Revitalisierung CCH - Dekontamination Taubenkot
VO: VgV Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
CCH Immobilien GmbH & Co KG
c/o Sprinkenhof GmbH, Burchardstraße 8
20095
Hamburg
Deutschland
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Hauke Schüler
hauke.schueler@kapellmann.de
DE600
Gemeinsame Beschaffung
Art des Auftraggebers
Kommunale Projektgesellschaft
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Revitalisierung CCH - Dekontamination Taubenkot
2600_CCH_2021_VE1

CPV-Code Hauptteil

90000000-7

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber revitalisiert als städtische Projektgesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) das Congress Centrum Hamburg (CCH) umfassend. Nach einer bereits 2007 erfolgten Erweiterung des Centrums erfolgt nun eine Revitalisierung des 1973 errichteten Altbaus mit einem Teilneubau. Mit den Baumaßnahmen wurde Ende 2016 begonnen.

Die Geschäftsbesorgung für den Auftraggeber übernimmt die Sprinkenhof GmbH als städtische Projektentwicklungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft. Beide Gesellschaften werden von der FHH finanziert und kontrolliert. Für die FHH begleitet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) das Projekt. Der Auftraggeber hat mit der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) einen Konzessionsvertrag über den Betrieb des CCH abgeschlossen.

Das Gebäude wird umfassend saniert. Es sind Abriss- und Umbaumaßnahmen vorgenommen worden. Im Zuge der Baumaßnahmen sind über verschiedene Zuwege Tauben in den Baukörper eingedrungen und haben in unterschiedlichen Bereichen Nist- und Brutverhalten gezeigt. Es ist zu Kontaminationen von Bausubstanz und technischen Einbauten durch Taubenkot in unterschiedlicher Intensität gekommen. Die betroffenen Flächen sind sach- und fachgerecht zu reinigen und der Zustand vor Schadenseintritt wieder herzustellen.

Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

650.000,00 EUR

Haupterfüllungsort

Congress Centrum Hamburg
Hamburg
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Siehe oben

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt

Angaben zu Optionen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Kontamination durch Taubenkot behindert die technischen Inbetriebnahmen und weitere Arbeiten auf dem kritischen Weg.

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2021 /S 48 - 120926

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
Ja
Auftragsvergabe
09.04.2021

Angaben zu den Angeboten

2
1
0
0
2

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

aRTUS Gesellschaft für Brand- und Wasserschadensanierung mbH
Barsbüttel
Deutschland
DEF0F
Ja

Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

650.000,00 EUR
619.072,00 EUR

Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Wert oder Anteil des Auftrags, der an dritte vergeben werden soll

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354
Hamburg
Deutschland
+49 40428231690
+49 40427923080
vergabekammer@fb.hamburg.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bitte beachten Sie die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
20457
Hamburg
Deutschland
hauke.schueler@kapellmann.de

Anhang

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