, den Zugang zu ihren Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher.

Die SIKB wird alle notwendigen Erklärungen, die für die Erstellung der Prüfungsberichte bzw. Bestätigungsvermerke erforderlich sind, abgeben. Diese sind durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Darlegung der Erforderlichkeit zum Abschluss der Prüfungshandlungen von dem Vorstand der SIKB einzuholen.

Falls erforderlich wird die SIKB den Vorjahresprüfer von seiner Verschwiegenheitspflicht zwecks Auskunftserteilung über die Vorjahresprüfungen befreien.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Juli 2026 hat eine Laufzeit von zunächst einem Jahr (Mindestvertragslaufzeit).

Danach kann die Rahmenvereinbarung auf Wunsch der SIKB jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal jedoch dreimal. Die SIKB informiert die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rechtzeitig über die Verlängerung oder Beendigung.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. Juni 2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch die Vertragsparteien bedarf.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der angebotenen Dienstleistung

Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt gemäß den Angaben in der Bewertungsmatrix (I_A12_Bewertungsmatrix_SIKB-2025-01.xlsx).

Die Rubrik "Ausschlusskriterien" beinhaltet Mindestanforderungen an die Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams. Hierfür werden keine Punkte vergeben. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss!

Für die Darstellung der Lösungsansätze sind (für die geforderten Konzepte in Summe) maximal 350 Leistungspunkte erzielbar. Sie beinhalten ein "Konzept zur Organisation und Qualifikation des Projektteams" sowie ein "Konzept zur Prüfungsstrategie und -planung" bei denen die genannten Aspekte und Fragen zu berücksichtigen sind.

Hinsichtlich der Konzepte (Buchwertung) gibt es eine Leistungsuntergrenze in Höhe von 280 Punkte. Bieter die im Rahmen der Buchwertung weniger als die v.g. Punktzahl erreichen werden von der Wertung ausgeschlossen.

Alle Bieter, die die Leistungsuntergrenze überschreiten, werden zu einer Bieterpräsentation eingeladen, in deren Rahmen maximal weitere 250 Punkte erzielt werden können. In Summe können somit maximal 600 Punkte erzielt werden.

Die Bieterpräsentation erfolgt nach Wahl der Auftraggeberin entweder remote oder in einer Präsenzveranstaltung im Hause der SIKB. Einzelheiten (Termin, Zeitplan, Agenda und Veranstaltungsort) werden den Bietern mit der Einladung (voraussichtlich am 27.02.2026) zugesandt. Die Bieter haben diesen Termin (in der 11. KW) mit dem gesamten Prüfungsteam (ohne ergänzende Spezialisten) wahrzunehmen. Es wird erwartet, dass das die Vorstellung der Lösung als Interaktion im Team vorgestellt wird.

Die maximalen Leistungspunkte entsprechen einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 60 % für die Qualität der angebotenen Leistung.
Der Zielerreichungsgrad für die Qualität der angebotenen Leistung wird unter Anwendung des einfachen Dreisatzes ermittelt. Die maximal erreichbare Gesamtleistungspunktzahl wird mit dem maximal zu vergebenen Anteil von 60 % gleichgesetzt. Die erreichte Leistungspunktzahl wird mit 60 multipliziert und durch die Gesamtleistungspunktzahl dividiert.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung

Die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt gemäß den Angaben im Preisangebot (I_A11_Preisblatt SIKB-2025-01.xlsx).

Bei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenen Anteil von 40 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden jeweils ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/40tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (40 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Angebotsvergleichspreis. Angebote, deren Angebots-vergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZ5295

Einlegung von Rechtsbehelfen

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind,
damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Vollständigkeit der Unterlagen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellungnahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich und anonymisiert an alle Bieter.

Rückfragen
Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen.
Rückfragen sollten spätestens 20.01.2026 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen werden nicht mehr beantwortet.
Antworten werden letztmalig am 23.01.2026, über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet.
Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich.
Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.

Vordrucke / Anlagen
Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.

Registrierung
Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet.
Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen.

Abgabe der Angebote
Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 30.01.2026, 10:00 Uhr einzureichen.
Verspätet eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Angebote die über das Nachrichten-Tool des Projektraums (Rubrik "Kommunikation"), per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahrensablauf ausgeschlossen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Beim Beschaffungsdienstleister:

VÖB-Service GmbH
Godesberger Allee 88
53175 Bonn

Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.

Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe "I_A05_Eigenerklärung Ausschlussgründe_SIKB-2025-01.docx" ist vom Bieter einzureichen und zu unterzeichnen.
Es umfasst folgende Erklärungen:
- das Angebot enthält keine wissentlich falschen Angaben,
- im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Angebots wurden keine Verstöße gegen das Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen (z. B. Absprachen über Preise, verbotene Preisempfehlungen),
- weder der Bieter noch Mitglieder der Bietergemeinschaft wurden in den letzten 2 Jahren wegen einschlägiger Verstöße mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt,
- die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind zutreffend,
- die Ausschreibungsbedingungen werden ohne Einschränkung als maßgeblicher Vertragsbestandteil anerkannt,
- der Auftraggeber kann die Angaben prüfen und erforderlichenfalls Unterlagen nachfordern. Dem Bieter ist bewusst, dass falsche Angaben zum Ausschluss führen können,
- es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor.
- es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß EU-Ausschlussverordnung (VO (EU) 2022/576, i. V. m. VO (EU) 833/2014) vor.
- es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor.
- die Verpflichtungen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) werden zur Kenntnis genommen und der Bieter erklärt, dass bei der Ausführung der Leistung den Beschäftigten mindestens das jeweils maßgebliche tarifliche Entgelt gezahlt wird, sofern ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht.
- es liegen keine Ausschluss- oder Befangenheitsgründe im Sinne der §§ 319, 319b HGB vor, die die Unabhängigkeit des Bieters beeinträchtigen könnten.

2. Eigenerklärung EU-Verordnung Russland
Die Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k* der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates in "I_A06_EU-VO Russland" ist zu unterschreiben und einzureichen.

3. Eigenerklärung Mindestlohn
Die Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohns in "I_A07_Eigenerklärung Mindestlohn" ist zu unterschreiben und einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 1

1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar
Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.

1.2. Zulassung
Die Erbringung der Dienstleistung ist Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfer-gesellschaften vorbehalten, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319 HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.
Es ist der Nachweis über die der Zulassung als Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2

2.1. Berufshaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungs-summe nach § 54 Abs. 4 WPO vorzulegen.
Der Nachweis ist durch Kopie des Versicherungsscheins zu führen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2

2.2. Jahresabschlüsse
Die eingereichten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen keine Beeinträchtigungen der künftigen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Eignung oder finanzielle Schwierigkeiten befürchten lassen.
Es sind die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 3

3.1. Referenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten, Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken, auf die deutsches Recht Anwendung findet, vorzulegen.

Diese müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) mindestens eine Referenz eines Kreditinstituts, auf das deutsches Recht Anwendung findet,
b) mindestens zwei Referenzen von Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken, auf die deutsches Recht Anwendung findet.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben:

Anlage 7 - Erklärung Mindestlohn
(Dateiname: I_A07_Erklärung Mindestlohn_SIKB-2025-01.docx)

Anlage 8 - Datenschutzerklärung
(Dateiname: I_A08_Datenschutzerklärung_SIKB-2025-01.docx)

Anlage 9 - Vertraulichkeitserklärung
(Dateiname: I_A09_Vertraulichkeitserklärung_SIKB-2025-01.docx)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung